Gastank Nachrüstung ab Januar wohl wieder möglich

  • Folgende Info habe ich von der Firma Meier erhalten.


    Ab Januar können wohl wieder Gastanks nachgerüstet werden. Aktuell gibt es keine europaweite Vorgabe für Crash Tests. Dies ändert sich wohl im Herbst. Es ist dann geklärt wieviel G eine Tankhalterung von vorne und von der Seite aushalten muss. Die Hersteller müssen dann ihre Gastankhalter dagegen testen. Ab Januar sollen dann die Halterungen vom KBA genehmigt sein.


    Alle aktuell ausgestellten Abnahmen einzelner TÜV Prüfer sind angeblich ungültig, da keine EU Rechtsgrundlage existieret. Ich CH mussten wohl schon Tanks mit TÜV Abnahme unbrauchbar gemacht werden um eine Stelllegung des Fahrzeugs zu vermeiden.


    Die Halterung von Meier für Morelo Iveco ersetzt 2 der Ausleger vom Rahmen mit einer extra Verstärkung der geschwächten Stelle. Damit ist der Gastank ca. 6 cm höher aufgehängt als bei anderen Anbietern. Für mich macht das Sinn weil ich es optisch nicht mag wenn man den Gastank unter der Außenverkleidung des Aufbaus heraus stehen sieht.



    Gruß

    Der Road-Runner

  • Wo bitte ist der Unterschied zwischen Meier ab Werk oder Meier Nachrüstung?

    Die Fahrgestelle die dort umgearbeitet werden, können vom Reisemobilhersteller direkt mit Gastank geordert werden

    Die Vorgabe, welche g Werte bei einem Aufprall von der Halterung aufgenommen werden müssen sind seit langem in der ECE Regelung 67 festgeschrieben

    20 g Längsrichtung

    8 g Querrichtung

    Das gilt für alle Behälter die nach ECE R67 01 zertifiziert sind.


    Das die Schweizer MFK ihr „eigenes Süppchen“ kocht ist schon lange bekannt.

    Aber die sind, bei Vorlage vernünftig ausgearbeiteter Doku und Nachweise gesprächs- und kompromißbereit. So dürfen dort legal mit entsprechenden Halterungen Tankgasflaschen eingebaut werden was in D immer noch „Grauzone“ ist.

  • Die Frage hatte ich ihm auch gestellt. Die Teile sind 100% identisch Neu ab Werk und Nachrüstung. Es gibt im Prinzip keinen Nachrüstsatz.


    Der Unterschied ist die rechtliche Situation. Für Neuzulassungen gibt es seit Jahren ein Regelwerk. Für Nachrüstungen wurde das Regelwerk aufgehoben und die EU Staaten konnten sich nicht auf ein neues Regelwerk einigen. Die Einigung ist nun wohl erfolgt. Insbesondere Polen und Deutschland hatten wohl Veto eingelegt weil die Regeln zu streng ausgelegt werden sollten. Wo es keine Regeln gibt kann eben auch nicht darauf aufbauend zugelassen werden.


    Daher sind wohl alle aktuellen Nachrüst-Zulassungen ungültig. Wynen als Beispiel rüstet daher aktuell auch nicht nach. Die sind sehr professionell und der GF meinte das sei ihm zu gefährlich bzw. es ist eben nicht legal.