Versicherungsschutz bei Hochwasser

  • Da wir ja die letzten Tage wieder Hochwasser hatten (Roermond ) beschäftigt mich folgende Frage .


    Es betrifft mich nicht aber ich möchte gerne wissen wie volgendes geregelt ist .


    Wir konnten zusehen wie in den letzten Tagen zahlreiche Wohnwägen auf dem Campingplatz im Wasser standen .

    Auch wenn es jetzt blöd oder Überheblich klingt ,.mein Mitleid haltet sich in so einem Fall in Grenzen .


    Es wurde auf jedem Campingplatz rund um Roermond vor Hochwasser gewarnt (Teilweise bedingt durch Reperaturarbeiten von RWS )


    Die Leute haben trotzdem aufgebaut und dachten wird nicht schlimm ,jetzt jammern sie rum .


    Wie ist das eigentlich wenn schon gewarnt wurde ,bezahlt das in so einem Fall die Versicherung oder sagen die ,selber schuld es wurde doch gesagt es kann Hochwasser kommen ????


    Auch wenn es schmerzhaft ist aber für mein Rechtsverständnis würde ich der Versicherung recht geben ????


    Weiß das jemand wie sich Versicherungen da verhalten ??


    Helmut

  • Hier sprechen wir mindesten über grobe Fahrlässigkeit, eventuell ist es sogar Vorsatz.


    Spätestens da zahlt keine Versicherung mehr.


    Bei grober Fahrlässigkeit ist es zwischen den Gesellschaften unterschiedlich.

    Manche schließen es ein, andere wiederum nicht.

    Hier muß man die AVB genau lesen.

  • Da ich es einfach aus erster Hand wissen wollte habe ich bei der kravag nachgefragt.


    Sie verzichten in so einem Fall auf den Einwand grob fahrlässig und bezahlen


    Wundere mich zwar darüber mochte es dennoch nicht darauf ankommen lassen .