Gasflaschen Schweiz - Befüllbar mit LPG

  • Ich plane gerade die Anschaffung zwei solcher 14kg Flaschen für meinen NiBi 8000. Hier habe ich eine Lösung OHNE Festeinbau und Direktbetankungsmöglichkeit gefunden:

    https://www.gastankflasche.ch/alugas-travelmate/36-alugas-tankflasche-11kg-14kg-mit-direktbetankung.html#/adapter-ohne_sinterfilter/volumen-14_kg


    Es bleibt noch die Frage, ob mit oder ohne Sinter-Filter.

    Kann ich diese Flasche(n) bedenkenlos kaufen und einsetzen?

  • Für die Schweiz solltest Du aber das hier schon beachten:



    RECHTSLAGE UND FESTEINBAU

    Generell gilt, dass bei allen schweizer Fahrzeugen gemäss Artikel 49 Absatz 5 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) die Behälter und Leitungen, in denen Gase oder Flüssigkeiten unter Druck stehen oder unter Druck treten können, genügend stark gebaut sein müssen. Mit dem Fahrzeug fest verbundene Brenn- und Treibgasbehälter unterstehen, soweit sie nicht den im Anhang 2 VTS aufgeführten Vorschriften entsprechen, den Normen für entsprechende Transportbehälter.


    Neu ist, dass ein Brenngasbehälter (Gastankflasche) oder Treibgasbehälter, welcher nach einer im ADR referenzierten Norm konstruiert, hergestellt und geprüft wurde, die Vorschriften für den Einbau in ein Fahrzeug erfüllt, obwohl er möglicherweise kein Transportbehälter ist. Als referenzierte Norm gelten die in der Tabelle im Unterabschnitt 6.2.4.1 ADR referenzierten Normen für Auslegung, Bau und erstmalige Prüfung (Anwendung gemäss 6.2.3.1 und 6.2.3.4 ADR), welche für LPG (Liquefied Petroleum Gas) anwendbar sind.


    Für die Verkehrszulassung eines Fahrzeugs mit einem solchen Brenngasbehälter (Gastankflasche) oder Treibgasbehälter sind der Zulassungsbehörde (SVA) die entsprechenden Nachweise für die Erfüllung der Vorschriften in Form der Konformitätsbescheinigung (für den Behälter) und der Einbaubescheinigung (für die Befestigung des Behälters) vorzulegen. Erfüllen Behälter und Einbau die Vorgaben, trägt die Zulassungsbehörde den Code 329 oder 330 im Fahrzeugausweis ein.


    Wechselbehälter, wie die nach 97/23/CE neu 2014/68/EU (PED) zertifizierte ALUGAS Tankflasche, sowie auch die ECE-R67 zertifizierte Gaslow Stahltankflasche, können durch Privatpersonen ohne weitere Auflagen befördert werden. Die Befüllung von diesen wegnehmbaren und nicht im Fahrzeugausweis registrierten Flaschen ist nur von qualifiziertem Personal an Füllstationen erlaubt. Es ist zu empfehlen, entsprechende Belege aufzubewahren, welche zeigen, dass die Befüllung nach P 200 durch einen entsprechenden Fachmann/-betrieb vorgenommen wurde. Länderspezifische Regelungen sind zu beachten.


    (Stand 10/2021) Quelle: Bundesamt für Strassen (ASTRA) Schweiz. Vielen Dank



    Gastankflaschen unterliegen alle 10 Jahre der Pflicht zur Wiederholungsprüfung. Da die Gastankflaschen nicht mehr getauscht werden müssen, hat der Fahrzeugbetreiber die Pflicht, diese Prüfung bei Fälligkeit selbstständig zu veranlassen.

  • Ich plane gerade die Anschaffung zwei solcher 14kg Flaschen für meinen NiBi 8000. Hier habe ich eine Lösung OHNE Festeinbau und Direktbetankungsmöglichkeit gefunden:

    https://www.gastankflasche.ch/…interfilter/volumen-14_kg


    Es bleibt noch die Frage, ob mit oder ohne Sinter-Filter.

    Kann ich diese Flasche(n) bedenkenlos kaufen und einsetzen?

    Kannst du locker kaufen. Habe 2x 11kg Alu Tankflaschen von dort - grössere passen bei uns nicht rein.

    Den Filter würde ich pro Flasche nehmen. Je nach Land kann die Gasqualität schlecht sein und dann bist du froh um diese Filter. Habe sogar noch einen, den ich aussen beim Betankungsanschluss aufschrauben kann.


    Grüsse vom Sihltal.

    Grüsse aus der Schweiz (Sihltal Region Zürich)

    Haexli2 (Ueli)

  • Kannst du locker kaufen. Habe 2x 11kg Alu Tankflaschen von dort - grössere passen bei uns nicht rein.

    Den Filter würde ich pro Flasche nehmen. Je nach Land kann die Gasqualität schlecht sein und dann bist du froh um diese Filter. Habe sogar noch einen, den ich aussen beim Betankungsanschluss aufschrauben kann.


    Grüsse vom Sihltal.

    Danke. Sind denn die Alu-Flaschen auch ECE-R67-01 zertifiziert? Habe gelesen, dass diese Zertifizierung für CH zwingend ist.

  • Das kann ich leider nicht sagen. Aber frag doch dort mal an.


    Aber die von dir erwähnte Norm bezieht sich ja auf Stahlflasche.


    Zitat aus einem Link von Gastankflasche.ch

    Wechselbehälter, wie die nach 97/23/CE neu 2014/68/EU (PED) zertifizierte ALUGAS Tankflasche, sowie auch die ECE-R67 zertifizierte Gaslow Stahltankflasche ….

    1999/36/EG und R67-01 - gastankflasche.ch
    Richtlinien und Verordnungen zur GASLOW, WYNEN, Stahl und ALUGAS Gastankflasche. Eintragung, Prüfung in der Schweiz
    www.gastankflasche.ch


    Konformitätserklärung vom Hersteller findest du hier,

    https://www.gastankflasche.ch/index.php?controller=attachment&id_attachment=1




    Grüsse aus der Schweiz (Sihltal Region Zürich)

    Haexli2 (Ueli)

  • Danke. Das Fazit dieses Textes ist, dass ECE-R67 zertifizierte Flasche zu empfehlen sind, weil zwingend in CH und weil diese nach 10 Jahren nicht geprüft werden müssen. Flaschen mit ECE 67R-01 Zulassung müssen keiner 10-Jahres-Prüfung unterzogen werden (sofern der Hersteller es nicht vorschreibt).


  • Betankst Du direkt über das Ventil an der Flasche oder hast Du eine zusätzliche Vorrichtung installieren lassen?

    Aussenbetankung. Material und alles was benötigt wird findest du auch bei Gastankflasche.

    Grüsse aus der Schweiz (Sihltal Region Zürich)

    Haexli2 (Ueli)

  • Danke. Das Fazit dieses Textes ist, dass ECE-R67 zertifizierte Flasche zu empfehlen sind, weil zwingend in CH und weil diese nach 10 Jahren nicht geprüft werden müssen. Flaschen mit ECE 67R-01 Zulassung müssen keiner 10-Jahres-Prüfung unterzogen werden (sofern der Hersteller es nicht vorschreibt).


    Soviel ich weiss, ist Prüfung nach 10 Jahren so oder so pflicht.

    Grüsse aus der Schweiz (Sihltal Region Zürich)

    Haexli2 (Ueli)