Guten Morgen Zusammen,
auch ich beschäftige mich der Zeit mit dem Thema des Digitalen Tachographen, da wir und einen Anhänger zugelegt haben und damit auf eine zHM von 8,55 to. kommen.
Für mich war die rechtliche Seite sehr undurchsichtig, da aus verschiedenen Gesetzen auch Verweise erfolgen. Deshalb habe ich mich an den ADAC gewandt mit der Hoffnung der Klärung. Ich habe recht schnell einen Anruf erhalten und wurde an die IHK verwiesen, dort seien Spezialisten vorhanden die das beantworten können. Parallel habe ich mit dem Gewerbeaufsichtsamt gesprochen, und wurde von dort und von der IHK ans Bundesamt für Güterverkehr verwiesen.
Relativ zügig bekam ich einen Anruf, und der gute Mann hat mir erklärt, dass er sich auch erstmal zu dem Thema "Wohnmobil zulässige Hauptmasse (zHM)" schlau machen musste. Sie sprechen dort gleich von der zHM und somit ist es gültig sowohl für Solofahrzeuge oder Gespanne mit einem Gewicht von > 7,5 to..
Es gab im November 2021 eine Neufassung des Sozialgesetzbuches, dort sind unter 1.6 die Ausnahmenregelung für Wohnmobile beschrieben.
Zitat: "Wohnmobile dienen grundsätzlich nicht dem Gütertransport und haben in der Regel weniger als 8 Fahrgastplätze. Sie unterliegen in diesen Fällen nicht den Sozialvorschriften im Straßenverkehr.
Fahrer von Wohnmobilen, die zur gewerblichen Güterbeförderung eingesetzt werden, unterliegen den Sozialvorschriften im Straßenverkehr nach denselben Kriterien wie Fahrer aller anderen Fahrzeuge. Keine Anwendung finden die Sozialvorschriften, wenn ein Wohnmobil zur nichtgewerblichen Güterbeförderung eingesetzt wird, soweit die zulässige Höchstmasse des Wohnmobils 7,5 t nicht überschreitet (Art. 3 Buchst. h VO (EG) Nr. 561/2006).
Für das Vorliegen eines Gütertransports ist es unschädlich, dass ein Fahrzeug auch mit einem Wohnwagenteil mit Übernachtungsmöglichkeiten versehen ist. Dem Wortlaut von Art. 3 Abs. 1 VO Nr. 165/2014 ist nicht zu entnehmen, dass das Fahrzeug ausschließlich der Güterbeförderung dienen muss."
Der Beamte hat mir seine persönliche Meinung dazu geäußert, weil diese Verordnung nur in Deutschland gültig ist. Und kein Europäisches Land um uns herum die Eingrenzung von > 7,5 to. betrifft.
Ich habe mich jetzt an die Grundsatzabteilung des BAG und das Verkehrsministerium gewandt, und die Eingrenzung und die Diskriminierung von Deutschen Womo - Fahrern in der EU zu klären.
PS: Anscheinend sind Hersteller nicht verpflichtet ab Werk Digitale Tachographen einzubauen, deshalb erscheinen Sie immer in der Zubehörliste, dafür sei der Besteller verantwortlich.