Nee, Martina. Lies dir bitte die Regelung vom 14.06.2023 durch ... Da gibt es diese Unterscheidung Gewerblich/Güterverkehr/Privat nicht mehr ... Da wird auch nichts "verglichen" ...
Klar ist in Deutschland zumindest, verursacht durch den Bund-Länder-Ausschuß, dass Wohnmobile und schwere Geländewagen M1 nicht unter die Fahrtenschreiberpflicht fallen (Ausnahme: Gilt nur für M1, und M1G. Für M3 (Fahrzeuge über 5t und mehr als 8+1 Personen) gibt es diese Ausnahmeregelung nicht.
Klar ist ebenfalls, dass es "Privatfahrten" als Ausnahmereglung für Fahrten mit Fahrtenschreiberpflichtigen Fahrzeugen in der Aufstellung für legale Fahrten ohne Fahrerkarte ebenfalls seit 14.06.2023 nicht mehr gibt. Wer also vermeintliche Fahrten mit Sattelzugmaschinen oder Reisebussen ohne eingesteckte Fahrterkarte durchführt, handelt eindeutig illegal - auch hier kein Spielraum, die Gesetzeslage ist eindeutig. Ausnahmen sind lediglich defekte Fahrtenschreiber aber maximal über 15 Kalendertage ... Ausnahmen sind: defekte/gestohlene Fahrtenschreiber oder Karten oder Fehlfunktionen derselben. Beruft man sich auf Diebstahl, so ist die zugehörige Anzeige bei der Polizei mandatorisch.
Hat man eine solche Situation, dass die Fahrerkarte wegen Defekt nicht verwendet werden kann oder die Karte/Gerät gestohlen wurde, so ist eine manuelle Aufzeichnung (Ausdruck Tachograph und Zeitenangaben, Lenkzeiten, Verladezeiten etc) zwingend erforderlich.
Ebenfalls ganz klar geregelt und ausdrücklich aufgeführt sind "private Fahrten", die lediglich in der Gewichtsklasse unter 7,5t (Tatsächliches Gewicht des gesamten Gespannes) ohne Fahrerkarte durchgeführt werden können. Auch hier gibt es keinen Spielraum für Interpretationen:
Also bitte, nichts mit Äppel und Birnen, sondern in diesem Fall - endlich mal - eine klare Regelung. Ich ahne, dass Vielen diese Neuerung seit 14.06.2023 villeicht nicht bekannt ist. Ich wurde darauf gestubbst, weil ich von meinem Freund dem Tiefbauer den Skania mit Tieflader verwenden wollte um "Privat" den Arnold überführen zu können. Da der Thomas gerade vor 2 Wochen eine Fahrer-Fortbildung hatte, wies er mich drauf hin. In der aktuellen Regelung gibt es nur eine kleine Grauzone: Das ist mit dem roten Punkt und Info gekennzeichnet. Rangieren auf dem Firmengelände ist nicht mit MUSS, sondern mit SOLL beschrieben. Da kann man also noch diskutieren. Sonst ist die Regelung inzwischen "in Stein gemeisselt".
EOD
Martin
Nachbemerkung:
Ich will hier nicht den Oberlehrer raushängen lassen. Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich und kann meinetwegen tun und lassen, was er möchte. Besser finde ich aber, wenn man die aktuellen Regeln kennt und wenn man dann bewußt dagegen verstößt, dann zahlt man auch bewußt die Zeche. Meineswegen dürft ihr also mit Sattelzugmaschinen, Bussen und was auch immer für Fahrzeugen "Privatfahrten" durchführen, wie ihr lustig seid. Da habe ich nichts daran zu kritisieren. Meine Intension war einfach auf diese Neuregelung hinzuweisen und "that´s it".