Beiträge von jebr

    Moin,


    herzlichen Dank für den Hinweis. Das werde ich so auch mal versuchen. Peter hatte mir freundlicherweise auch schon einige Hinweise gegeben. Der Dethleffs hat aber nicht so einen schönen Umschalter wie der Morelo. Bei meinem vorherigen Gerät konnte ich über das Radio umschalten, diese Möglichkeit scheint das Pumpkin aber nicht zu haben.


    Viele Grüße


    Jens

    Moin Peter,

    das Pumpkin habe ich auch seit 2021 eingebaut und bin damit sehr zufrieden. Einzig das Thema Rückfahrkamera und "Spiegel" habe ich bislang so wie Alex und Beate nicht lösen können. Hast Du vielleicht auch für mich eine Hilfestellung?


    Vielen Dank und viele Grüße


    Jens

    Wohl im letzten Monat hat Hornbach eine Produktwarnung zu bestimmten ecoflow Geräten herausgebracht. Da ich hier noch nichts davon gelesen habe und möglicherweise einige von Euch ein solches Gerät besitzen füge ich die Produktwarnung als Anlage bei.


    EcoFlow RiverPRO 720 Wh Power Station 4897082663096
    EcoFlow River 288 Wh Power Station 4897082662983
    EcoFlow RiverMAX 576 Wh Power Station 4897082662976
    EcoFlow Delta Mini 882 Wh Power Station 4897082664154
    Ecoflow River Mini Powerstation 210Wh 4897082664314

    Warum kann man nicht einfach mal dem Fachmann glauben?

    Vor Gericht und auf hoher See....., 5 Juristen, zehn Meinungen. Das ist die Realität, die ich in meiner jahrzehntelangen Berufserfahrung und guten Zusammenarbeit mit vielen Juristen gemacht habe. Hat nichts mit Hobbyjurist zu tun. Und das ist den Juristen gegenüber überhaupt nicht despektierlich gemeint. Und das ist auch gut so, hat aber auch zur Folge, der Ansicht des Fachmanns nicht immer sofort uneingeschränkt zu folgen.
    Hinzu kommt, dass nicht jeder Jurist so einen Fall bei dem Streitwert und wahrscheinlich viel inhaltlicher Arbeit mit seinen sonstigen Aufgaben in Einklang bringen kann oder möchte. Auch das ist nachvollziehbar, führt aber dann tatsächlich zu einer Suche den Richtigen zu finden.

    Moin Martin,
    iIch vermag nicht zu erkennen, wo ich zu rechtlichen Schritten oder zu Klagegemeinschaften aufgerufen haben soll. Das ist rechtlich in so einem Fall auch nicht möglich. Ich habe lediglich angemerkt, ob sich im Forum vielleicht ein Rechtsanwalt findet, der mit Phantasie eine solche Klage mitgeht.
    Arglistige Verschwiegenheit, nicht Täuschung, ist eben ein Begriff im Kaufrecht, der bei Vorliegen einer solchen zur Verlängerung der Gewährleistungsfrist führen könnte, ob es Dir gefällt oder nicht, sorry.
    Und wie viele Besitzer das Problem haben lässt sich in der Tat nicht feststellen. Aber selbst wenn die Masse, so wie Du es für Dich definierst, keine Probleme hat, muss doch bei denen, die ein Problem haben, irgendetwas schief gelaufen sein. Woher hast Du denn Deine Erkenntnisse zu den Regelfällen und den nicht einmal 10%? Diese Zahl finde ich persönlich schon sehr erschreckend und hoch, das magst Du anders sehen.
    Verklagt werden kann wohl nur der Händler oder die Werkstatt, die z. Bsp. bei mir die Austauschfenster eingebaut hat. Denn nur mit diesen habe ich ein Vertragsverhältnis.
    VG
    Jens

    jebr, wenn ich mich recht entsinne, gibt es doch noch eine zehnjährige Produkthaftung vom Hersteller. Somit sollte eine Undichtigkeit ein Garantiefall sein. Die Fenster sind ja zum Einbau in ein Fahrzeug oder auch Boot vorgesehen. Also kann man sich doch damit nicht rausreden. Offenbar muss jemand da mal den Mut haben, einen Musterprozess zu führen mit einem geeigneten Anwalt.

    Mit der Produkthaftung kenne ich mich nicht aus. Hier ein weiteres Zitat aus der Antwort des Rechtsanwaltes:


    "Produkthaftungsansprüche bestehen nicht, da hier kein Drittschaden entstanden ist, sondern das Produkt selber mangelhaft ist. Dies ist kein Fall der Produkthaftung, sondern ein Fall der Gewährleistung"

    Moin,
    diese Thematik mit den undichten Seitenscheiben ärgert mich als Betroffenen schon seit Jahren. Mich wundert, dass das Thema anscheinend noch nicht den Weg in ein Klageverfahren gegen einen Hersteller gefunden hat. Für mich, ich bin kein Anwalt. man sagt mir aber nach, dass ich doch mehr Kenntnis als den kleinen BGB-Schein habe, geht das in die Richtung einer arglistigen Verschwiegenheit, die eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist zur Folge hätte (438 Abs. 3 S. 1 BGB). Natürlich ist das kein Selbstläufer, aber vielleicht einen Versuch wert. Vielleicht findet sich hier ein Rechtsanwalt im Forum, der mit Phantasie eine solche Klage mitgeht.
    Für einen Betrug werden die Tatbestandsmerkmale wohl nicht erfüllt werden, obwohl ich mich als Kunde betrogen fühle. Aber auch da könnte mal mit dem Säbel gerasselt werden.
    Vor vielen Jahren habe ich schonmal einen Dethleffs Händler verklagt. Dabei ging es um die schwarze Fahrzeugabdichtung und die daraus resultierenden Regenschlieren. Das Verfahren haben wir gewonnen und der Händler musste bis hin zur Entfernung der überschüssigen Dichtmasse, der Reinigung und einer Nanoversiegelung alle Kosten übernehmen. Warum ich das erzähle? Weil das damals auch niemand für möglich gehalten hat, ein solches Verfahren zu gewinnen.

    Ein in der Branche bekannter Rechtsanwalt hat mir folgende Antwort geschrieben:

    "Sehr geehrter Herr Briese,


    die von Ihnen angesprochenen kaufrechtlichen Gewährleistungsvorschriften sind verjährt. Eine Arglist setzt ein motiviertes und absehbar zum Schaden führendes Verhalten voraus. Ihnen gegenüber hat Dethleffs sicherlich keinerlei Täuschungen vorgenommen. Der Verkäufer kann darauf vertrauen, dass die Sache haltbar bleibt. Die Tatsache, dass Doppelfenster (insbesondere im Wohnmobilbereich) immer mal wieder undicht werden, halten wir nicht für geeignet, hierauf eine Arglist zu stützen."


    Und das sehe ich in der Tat anders und auch anders zu argumentieren. Wie können die Hersteller darauf Vertrauen, dass die Sache, die Fenster, haltbar bleiben? Die Tatsache, dass Doppelfenster immer wieder mal undicht werden? Hier müsste das mal genauer betrachtet werden. Ich habe inzwischen den Eindruck gewonnen, dass aus dem mal bald ein regelmäßig wird.

    Viele Grüße aus Ostfriesland



    .

    Hallo, sehr interessant Dein Bericht, meiner hat ja auch als Unterbau einen Iveco Daily 4 von 2008 mit Luftfederung an der Hinterachse, da mache ich mir bei Neubereifung mit dem entsprechenden Index auch Hoffnung auf eine Auflastung ohne technische Änderung (z.Zt 6,7 t zGG) möchte auch in Richtung 7,49 t zGG.


    Grüße und allzeit gute Fahrt wünscht der dicke Bert

    Moin,

    vielleicht ist der Artikel für Dich hilfreich. https://www.wohnmobilforum.de/w-t124312.html Viele Wege führen da nach Rom :D. Ich hatte wohl auch Glück mit dem Prüfingenieur, der mit etwas Zeitaufwand irgendwelche Gutachten verglichen und dann selbst entschieden hat, dass eine Auflastung so möglich ist. Er hat nirgendwo etwas angefordert.

    VG

    Jens

    Moin,

    nachdem ich jetzt 6 neue Reifen mit dem Loadindex 121/120 montiert habe bin ich heute Vormittag wegen der Auflastung beim TÜV gewesen. Für 79 Euro habe ich eine Auflastung um 490 kg auf 7,49t erhalten mit gleichzeitiger Erhöhung der Achslasten. Bei Fahrzeugbau Meier steht in der Rubrik Auflastung, die Achslasten würden nicht erhöht. Wir sind zwar immer mit den 7t ausgekommen aber ein wenig Reserve kann ja nicht schaden. Jetzt warte ich noch auf das SuperSense Tirecheck, welches gleich mit der DHL kommt :-)) . Vielleicht hat ja wer ähnliches vor und kann mit dem beigefügten Blatt etwas anfangen. Ich hatte mir die Auflastung teurer und aufwändiger vorgestellt


    Eine schöne Woche noch.
    VG
    Jens

    In der Windows App sehe ich derzeit Josef, Zausels_Kerl und null in Dornum und mich zu Hause in Großheide. Leider sehe ich in der Android App niemanden. In den Einstellungen ist unter Radar Live eingeschaltet. Hat jemand eine Idee, was ich falsch mache?

    Wie gesagt, ich würde eine andere Werkstatt suchen, wie Berthold schon geschrieben hat, dass sollte jede Werkstatt können. Dann hast Du zumindest den Fehler und kannst Deine Werkstatt des Vertrauens fragen, ob Du damit noch weiterfahren kannst. Wir haben das regelmäßig gehabt, letzten Urlaub in F und ES so alle 1000 km, viermal und davor auch schon. Ein Kurzschluss in der Verkabelung der Einspritzdüsen, bis heute noch nicht gefunden und repariert, tritt aber im Moment nicht mehr auf, die Werkstatt hat irgendwelche Klammern/Federn nochmal nachgespannt.
    Ich denke es ist wichtig den Fehler zu kennen damit Deine Werkstatt Dir sagen kann ob Du weiter kannst oder nicht.

    Moin Markus,
    die haben keine Zeit den Fehlerspeicher auszulesen oder wieso können sie das nicht? Ich würde in eine andere Werkstatt fahren. Diese müsste doch ganz in der Nähe sein:
    .Bogensevej 24, 8940 Randers, Dänemark https://fiskbaek.dk/
    Oder ist das die wo Ihr wart?
    Viel Erfolg.
    VG

    Jens