Ich kenne alleine über 20 Eigner, die sich beim Anwalt (meist persönlich bekannt mit dem Anwalt oder im Rahmen einer anderen Rechtssache) über dieses Thema erkundigt haben. "Eine Klage hat keine Aussicht auf Erfolg". Da ging es um Sachmängelhaftung und Gewährleistungsthemen. "Arglistige Täuschung" ist nochmal eine ganz andere Nummer.
Ein Schulfreund von mir ist fachlich in dem Thema hauptberuflich unterwegs und bestätigt, dass die klassischen Doppelverglasungsscheiben durch Vibrationen und mechanische Belastungen höher beansprucht werden. Entsprechend kommt es gehäuft vor, dass an diesen Scheiben Undichtigkeiten (damit anlaufen, beschlagen etc? auftreten. Was er aber ebenfalls aussagt, ist der Sachstand, dass es im Verhältnis zu der Anzahl Mobile, die mit diesen Scheiben unterwegs sind, nicht unbeding in gehäufter Form auffällt. Es schreiben eben auch nicht 1000ende Eigner "Meine Fenster sind dicht" und so sieht es nach einem enormen Problem aus, wenn 50 Eigner ein solches Problem haben.
Übrigens verweist er auch auf die Verglasung an hoch frequentierten Straßen oder in Gebieten mit hoher Windlast. Da scheint ein ähnliches Bild vorzuliegen bei den Fenstern in dortigen Gebäuden. Also deutet (meine Interpretation) vieles darauf hin, dass es tatsächlich ein Belastungsprobem an den Scheiben gibt.
Unser graues Monster ist inzwischen 11 Jahre alt und die Fenster sind immer noch völlig unauffällig in Ordnung. Beim Clou hatten wir das Problem in mehreren Scheiben und auch beim Arnold sind die vorderen Scheiben befallen.
Wen sollte man nun also verklagen? Mekuwa bildet keine Ausnahme, bei den anderen Herstellern kommen diese Erscheinungen in den Doppelglasfenstern (Thermopen) ebenfalls vor und die Häufigkeit ist da nicht anders. Die Schäden treten im Durchschnitt im Alter von 5-8 Jahren und dann wieder bei deutlich älteren Fahrzeugen. Das sind die Regelfälle. Es sind aber nicht einmal 10% aller Fenster betroffen auch in dem angegebenen Alter nicht. Die Masse hat auch im hohen Alter keine Probleme.
Hier von einer "arglistigen Täuschung" zu sprechen, gefällt mir nicht! Ich habe in der Kapelle 74 Fenster! Davon sind ca. 80% vor weniger als 10 Jahren erneuert worden. Nur von den erneuerten Fenster sind eine Reihe (ca. 8 Stück) angelaufen. Das sind vorrangig die Fenster, die im "Wind stehen" (Richtung Windkupp, Wohnzimmer, für die, die Kapelle kennen). Da würde es mir im Leben nicht einfallen überhaupt einen Gewährleistungsanspruch zu stellen.
Das wir im LinerTreff auch keinen Aufruf zu rechtlichen Schritten posten oder ggf. zu Klagegemeinschaften auffordern, brauche ich vermutlich nicht anzumerken, da kommen im Fall der Fälle die Mod´s schon auf die Bühne.
vG
Martin