Neue Lkw-Maut ab 3,5 Tonnen: Sind auch Wohnmobile betroffen?

  • Hallo,


    auch ich habe mit Toll Collect telefoniert.

    Der Herr am Telefon war der Meinung, wenn das Fahrzeug von außen wie ein Wohnmobil aussieht, ist eine Registrierung nicht nötig. Eine elektronische Kontrollstelle würde ein Wohnmobil erkennen. Sollte aber das Fahrzeug von außen wie ein LKW aussehen, dann ist eine Registrierung ratsam.

    Da mein Concorde wie ein Wohnmobil aussieht, werde ich es nicht regestieren.


    Gruß, Wolfgang

  • Die Antwort von Toll Collect

    Was bedeutet eigentlich "Die Registrierung...bedeutet nicht die rechtliche Anerkennung..."?


    Günter

  • Die können nur registrieren und stellen da klar, da keine Behörde.

    Du fährst einen Arto und lässt dich registrieren?

    Bei anderen Modellen, kann ich das nach nachvollziehen, da LKW ähnlich.

    Ich habe auf Anraten der Jungs an der Autobahn (BAG) auch den Flair registrieren lassen. Weshalb nicht?

    Grüße

    Christoph


    Der größte Feind des Menschen war (und ist) immer der Mensch selbst.

    (Angelehnt an Aurora Stechern, deutsche Dichterin um 1850)

  • Die können nur registrieren und stellen da klar, da keine Behörde.

    Du fährst einen Arto und lässt dich registrieren?

    Bei anderen Modellen, kann ich das nach nachvollziehen, da LKW ähnlich.


    Naja, es gibt ja auch WoMo-Fahrer, die verbringen ihr Leben in Germanien oder allenfalls mal auf einer Autobahn in F und pappen sich trotzdem die gelben Frenchie-Dingens drauf. Motto man könnte ja.

  • Ich brauche für meine Zugmaschinen auch keine Fahrerkarte. Trotzdem lasse ich in meinem Kontrollgerät regelmäßig die Batterien tauschen, da bei Stromverlust die Elektronik des Geräts den Geist aufgibt, und der Tacho nicht mehr geht. Kosten sind sehr überschaubar für den Batteriewechsel.

    LG

    Klaus

  • Naja, es gibt ja auch WoMo-Fahrer, die verbringen ihr Leben in Germanien oder allenfalls mal auf einer Autobahn in F und pappen sich trotzdem die gelben Frenchie-Dingens drauf. Motto man könnte ja.

    Nun sind wir aber bei Äpfel und Birnen. In F ist der AM Aufkleber Pflicht ab 3.5 T, oder du zahlst eben und macht den dann direkt drauf.

  • Hi.


    Ich habe erst gedacht, das betrifft mich nicht. Das ich ein Wohnmobil fahre sieht man ja. :)

    Jetzt bin ich über einen Artikel beim ADAC gestolpert.

    >Wohnmobile mit Ladebereich & Anhänger<

    Bei Wohnmobilen über 3,5 Tonnen mit eigenem Ladebereich (z.B. Pferdeabteil, Heckgarage) oder mit angekuppeltem Transportanhänger muss der Wohnbereich mindestens 50 Prozent der Nutzfläche betragen, um mautfrei zu bleiben, und sie dürfen ausschließlich für private Fahrten verwendet werden.

    Wenn zum Beispiel bei einer Kombination aus Wohnmobil und Bootsanhänger die Ladefläche größer als die Wohnfläche ist, besteht laut BALM Mautpflicht auch dann, wenn der Transport des Boots zu privaten Zwecken erfolgt und der Bootsanhänger anschließend leer zurückgebracht wird.

    Statt eine eigene On-Board-Unit für die automatische Maut-Buchung zu beschaffen, können Wohnmobilbesitzer mit Anhänger sich auch alternativ manuell einbuchen per Toll-Collect-App oder online auf der Internetseite der Toll Collect

    .

    Quelle: https://www.adac.de/news/wohnmobil-lkw-maut-ab-3-5-tonnen/


    Ich hatte mal überlegt, mir mein Auto hinten anzuhängen. Dann wäre ich aber sofort mautpflichtig. :(


    Gruß, Thomas

  • Hi Stefan.


    <50% ist doch schnell erreicht. beim 5 m Anhänger muß das mobil nach der Regelung das Mobil ca. 10m sein..
    Mein Mobil ist kurz. Meinen Jeep bekomme ich mautfrei nicht mehr mit.


    Gruß, Thomas

  • Bleiben wir Mal bei dem Beispiel und rechnen Womo 6mtr lang und 2,3mtr breit sind 13,8 qm Grundfläche, der Anhänger 5mtr lang und 2mtr breit sind 10qm. Somit ist die Wohnfläche eindeutig größer. Jetzt aber mal im Ernst, wer soll das kontrollieren? Die Jungs und Mädels von der Rennleitung haben doch schon mit dem LKW Verkehr mehr als genug zu tun. Mein Fazit: Kopfrechnen (bei den Grundflächen) hilft um Problemen aus dem Weg zu gehen.

  • <50% ist doch schnell erreicht. beim 5 m Anhänger muß das mobil nach der Regelung das Mobil ca. 10m sein..
    Mein Mobil ist kurz. Meinen Jeep bekomme ich mautfrei nicht mehr mit.

    Neeeee genau andersrum ;).

  • Hallo Thomas,


    Ich habe unser Womo registrieren lassen und fahre auch oft mit Hänger rum. Ist laut BALM kein Problem und nun habe ich immer die Bestätigung im Womo liegen.


    Die Dame hat mir aber auch gesagt, dass bei einem Womo, wie dem NiBi eine Registrierung nicht wirklich notwendig ist. Bei eurem Carver sollte das genauso sein.

    Grüße

    Christoph


    Der größte Feind des Menschen war (und ist) immer der Mensch selbst.

    (Angelehnt an Aurora Stechern, deutsche Dichterin um 1850)

  • Der Kontext bleibt entscheidend auch wenn zb. der ADAC hier mit den Zwischenüberschriften Irritation erzeugt.


    Leider wurde "in den Medien" häufig nur voneinander zitiert was die Sache nicht klarer macht.


    Mal einfach ausgedrückt .. Wohnmobile die auch als solche gebaut wurden stehen hier gar nicht zur Debatte, ergo muss man sich mit einem "normalen" zb. Liner gleich welcher Größe auch keine Gedanken machen.


    Es geht bei der Regelung um Busse oder LKW Umbauten bei denen dann der Wohnbereich mindestens 50% der Fläche ausmachen muss.
    Bei einem Wohnmobilausbau auf Bus oder LKW Basis wird das immer der Fall sein, lediglich bei einem nachträglichen Umbau zb. eines LKW Koffers oder Kauf eines LKWs eines Rennstalls kann es Diskussionswürdig sein.

    Außerdem stringenter betrachtet werden "Pferdetransporter" also kombinierte Pferd/Mensch Womo's weil es dann um die Details geht (Pferd als Hobby vs. Pferd im Sport vs. Pferd Verkauf etc.pp.).


    Vereinfacht kann man immer zusammenfassen dass für eine Mautpflicht das Fahrzeug entweder für den Gütertransport bestimmt oder dafür verwendet werden muss.


    Letztlich, auf korrekte Zulassung achten (Wohnmobil statt LKW/BUS) und ggf. freiwillig bei Toll Collect" (als Mautfrei) registrieren.