Hallo,
Ich will das Ursprungs Thema noch einmal aufgreifen. Wir haben heute 2 Elektroautos auf die Firma zugelassen. Dort steht in der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Brief) unter
J Fahrzeugklasse M1
5 Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus Fz. z. Perso. befg. b. 8 Spl.
dann habe ich mir gedacht ich schaue mal was dort bei dem Wohnmobil aus 01/2018 steht.
J Fahrzeugklasse 21
5 Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus So.KFZ Wohnm. UEB. 2,8 T
Meine Tochter fährt seid Ihrem 16 Lebensjahr einen Fiat 500, der 2 Ränder hinten in der Mitte zusammen und auf 20PS gedrosselt ist. dort steht:
J Fahrzeugklasse 26
5 Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus Dreirädiges KfZ
das Beispiel habe ich nur benutzt weil wir viel Erfahrung mit Kontrollen gesammelt haben. Am Ende waren alle Polizisten mit dem Nachweis der Klasse und dem was man mit dem Führerschein A1 fahren darf, zufrieden.
Das heisst aber auch, dass wir uns solange nicht auf M1 berufen können, bis es explizit in unserer Fahrzeugpapieren steht.
Aus meiner Sicht wäre es sehr interessant zu wissen, ob bei jüngeren Fahrzeugen (jünger als 01/2018) in J und 5 tatsächlich M1 eingetragen ist. Wenn nein wäre der aus meiner Sicht einzig taugliche Versuch über ein Gutachten mit Hinweis auf die Europäischen Fahrzeugklassen die Änderung der Fahrzeugpapiere und die Eintragung M1 in "J" zu erhalten.
Das wäre dann die gute Diskussionsgrundlage, wie Schorch geschrieben hat, um mit der Rennleitung zu diskutieren.
Viele Grüße
Thomas