moin,
aktuell gerade gelesen: Schweiz
auf der Autobahn ist der Standstreifen für Rettungsfahrzeuge frei zu halten.......
Demnach keine Rettungsgasse wie in D?
moin,
aktuell gerade gelesen: Schweiz
auf der Autobahn ist der Standstreifen für Rettungsfahrzeuge frei zu halten.......
Demnach keine Rettungsgasse wie in D?
Guten Morgen
Rettungsgasse in der CH nicht auf dem Standstreifen sondern zwischen den beiden Fahrspuren, linke Spur weicht nach links und rechte Spur nach rechts zum Standstreifen hin aus, nicht auf den Standstreifen.
Gruss Urs
PS Aber bei uns muss der Neid der Andern zuerst erarbeitet werden, erst dann ist er die höchste Form der Anerkennung!
Auch in D darf bei der Bildung der Rettungsgasse der Standstreifen nicht belegt werden! Man darf auf der rechten Spur nicht weiter nach rechts fahren als bis zum durchgehenden weißen Streifen.
dann habe ich den Schweizer Text wohl falsch verstanden!?!?
Neu ab 2021 gilt das Reissverschlussprinzip, wenn auf der Autobahn eine Spur abgebaut werden muss. Automobilisten müssen die Fahrzeuge am Ende der abbauenden Spur einschwenken lassen, damit ein frühzeitiges Spurwechseln und somit Rückstau verhindert wird. Zudem gilt künftig die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden. Dabei darf der Pannenstreifen nicht belegt werden, da dieser weiterhin für Notfälle und Pannen freigehalten werden muss. Das Nichtbeachten dieser Änderungen wird mit einer Ordnungsbusse geahndet. Rechtsvorbeifahren im Kolonnenverkehr auf der Autobahn ist ab 2021 auch bei dreispurigen Autobahnen erlaubt, Rechtsüberholen und Wiedereinschwenken bleibt verboten.
Wie soll ich nach rechts fahren um eine Rettungsgasse frei zu machen, aber nicht auf den Pannenstreifen?
Wenn ich rechts fahrend eine Rettungsgasse bilde, habe ich immer mit einem Teil des Fahrzeuges auf dem Pannenstreifen gestanden, was ich ja laut Text in der Schweiz nicht darf.
Guten Morgen
Rettungsgasse in der CH nicht auf dem Standstreifen sondern zwischen den beiden Fahrspuren, linke Spur weicht nach links und rechte Spur nach rechts zum Standstreifen hin aus, nicht auf den Standstreifen.
Gruss Urs
PS Aber bei uns muss der Neid der Andern zuerst erarbeitet werden, erst dann ist er die höchste Form der Anerkennung!
ich arbeite an der Anerkennung
gerade gegoogelt:
Rettungsgasse Schweiz
Januar 2021 ist das Bilden einer Rettungsasse in der Schweiz Pflicht. Bei einem Stau müssen die Automobilisten zwischen der linken und der rechten Spur – bei dreispurigen Strassen zwischen der linken und den beiden rechten Spuren – genügend Platz für Rettungsfahrzeuge freilassen, ohne den Pannenstreifen zu belegen.
Soll der Standstreifen nun frei bleiben, oder nicht????
Ja, für Pannenfahrzeuge
v.G. Schorsch
finanziell eine geniale Entscheidung.
bleibst du auf der rechten Spur - wird kassiert, hast keine Rettungsgasse gebildet.
fährst du nach rechts, kommst du auf den Standstreifen - wird kassiert. hast den Strandstreifen befahren
Ja, für Pannenfahrzeuge
v.G. Schorsch
wo soll denn das Pannenfahrzeug nun herfahren?
durch die Rettungsgasse, oder über den Standstreifen?
Eine Spur auf der AB hat 4 Meter Breite. Die max. Breite eines Fzg. inkl. Ladung darf nicht größer als 2,55 Meter sein. Ordnen sich also auf einer 2-spurigen AB jeder links und rechts bis zum Spurrand ein, dann verbleibt eine Mindestbreite von 2,9 Meter für eine Rettungsgasse, also mehr als ausreichend für Einsatzfahrzeuge, ohne die Standspur befahren zu müssen. Bei 3-spurigen Bahnen hat man noch mehr Platz. Standstreifen sind Pannenstreifen und sollen auch als solches beibehalten werden. Das lernt man eigentlich schon in der Fahrschule!
demnach ist die Chance, es richtig zu machen 50 : 50
Kommt ein Pannenfahrzeug, hätte ich den Standstreifen frei halten müssen.
Kommt ein Krankenwagen, hätte ich die Gasse bilden müssen.
Naja, das wird in der Praxis ja immer sehr pragmatisch gehandhabt. Es wird wohl kaum ein Ordnungshüter jemandem ein Knöllchen verpassen, wenn der dafür aber Platz für die Rettungswagen gemacht hat.
Hier die Regelung der Schweiz vom Bundesamt für Straßen im Video:
und hier das gleiche Thema vom ADAC für Deutschland aufbereitet. Für mich hört sich das alles irgendwie ähnlich an ...
VG, Thomas
Eine Spur auf der AB hat 4 Meter Breite. Die max. Breite eines Fzg. inkl. Ladung darf nicht größer als 2,55 Meter sein. Ordnen sich also auf einer 2-spurigen AB jeder links und rechts bis zum Spurrand ein, dann verbleibt eine Mindestbreite von 2,9 Meter für eine Rettungsgasse, also mehr als ausreichend für Einsatzfahrzeuge, ohne die Standspur befahren zu müssen. Bei 3-spurigen Bahnen hat man noch mehr Platz. Standstreifen sind Pannenstreifen und sollen auch als solches beibehalten werden. Das lernt man eigentlich schon in der Fahrschule!
ich fotografiere es nächste mal. Dann siehst Du, wieviel Fahrzeug auf einer zweispurigen AB eine Rettungsgasse bilden "und mit ihrem Fahrzeug" so auf dem Standstreifen stehen, dass ein Pannenfahrzeug nicht mehr vorbei kommt. Trotz Fahrschule!
Bisher habe ich die Pannenfahrzeuge immer durch die Mitte fahren sehen.
Mit Pannenfahrzeug ist ein Auto gemeint, das eine Panne hat und für die soll der rechte Pannenstreifen freigehalten werden - so denke ich ist das gemeint.
Die Definition Pannenfahrzeug ist vielsagend
v.G. Schorsch
Alles anzeigenNaja, das wird in der Praxis ja immer sehr pragmatisch gehandhabt. Es wird wohl kaum ein Ordnungshüter jemandem ein Knöllchen verpassen, wenn der dafür aber Platz für die Rettungswagen gemacht hat.
Hier die Regelung der Schweiz vom Bundesamt für Straßen im Video:
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und hier das gleiche Thema vom ADAC für Deutschland aufbereitet. Für mich hört sich das alles irgendwie ähnlich an ...
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VG, Thomas
genau Thomas! Die LKW auf der rechten Seite fahren so weit über den Standstreifen, dass kein Abschleppwagen durchkommt.
Genau darum geht es. Zig mal gesehen.
Ich meine nur festgestellt zu haben, dass die "Vorschriften" widersprüchlich sind.
Mit Pannenfahrzeug ist ein Auto gemeint, das eine Panne hat und für die soll der rechte Pannenstreifen freigehalten werden - so denke ich ist das gemeint.
Die Definition Pannenfahrzeug ist vielsagend
v.G. Schorsch
ich hatte einen Abschleppwagen für ein Pannenfahrzeug gehalten.....
Scho
Ja, für Pannenfahrzeuge
v.G. Schorsch
Schorsch - hast Recht!!!!
1) Abschleppwagen, bestehend aus einem Lastkraftwagenfahrgestell, auch mit Ladepritsche, Hebezeug, wie nicht drehbaren Kran, Hebebaum, Flaschenzug oder Seilwinde zum Heben und Abschleppen von Pannenfahrzeugen.
Ging's hier nicht eigentlich um Geschwindigkeit von Reisemobilen auf Schweizer Straßen - mit oder ohne Anhänger?
Grüße
Manfred