Oh Mann, das hatten wir doch schon etliche Male und es wird so langsam ermüdend, das immer wieder zu diskutieren.
Ja, Wolfgang (
@WDA ) hat sicher recht, wenn er darauf verweist, dass das EU-Recht über dem nationalen Recht steht. Und darin sind unsere Wohnmobile (bis 7,5 to) eben mit der Fahrzeugklasse M1 mittlerweile in einer eigenständigen Fahrzeugklasse eingeordnet. Also weder Lkw noch Pkw, sondern "Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit besonderer Zweckbestimmung mit höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz". Damit gelten die meisten Regelungen mit einem Lkw-Symbol eben nicht für Wohnmobile, wenn man die Rechtslage richtig interpretiert.
Nur leider sehen unsere Behörden das völlig anders, denn Wolfgang hat auch damit recht, "dass ganz viele Exekutivbeamte über diesen Wissensstand noch nicht verfügen" oder das Wissen ignorieren. Somit wird man bei vermeintlichen Verstößen von der Rennleitung mit einem Bußgeldbescheid belegt und die Einsprüche an den Gerichten werden fast immer abgelehnt. Sich dagegen zu wehren, würde einen kompletten Instanzenlauf bis hin zum EuGH erfordern, der dann wahrscheinlich feststellt, dass europäisches Recht (Wohnmobile sind keine Lkw) über deutsches Recht (alte Interpretation WoMo´s über 3,5to = Lkw) stellt.
Dass das so richtig ist, sieht man in den meisten europäischen Ländern, in denen diese Rechtsvorschriften sauber in nationales Recht überführt worden sind. Dort kann man z.B. die Lkw-Überholverbote lässig ignorieren.
Nicht recht hat Wolfgang hingegen mit der Interpretation, dass mit der M1 Typenklasse Wohnmobile auch Personenkraftwagen (also "Pkw") sind. Das liegt daran, dass es den Begriff "Pkw" oder "Personenkraftwagen" in den EG-Typenklassen gar nicht gibt und dieser Begriff rein umgangssprachlich verwendet wird. Tatsächlich sind die Fahrzeuge, die eben gemeinhin als "Pkw" bezeichnet werden "Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz". Hier fehlt im Vergleich zum Wohnmobil der Zusatz "mit besonderer Zweckbestimmung". Es sind also beide Typen "Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung" aber nach EU-Recht eben nicht Typengleich.
Lkw werden übrigens in der Typklasse N1 als "Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung" geführt. Schon alleine der Hinweis auf Güterbeförderung und eine völlig separate Typenklasse schließt nach EU-Recht Wohnmobile somit von der Gleichstellung mit Lkw aus.
VG, Thomas
P.S.: Für diejenigen, die das unbedingt noch einmal nachlesen möchten, habe ich die Typenklassen-Übersicht des KBA noch einmal beigefügt (Seite 14 bzw. 21; Stand Juli 2018, habe nicht nachgesehen, ob es mittlerweile wieder eine Neuauflage gibt)