CO2 Emissionsklasse zur Eintragung der Mautberechnung in Österreich ASFINAG

  • Hallo liebe Community,


    Damit ich in Österreich nicht ständig eine GO-Vertriebsstelle anfahren muss, möchte ich für unseren Arto 79R die Bezahlung der österreichischen GO-Box auf Lastschrifteinzug umstellen.

    Auf der Website der Asfinag, im Self-Care Portal unter Go-Maut bleibe ich an der Eingabe der Emissionsklasse hängen.

    Mein Arto hat lt. Fahrzeugschein unter Punkt 14 EuroVI; E; M, N und unter unter Punkt 14.1 steht 66E0. (Sechsundsechtzig E Null)

    Auf der Asfinag Website jedoch, sind die verschiedenen Emissionsklassen in Klasse 1,2,3,4,5 einzutragen.

    Meine Frage wäre jetzt, welche Klasse kann ich lt. Nachweis meines Fahrzeugscheines dort eintragen?

    Vielleicht weiß hier jemand bescheid darüber und kann mir diesbezügl. weiterhelfen.



    Gruß

    luhof

  • Ich konnte die kryptischen Zahlen meines alten Arto auch nicht zuordnen. Die ASFINAG kann das und trägt das Fahrzeug in die richtige Klasse ein. Nur eine Kopie vom Schein hinmailen.


    Im übrigen wird nach Aussage der ASFINAG die CO2-Einstufung nicht mehr in der GO-Box abgelegt, sondern jetzt zentral gespeichert.

    Dadurch kann ich mit dem neuen Womo bei gleicher Achszahl und gleichem Kennzeichen die alte Box ohne Änderung behalten.

    Günter

  • Ich konnte die kryptischen Zahlen meines alten Arto auch nicht zuordnen. Die ASFINAG kann das und trägt das Fahrzeug in die richtige Klasse ein. Nur eine Kopie vom Schein hinmailen.


    Im übrigen wird nach Aussage der ASFINAG die CO2-Einstufung nicht mehr in der GO-Box abgelegt, sondern jetzt zentral gespeichert.

    Dadurch kann ich mit dem neuen Womo bei gleicher Achszahl und gleichem Kennzeichen die alte Box ohne Änderung behalten.

    Günter

    Du schreibst „alter Arto“.


    Wenn der vor dem 01.07.2019 zugelassen wurde spielt Deine Emissionklasse sowieso keine Rolle denn dann wirst Du automatisch in Klasse 1 eingestuft.

  • Ein Wohnmobil ist, wie ein Bus auch immer CO2 Emissionsklasse 1 (die schlechteste). Diese ist nicht nachweispflichtig.

    Bei mir hat vor kurzem die Umstellung auf Lastschrift 1,5 Wochen gedauert. Sollte aber in der Regel viel schneller erfolgen.

    Es kommt nach der Umstellung eine Mail von der Asfinag. Dann muss man mit der Go Box zu einer Vertriebsstelle, bekommt das Guthaben ausgezahlt und fertig. Steht aber alles in der Mail der Asfinag.

    Bei Unklarheiten Asfinag anrufen. Die wissen Bescheid und sind immer sehr freundlich. Ist meine Erfahrung.


    Viele Grüße,

    Matthias

    Muss man auf die Rechtsschreibung 8ten, wenn man links schreibt?

  • Du schreibst „alter Arto“.


    Wenn der vor dem 01.07.2019 zugelassen wurde spielt Deine Emissionklasse sowieso keine Rolle denn dann wirst Du automatisch in Klasse 1 eingestuft.

    Nicht nur Fahrzeuge mit einer Erstzulassung vor dem 1.7.2019, sondern alle Busse und Wohnmobile sind, unabhängig von Ihrer Erstzulassung grundsätzlich in der Emmissionsklasse 1 eingestuft. Es ist also egal, welche Emmissionsklasse man im Antrag einsetzt. Wenns kein E-Wohnmobil ist, ists immer Klasse 1.


    Gruß

    Tom

  • Es ist nur eine vorläufige Einstufung in Klasse 1. ich gehe mal davon aus, daß die Hersteller die keine ABE für Ihre Fahrzeuge haben bereits daran arbeiten..

  • Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es jemals CO2 Klassifizierung für Wohnmobile geben wird, wenn das nur für die Maut in Österreich benötigt wird.

    Der Unterschied zwischen Klasse 1 und 4 sind 0,0138 € pro Km bei Euro 6. Emissionsfrei wird hier keiner unterwegs sein.

    Da rege ich mich nicht für auf. Da hat man im rechten Fuß mehr Bandbreite an Kosten.


    Viele Grüße,

    Matthias

    Muss man auf die Rechtsschreibung 8ten, wenn man links schreibt?

    Einmal editiert, zuletzt von Moglies ()