Skyttelpass

  • Hallo miteinander,

    Heute habe ich endlich meinen Skyttelpass (Transponder) bekommen … bzw. abholen dürfen.

    Kurz die Story dazu:

    Im März habe ich auf der norwegischen Seite von Skyttelpass den Transponder bestellt. Direkt Abbuchung 200 NOK von meiner Kreditkarte. Sehr zeitig bestellt … unser Start war Mitte Juni geplant, hat sich jetzt leider auf 3. Juli verschoben.

    Anfang Mai immer noch nichts da. Ich habe nachgefragt, mir wurde zugesagt dass ein neues Gerät verschickt wird.

    Nun, Anfang Juni immer noch nichts. Bis gestern Post vom Zollamt kam.

    Bin heute zum Zollamt gefahren, musste den Preis nachweisen und dann die Umsatzsteuer (knapp 4 €) bezahlen.

    Hin und zurück knapp 100 km. Aber ich bin ja froh, dass ich das Ding nun endlich habe.

    Eigentlich hatte ich nicht mit Zollformalitäten gerechnet. Vielleicht ist nur mein zuständiges Zollamt übergenau, keine Ahnung. Aber tatsächlich dauert es so nicht nur die angekündigten 1…2 Wochen, sondern einen guten Monat. Da die erste Lieferung gar nicht ankam - ich vermute das ist beim Zoll untergegangen.


    Vielleicht interessant, wie das laufen kann und das es auch länger dauert.


    Grüße Dietmar

  • Falls ihr die Ferjekort (Autopass for ferjes) Klick mich noch nicht geordert haben solltet und ihr viele mit Fähren fahren wollt, dann hol das noch flott nach. Damit spart man 50% des Überfahrtpreises.

    Die Ferjekort ist wie ein großes Prepaidsystem für Fähren. Gilt nicht auf jeder Fähre, aber die meisten Fähren an den bekannten und vielbefahrenden E-Strassen in Norwegen werden diese funktionieren.

    Ordern, anschliessend Skyttelpass und Autopass for ferje verbinden und sparen.




    Falls es überhaupt interessant für euch ist…..wenn nicht, einfach überlesen. 😉

  • Da ich nächste Woche auch nach Norwegen fahre, habe ich mir auch den Skyttelpass bestellt. Die Lieferung hat einen Monat gedauert. Der Mann beim Zoll sagte mir, dass die Dinger ja so klein verpackt sind und daher beim Zoll gerne verloren gehen. Zu den Formalitäten hatte er keine Lust (das Ding gehört doch eigentlich dem Betreiber und geht ja dann auch wieder nach Norwegen) und händigte es mir ohne Zahlung aus.

    Wie Jörn schon schrieb, solltest du dir die Ferjekort bestellen und beide Konten verknüpfen. Bei der Onlinebestellung wird dir bei richtiger Eingabe deines Namens und des Kennzeichens (ohne Leerzeichen und Bindestrich) dann direkt die Verknüpfung mit deinem Transponder (Transponderseriennummer) vorgeschlagen. Die Ferjekort verlangt aber eine Vorauszahlung (abhängig von der Fahrzeuggröße). Bei mir 9.900 NOK


    Gruß Lorenz

  • Die Ferjekort verlangt aber eine Vorauszahlung (abhängig von der Fahrzeuggröße). Bei mir 9.900 NOK


    Gruß Lorenz

    Das Guthaben bekommt man aber nahezu komplett ausgezahlt, wenn man sein Konto wieder löscht.

    Bei uns waren es, glaube ich, 5 Euro Bearbeitungsgebühr.


    Das die Transponder zum Zoll gehen, ist eigentlich nicht richtig, da es sich um ein geliehenes Produkt handelt. Da muss scheinbar die Deklarierung auf dem Umschlag/Paket/Päckchen eher falsch sein.

  • Danke! Ja, die Abwicklung hat ca. 20 Minuten gedauert, keine Wartezeit aber ein Haufen Papier durfte ich mitnehmen, z.b extra ausgestellte Quittung über 3,xx Euro, mit eigenhändiger Unterschrift und Stempel. Glaubt man kaum…


    Ferjekort habe ich schon bestellt.

    Wir wollen u.a. Die Küstenstraße RV 17 fahren, geplant sind ca. 12 Wochen in Norwegen.

    Da werden einige Fähren zusammenkommen.


    Grüße Dietmar

  • Zur zollrechtlichen Seite eine Klarstellung:


    1. Norwegen ist nicht EU-Mitglied, daher fallen bei der Einfuhr von Waren grundsätzlich Einfuhrabgaben an. Also Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, ggfs. Verbrauchsteuern und Anti-Dumpingzoll.

    2. Ein Kaufgeschäft ist nicht Voraussetzung, entscheidend ist, ob die Ware in den Wirtschaftskreislauf der EU gelangt, man spricht von Überlassung in den freien Verkehr.

    3. Grundsätzlich wird als Bemessungsgrundlage für die Einfuhrabgaben der Transaktionswert (...) zugrunde gelegt, also der tatsächlich bezahlte oder zu zahlende Preis. Liegt kein Kaufgeschäft vor, so gibt es diesen Wert nicht, also muss auf Alternativmethoden ausgewichen werden, man spricht hier von der Zollwerttreppe. Vereinfacht gesagt wird aber der Wert der Ware ermittelt, nicht der Mietpreis o.ä.

    4. Alternativ zur Überlassung in den freien Verkehr käme das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung in Frage, was bei einem Abgabenbetrag von insgesamt 4 € absolut unwirtschaftlich wäre - aufgrund der Anmeldeformalitäten.

    5. Es gab einmal eine Nichterhebungsgrenze von 5,00 €, die hat uns unsere liebe Legislative aber gestrichen - sehr zum Leidwesen der Betroffenen - Importeure und Zollbeamte.


    Viele Grüße

    Alex