Heckträger Flair 920

  • Nochmals Danke !!!

  • Ich versteh diesen Firlefanz nicht: der Text im 49a der StVZO lautet:


    9a) Zusätzliche Rückfahrscheinwerfer (§ 52a Absatz 2), Schlussleuchten (§ 53 Absatz 1), Bremsleuchten (§ 53 Absatz 2), Rückstrahler (§ 53 Absatz 4), Nebelschlussleuchten (§ 53d Absatz 2) und Fahrtrichtungsanzeiger (§ 54 Absatz 1) sind an Fahrzeugen oder Ladungsträgern nach Anzahl und Art wie die entsprechenden vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen fest anzubringen, wenn Ladungsträger oder mitgeführte Ladung auch nur teilweise in die in Absatz 1 Satz 4 geforderten Winkel der vorhandenen vorgeschriebenen Leuchten am Kraftfahrzeug oder Anhänger hineinragen.


    Das und nichts anderes, ist die Rechtsnorm, die jeder frei verkäufliche Lastenträger mit E-Prüfzeichen mit all seinen schönen Beleuchtungseinheiten erfüllt.

    Solche Dinge entscheidet kein TÜV- oder Dekra-Mann, sondern der Gesetzgeber.

    Und die Hersteller richten sich danach.

  • Also wenn der Träger nicht weiter als 100 cm über mein Fahrzeug ausragt, meine Rückleuchten nicht verdeckt, und mein Nummernschild nicht verdeckt muß da erst mal gar nix dran ! In DE !

    Ist das Nummernschild verdeckt muß ein Ersatzkennzeichen dran, das muß nicht mal gestempelt sein ( sollte sich aber weitestgehend mit dem Original decken :saint: ).

    Achtung gilt nur wenn er auf der eingetragenen AHK befestigt ist ! Ist er anderst befestigt, zum Beispiel am Rahmen, muß das Original Kennzeichen an den Träger.

    Oder ist die AHK gar nicht eingetragen, dann darf da auch nix drauf !


    Wenn man zusätzliche Rückleuchten-Einheiten nutzt, müssen die so angeordnet sein das sie seitlich weniger als 40 cm die Fahrzeugaussenkante unterschreiten !

    D.h. Mobil 250 breit, -2 x39 cm = 172 cm ( von Aussenkannte zu Aussenkante Leuchtmittel ) am Träger gemessen. Soviel zu D


    In Italien , Frankreich und wohl auch Spanien ist es Vorschrift sobald etwas weiter als 50 cm über das Original-Fahrzeug herausragt das dauerhaft mit dieser rot-weiß gestreiften reflektierenden Schildern zu kennzeichnen 1x ; ausserdem wird teilweise, z. B. Österreich/Spanien an Anhängern und Anbauten das anbringen der orangenen reflektierende Warnstreifen 2 x ( links und rechts ) vorgeschrieben. Kennt man von Sattelaufliegern .


    Das ist in meinen Worten zusammengefasst das was ich heute Nachmittag in Neustadt Weinstrasse bei einem Sonderverkauf für Heckträger von den Mitarbeitern der Fa. Eufab erfahren hab. Die machen da gerade wohl in dem Baumarkt so eine Info / Verkaufswoche über das Thema E-Bike und dadurch auch Heckträger, und dann springen auch 1-2 Berater im Baumarkt rum.


    Das mit dem 1,00 Meter kenn ich auch vom Baugüter transportieren. Ich kenn aber auch die Regel das wenn eine Lampe am Fahrzeug montiert ist, das sie dann auch gehen muß ! Also würd ich auch den Stecker reinstecken.


    Grüße wolfgang

  • Ich habe den Träger

    https://www.amazon.de/Thule-933100-EasyFold-Fahrräder-pin/dp/B01N1MNL1A/ref=sr_1_3?__mk_de_DE=ÅMÅŽÕÑ&keywords=thule+fahrradträger+easyfold+xt2&qid=1582790680&s=automotive&sr=1-3


    Hatte den zwar noch nicht am Mobil sondern nur auf dem Auto, würde den aber bei Platzmangel (hatte ich aber bisher noch nicht) :) auch ans Mobil machen


    Grüße


    Dirk

  • Tolles Teil, Danke


    Gruß Axel

  • Hallo zusammen,


    Erst möchte ich mich noch einmal für die vielen wertvollen Tipps bedanken.

    Der schon recht große Kofferraum ist mit Roller, Schlauchboot mit Motor, Stühle mit Tisch und 2 Fahrräder ein wenig überfordert. Entweder Roller oder Fahrräder.

    Der Gedanke ist einfach der, die Fahrräder auf den Heckträger zu stellen.

    Ich werde mich wohl für den Träger von Thule entscheiden.

    Bevor ich das angehe werde ich vorher mal auf eine Waage fahren, um sicher zu sein.

    Viele Grüße


    Axel