Kennzeichenabdeckung

  • Hallo,


    seit geraumer Zeit suche ich schon nach Lösungen für das Abdecken von KFZ-Kennzeichen bei Foto- und Filmaufnahmen.


    Das Demontieren der Nummernschilder ist auf Dauer nicht praktikabel und die bisherigen Alternativen (Pappe, Tücher, etc.) sahen nicht wirklich professionell aus.


    Das gefällt mir schon besser:




    Liebe Grüße


    Rolf

  • blöde Frage:


    warum deckt man das Kennzeichen ab?


    grüße klaus

    Hallo Klaus,


    die Abdeckung der Nummernschildern benötige ich ausschließlich zu Foto- und Filmaufnahmen.


    Das Verpixeln geht, wie @Jubel es schon geschrieben hat, auch mit einer Bildbearbeitungssoftware.


    Bei Einzelaufnahmen (also bei Bildern) geht es recht gut, nicht jedoch so gut bei Filmaufnahmen mit den entsprechenden Bildraten.


    Nun kommt die DSGVO ins Spiel:


    Seit der Einführung der DSGVO gehören KFZ-Kennzeichen zweifelsohne zu den personenbezogenen Daten.


    Somit dürfte sich das Kasseler Urteil aus dem Jahr 2007 (Az: 1 T 75/07) mit der Einführung der DSGVO überholt haben, wo Nummernschilder als nicht sensible Daten erachtet wurden.

    Personenbezogene Daten nach DSGVO sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Die Betroffenen sind identifizierbar, wenn sie direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung, wie zum Beispiel einem KFZ-Kennzeichen, identifiziert werden können.
    Eine Halterabfrage kann bei der zuständigen Zulassungsstelle gegen Gebühr in die Wege geleitet werden, wenn ein berichtigtes Interesse vorgebracht werden kann. Das könnte etwa ein angeblicher Unfall sein, wonach man den Halter für die Schadenabwicklung ausfindig machen will.

    Leider gibt es seit der Einführung der DSGVO diesbezüglich noch kein aktuelles Gerichtsurteil. Es wird jedoch empfohlen - bis zum Vorliegen eines Gerichtsurteils nach DSGVO - die KFZ-Kennzeichen zu zensieren, will heißen auf Fotos unkenntlich zu machen.

    Unkritisch dürfte das eigene KFZ-Kennzeichen sein, so man es denn im Netz veröffentlich haben möchte. Kritisch sind jedoch fremde KFZ-Kennzeichen, wo keine explizite Einverständniserklärung vorliegt.


    Liebe Grüße

    Rolf
  • Hallo, was ist, wenn ich eine Innenstadt fotografieren oder f

    ilmen möchte und dort hunderte von Autos fahren, die dann mit Nummernschild auf das Foto/Film kommen?

    :/

  • Hallo, was ist, wenn ich eine Innenstadt fotografieren oder f

    ilmen möchte und dort hunderte von Autos fahren, die dann mit Nummernschild auf das Foto/Film kommen?

    :/

    Moin,


    das ist gerichtlich leider nicht geklärt, weil es bislang kein rechtskräftiges Urteil auf Grundlage der DSGVO gibt.


    Über das KFZ-Kennzeichen ist eine „Verortung“ zu einer Person möglich, was die DSGVO - ohne Einverständniserklärung der betroffenen Person/-en - keineswegs möchte.


    Ich folge der Empfehlung die KFZ-Kennzeichen bei einer Veröffentlichung unkenntlich zu machen, solange wir diesbezüglich keine eindeutige Rechtslage haben. Das muß aber jeder selbst für sich entscheiden, wie er damit umgeht. Letztendlich brachte mich das Wissen um die hohen Strafen bei einem DSGVO Verstoß zu meiner Vorgehensweise. Ebenso die Erkenntnis, dass das Internet/Netz nichts vergißt.


    Seit mehr als zehn Jahren erstelle ich Website‘s:


    Die eingestellten Bilder mit deren jeweiligen Nutzungsrechten, das Foto- und Internetrecht, die DSGVO (damit einhergehend das Impressum und die Datenschutzerklärung) und, und, und ... beschäftigen einen heute in einem Ausmaß, was Unmengen an Zeit und Geld verschwendet.


    Ich habe es aber aufgegeben mich darüber aufzuregen, es bringt nichts.



    Liebe Grüße


    Rolf