Endlich Überholverbot für LKW aber nicht für Wohnmobile A 661
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Hier dürfen die Womos aber nur von 6-22 Uhr überholen
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Nee ... ausserhalb der 6-22 Uhr dürfen Alle überholen, auch die Wohnmobile. Von 6-22 Uhr dürfen mehrspurige Fahrzeuge über 3,5, ausgenommen PKW und Kraftomnibusse nicht überholen aber Wohnmobile dann wieder doch. Bis der Kopf das verarbeitet hat, was man darf oder nicht darf, ist das Überholverbot schon wieder vorbei (Der Überholer übrigens auch )
vG
Martin
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War'n Scherz
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und was ist mit Womo über 3,5to mit Anhänger?
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dürfen auch
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dürfen auch
das bezweifle ich: ohne Anhänger darf ich 100km/h, mit Anhänger nur 80 km/h.
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Wir sehen ständig Anhänger mit einer fetten 100 drauf.
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die fette 100 habe ich auch am Anhänger. Nützt aber nichts wenn man ein Zugfahrzeug von mehr als 3,5 to hat. Dann gilt wieder 80 km/h
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*seufz* Was kostet das?
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*seufz* Was kostet das?
70-80.-Euro und 1 Punkt.
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Es geht aber um das Überholen und nicht um die Geschwindigkeit
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das bezweifle ich: ohne Anhänger darf ich 100km/h, mit Anhänger nur 80 km/h.
Servus Walter,
🤔🤔Warum fragst denn wenn du es weißt? 😊
Ausserdem geht's ums Überholverbot und ned um die Geschwindigkeit oder🤔😁🤓🤷♀️🤷♀️
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Servus Walter,
🤔🤔Warum fragst denn wenn du es weißt? 😊
Ausserdem geht's ums Überholverbot und ned um die Geschwindigkeit oder🤔😁🤓🤷♀️🤷♀️
Hallo Cheroky
Wenn ein Womo mit 100 km überholen kann, wird das sogenannte Elefantenrennen verhindert, das aber mit Anhänger und 80 nicht erreicht wird. Ich kann mir vorstellen das hier der Hauptgrund für ein Überholverbot liegt.
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mindest Geschwindigkeit auf der BAB ist 63 km h. Du fährst auf ein langsam fahrendes FZ auf das mit 65 vor Dir tuckelt. Du überholt mit deinem 7,5 To Wohnmobil mit Anhänger und begehst dadurch kein Vergehen. Für das ist das Schild und nix anders
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Da kann man mal sehen das Komunen recht unterschiedlich auf unsere Wohnmobile und dem Überholverbot reargieren.
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die fette 100 habe ich auch am Anhänger. Nützt aber nichts wenn man ein Zugfahrzeug von mehr als 3,5 to hat. Dann gilt wieder 80 km/h
Das ist Falsch !
Ist zwar hier nicht gefragt, aber falsch sollte man es auch nicht stehen lassen !
Ausschlaggebend ist das Zug-Gesamtgewicht ! zb, Bulli 2,8 to ZGW plus Hänger 750 KG ZGW fällt schon nicht mehr unter die 100 km/h Regelung weil Zug-Gesamtgewicht über 3500 kg liegt !
Vereinfacht gesagt alles was mit dem B-Führerschein geht fällt in die 100 er Regelung sobald ich BE brauche gilt 80 km/h.
Grüße wolfgang
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Das ist Falsch !
Ist zwar hier nicht gefragt, aber falsch sollte man es auch nicht stehen lassen !
Ausschlaggebend ist das Zug-Gesamtgewicht ! zb, Bulli 2,8 to ZGW plus Hänger 750 KG ZGW fällt schon nicht mehr unter die 100 km/h Regelung weil Zug-Gesamtgewicht über 3500 kg liegt !
Vereinfacht gesagt alles was mit dem B-Führerschein geht fällt in die 100 er Regelung sobald ich BE brauche gilt 80 km/h.
Grüße wolfgang
Das solltest du noch mal verifizieren Wolfgang, denn die Aussage ist definitiv falsch. Richtig ist dagegen, dass das ZLGG des Zugfahrzeuges nicht größer als 3.500 KG ist.
Viele Grüße
Thomas
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