Neufahrzeug nur bis Mitte Januar zum 2021-Preis?

  • Hallo liebe Liner-Gemeinde,


    Ich weiß nicht, ob das Thema hier hingehört, aber ich habe nichts passenderes gefunden. Ich plane einen neuen Concorde zu bestellen und habe vom Händler die Info bekommen, dass ich nur bis Mitte Januar zum 2021-Preis bestellen könne. Das ist unser erster neuer den wir bestellen wollen und wundern uns doch, dass schon ab Ende Januar die Preise für 2022 bezahlt werden müssen. Ist das immer so? Oder nur bei Concorde, oder eher nur bei diesem Händler? ;)


    Ich fühle mich da etwas unter Druck gesetzt, zumal man jetzt im Lockdown nicht einfach bei anderen Händlern und Marken reinschauen und ein Angebot einholen kann. Bei Morelo ist leider wegen Reichtums geschlossen - wir wollten eigentlich einen Morelo bestellen, bekommen aber von Veregge&Welz bei uns vor Ort kein Angebot und weichen daher auf Concorde aus.


    Vom Concorde 920G mit Smart-Garage hat der Händler abgeraten, da die Zuladung dann zu gering ist mit dem Smart im Gepäck. Gibt es Alternativen ohne Anhänger und LKW-Führerschein? Z.b Quad in der Heckgarage?

    Wir wollen ja nichts vergessen oder falsch machen bei der ersten Bestellung ;)


    Viele Grüße


    Detlef

  • Hallo

    Ich würde mich nicht unter Druck setzen lassen

    Wir sind auch 250 km zum Händler gefahren

    Über den Concorde mit Smart gibt’s bei WCS Goch ein Video zum Concorde

    Man mag unterschiedlich zu WCS stehen aber das ist interessant.

    Gruß

  • Hallo Detlef,

    ein 7,49to mit Auto in der Garage bereitet Stress und ist aus meiner Sicht ein schlechter Kompromiss.
    Entweder Auto auf Anhänger oder Quad / Roller in die Garage.

    Wenn Du ein Auto in der Garage transportieren willst, dann solltest Du auf 12to und C Führerschein gehen.

    Auf keinen Fall unter Druck setzen lassen - Preisliste und Kaufpreis im Vertrag sind ja zwei Dinge. Dann gibt es ja noch ein paar Fahrzeuge die evtl. euren Vorstellungen nahe kommen und nur noch ein oder zwei Ergänzungen / Änderungen brauchen. Der Vorteil ist, Du siehst, fühlst, riechst, ... was Du kaufst.

    Gruss Günter

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Frank ,

    das Thema ist über die Jahre verteilt sehr ausführlich behandelt und beschrieben worden.

    Einige User haben oder hatten einen C 920 G mit Smart drin.

    Versuche es mal mit der Suchfunktion, da wird dir viel angezeigt.

    Vielleicht antwortet dir Ulli noch kurz ( am Thema vorbei ), ich fürchte aber er wird schreiben „ nix „.


    LG Luna

  • Ich kann nichts zum Fahrzeug sagen, aber neue Preise richten sich daran, wann die Hersteller neue Preislisten rausgeben. Wird ein Fahrzeug davor geliefert, bleibt es beim vereinbarten Preis. Kommt eine Preiserhöhung, bevor das Fahrzeug ausgeliefert wird, darf man als Kunde den Mehrpreis zahlen. Ein Rücktrittsrecht gibt es deshalb übrigens auch nicht.

  • Ich kann nichts zum Fahrzeug sagen, aber neue Preise richten sich daran, wann die Hersteller neue Preislisten rausgeben. Wird ein Fahrzeug davor geliefert, bleibt es beim vereinbarten Preis. Kommt eine Preiserhöhung, bevor das Fahrzeug ausgeliefert wird, darf man als Kunde den Mehrpreis zahlen. Ein Rücktrittsrecht gibt es deshalb übrigens auch nicht.

    Sorry, aber wofür gibt es Verträge. 🤔

  • Ich kann nichts zum Fahrzeug sagen, aber neue Preise richten sich daran, wann die Hersteller neue Preislisten rausgeben. Wird ein Fahrzeug davor geliefert, bleibt es beim vereinbarten Preis. Kommt eine Preiserhöhung, bevor das Fahrzeug ausgeliefert wird, darf man als Kunde den Mehrpreis zahlen. Ein Rücktrittsrecht gibt es deshalb übrigens auch nicht.

    Das ist leider komplett falsch. Es gilt der Preis, der im Vertrag vereinbart ist - egal ob das Fahrzeug teurer oder günstiger ist zum Zeitpunkt der Auslieferung.

  • Das ist leider komplett falsch. Es gilt der Preis, der im Vertrag vereinbart ist - egal ob das Fahrzeug teurer oder günstiger ist zum Zeitpunkt der Auslieferung.

    Leider nein - und ist auch irgendwo nachvollziehbar. Denn ein Händler nimmt doch keine Bestellung auf und trägt die Preiserhöhungen selbst, wenn es Lieferzeiten von teilweise über einem Jahr gibt. Hier noch ein Zitat der ADAC-Seite:

    "Enthält der Vertrag eine formularmäßige Preisanpassungsklausel, ist diese nur zulässig, wenn eine Lieferfrist von mehr als 4 Monaten vereinbart wurde. Bei einer erheblichen Erhöhung des Kaufpreises (z.B. 5 % des Kaufpreises) muss dem Käufer ein Rücktrittsrecht eingeräumt werden."

    Diese "formularmäßige Preisanpassungsklausel" dürfte Standard in den Verträgen sein.

  • Schwupps (Andreas) , würdest Du so einen Vertrag unterschreiben? :/Ich nicht!

    Wenn ich das Fahrzeug unbedingt haben will und mir darüber bewußt bin - ja. Dafür hätte ich aber nach der Preisanpassung auch das neuere Modell. Da muss jeder selbst wissen, ob er sich auf sowas einläßt. Leider wird man heute kaum ein frei konfiguriertes Womo innerhalb von nur vier Monaten bekommen können.

  • Also mir wurde beim Autokauf noch nie ein Kaufvertrag mit einer Preisanpassungsklausel zur Unterschrift vorgelegt, jedoch eine Klausel der Rücktrittsmöglichkeit vom Kaufvertrag, wenn der vereinbarte Liefertermin erheblich verzögert wurde. Würde das ein Händler versuchen mir so einen Vertrag unter die Nase zu schieben, wie du es schilderst., würde ich mir einen anderen Händler aufsuchen. Sorry!

  • Würde das ein Händler versuchen mir so einen Vertrag unter die Nase zu schieben, wie du es schilderst., würde ich mir einen anderen Händler aufsuchen. Sorry!

    Es steht ja jedem frei, sich einen Händler seiner Wahl zu suchen. Entschuldigen muss man sich dafür auch nicht ;)
    Nur noch mal zur Klarstellung: es geht hier nicht um kurzfristig lieferbare Fahrzeuge, sondern um solche, die bestellt werden und erst noch im Werk gebastelt werden müssen bevor sie erst viele Monate später an den Kunden ausgeliefert werden.

  • Ich habe 6 neue liner (ok Daily Liner) gekauft. Es gab meistens In der Wartezeit Preiserhöhungen die nie umgesetzt wurden. 🤷‍♂️.

    Solltest dir einen neuen Händler oder Hersteller suchen 😉.

    Danke für den Ratschlag. Wenn ein Händler vorab seine Preise hoch genug festsetzt, kann er auch locker auf die Weitergabe von Preiserhöhungen verzichten:-)) Für mich ist so eine Klausel übrigens kein Problem, wenn es letztlich unter dem Strich stimmt - mit oder ohne Preiserhöhung.

  • Schwupps (Andreas) , versuche doch mal so ein dappiges E-Auto zu bestellen. Die haben Lieferzeiten über 1 Jahr. Mit so einem Kaufvertrag müsste man im ungünstigsten Falle u.U. 2 Preiserhöhungen ertragen bis zur Auslieferung? Ich wäre ganz schön bescheuert wenn ich sowas unterschreiben würde. So stark kann der Wille "Must Have" garnicht sein. :D