Bei meinem Carver ist genau beim TÜV die Kennzeichenbeleuchtung ausgefallen. Ist die Kennzeichenbeleuchtung separat abgesichert?
Kann leider im Handbuch nichts finden.
Gruß Gerhard
Bei meinem Carver ist genau beim TÜV die Kennzeichenbeleuchtung ausgefallen. Ist die Kennzeichenbeleuchtung separat abgesichert?
Kann leider im Handbuch nichts finden.
Gruß Gerhard
Hallo Gerhard
Normalerweise ist die Kennzeichenleuchte mit dem linken oder rechten Rücklicht abgesichert.
Hallo Gerhard,
bau mal die beiden Kennzeichen Leuchten aus, und kontrolliere die Anschlüsse. Wahren bei meinem Charisma 2 BJ 2007 durch Salzwasser was auf der Leuchte stehen bleibt abgegammelt. Wenn dort alles in Ordnung ist kontrolliere mal die beiden Klemmdosen unterhalb der Garage, sah bei mir auch nicht gerade gut aus.
Gruß Theo
Hallo Theo
die beiden LED Leuchten sind i.O. aber auf der Leitung liegt kein Strom an. Wenn es trockener wird leg ich mich mal drunter.
Gruß Gerhard
Schau mal ob unten am Heck-Rahmen in der Verteilerdose für die Rückleuchten die Kabel oxidiert sind. Ich hatte es mal beim Dethlefs mit Iveco Fahrgestell.
Habe jetzt auch die Dose unter dem Heckrahmen geöffnet, alles vergammelt! Kann mir jemand sagen welches Kabel für die Kennzeichenbeleuchtung zuständig ist, einen Stromlaufplan gibt es im Hanbuch nicht Habe eine neue Dose bestellt, mal schauen ob der Fehler dan behoben ist. Muss ich die Anzeige im Armaturenbrett löschen oder geht sie von selber weg.
Gruß Gerhard
Hallo Gerhard,
ich habe einen Plan, dieser ist allerdings für einen Iveco EuroCargo, ich füge ihn mal dazu, vielleicht hilft es Dir ja
Lg aus La Paz. Herman
Danke Herman
ich schau mal bei mir ob es die selben Faben sind.
Gruß Gerhard
Habe nochmal eine Frage:
Müssen eigenlich 2 Nebelschlussleuchten brennen oder nur die linke?
Danke und Gruß Gerhard
StVZO
§53d Nebelschlussleuchten
(1) Die Nebelschlussleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht.
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlussleuchte, ausgerüstet sein.
(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1 000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlussleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlussleuchte angebracht, so muss sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.
(4) Nebelschlussleuchten müssen so geschaltet sein, dass sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlussleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. Sind die Nebelschlussleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlussleuchten nicht ausschalten.