Rettungsgasse in der Schweiz

  • moin,


    aktuell gerade gelesen: Schweiz


    auf der Autobahn ist der Standstreifen für Rettungsfahrzeuge frei zu halten.......


    Demnach keine Rettungsgasse wie in D?

    Liebe Grüße aus Augsburg!

    Rainer


    Ein Freund ist ein Mensch, vor dem ich laut denken darf.

  • Guten Morgen

    Rettungsgasse in der CH nicht auf dem Standstreifen sondern zwischen den beiden Fahrspuren, linke Spur weicht nach links und rechte Spur nach rechts zum Standstreifen hin aus, nicht auf den Standstreifen.

    Gruss Urs


    PS Aber bei uns muss der Neid der Andern zuerst erarbeitet werden, erst dann ist er die höchste Form der Anerkennung!

  • dann habe ich den Schweizer Text wohl falsch verstanden!?!?


    Massnahmen im rollenden Verkehr

    Neu ab 2021 gilt das Reissverschlussprinzip, wenn auf der Autobahn eine Spur abgebaut werden muss. Automobilisten müssen die Fahrzeuge am Ende der abbauenden Spur einschwenken lassen, damit ein frühzeitiges Spurwechseln und somit Rückstau verhindert wird. Zudem gilt künftig die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden. Dabei darf der Pannenstreifen nicht belegt werden, da dieser weiterhin für Notfälle und Pannen freigehalten werden muss. Das Nichtbeachten dieser Änderungen wird mit einer Ordnungsbusse geahndet. Rechtsvorbeifahren im Kolonnenverkehr auf der Autobahn ist ab 2021 auch bei dreispurigen Autobahnen erlaubt, Rechtsüberholen und Wiedereinschwenken bleibt verboten.


    Wie soll ich nach rechts fahren um eine Rettungsgasse frei zu machen, aber nicht auf den Pannenstreifen?

    Wenn ich rechts fahrend eine Rettungsgasse bilde, habe ich immer mit einem Teil des Fahrzeuges auf dem Pannenstreifen gestanden, was ich ja laut Text in der Schweiz nicht darf.

    Liebe Grüße aus Augsburg!

    Rainer


    Ein Freund ist ein Mensch, vor dem ich laut denken darf.

  • Guten Morgen

    Rettungsgasse in der CH nicht auf dem Standstreifen sondern zwischen den beiden Fahrspuren, linke Spur weicht nach links und rechte Spur nach rechts zum Standstreifen hin aus, nicht auf den Standstreifen.

    Gruss Urs


    PS Aber bei uns muss der Neid der Andern zuerst erarbeitet werden, erst dann ist er die höchste Form der Anerkennung!

    ich arbeite an der Anerkennung ;)

    Liebe Grüße aus Augsburg!

    Rainer


    Ein Freund ist ein Mensch, vor dem ich laut denken darf.

  • gerade gegoogelt:


    Rettungsgasse Schweiz

    Januar 2021 ist das Bilden einer Rettungsasse in der Schweiz Pflicht. Bei einem Stau müssen die Automobilisten zwischen der linken und der rechten Spur – bei dreispurigen Strassen zwischen der linken und den beiden rechten Spuren – genügend Platz für Rettungsfahrzeuge freilassen, ohne den Pannenstreifen zu belegen.


    Soll der Standstreifen nun frei bleiben, oder nicht????

    Liebe Grüße aus Augsburg!

    Rainer


    Ein Freund ist ein Mensch, vor dem ich laut denken darf.

  • finanziell eine geniale Entscheidung.


    bleibst du auf der rechten Spur - wird kassiert, hast keine Rettungsgasse gebildet.

    fährst du nach rechts, kommst du auf den Standstreifen - wird kassiert. hast den Strandstreifen befahren


    :mrburns:

    Liebe Grüße aus Augsburg!

    Rainer


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  • Eine Spur auf der AB hat 4 Meter Breite. Die max. Breite eines Fzg. inkl. Ladung darf nicht größer als 2,55 Meter sein. Ordnen sich also auf einer 2-spurigen AB jeder links und rechts bis zum Spurrand ein, dann verbleibt eine Mindestbreite von 2,9 Meter für eine Rettungsgasse, also mehr als ausreichend für Einsatzfahrzeuge, ohne die Standspur befahren zu müssen. Bei 3-spurigen Bahnen hat man noch mehr Platz. Standstreifen sind Pannenstreifen und sollen auch als solches beibehalten werden. Das lernt man eigentlich schon in der Fahrschule! ;)

  • demnach ist die Chance, es richtig zu machen 50 : 50

    Kommt ein Pannenfahrzeug, hätte ich den Standstreifen frei halten müssen.

    Kommt ein Krankenwagen, hätte ich die Gasse bilden müssen.


    :meinung:

    Liebe Grüße aus Augsburg!

    Rainer


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    • Offizieller Beitrag

    Naja, das wird in der Praxis ja immer sehr pragmatisch gehandhabt. Es wird wohl kaum ein Ordnungshüter jemandem ein Knöllchen verpassen, wenn der dafür aber Platz für die Rettungswagen gemacht hat.


    Hier die Regelung der Schweiz vom Bundesamt für Straßen im Video:

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    und hier das gleiche Thema vom ADAC für Deutschland aufbereitet. Für mich hört sich das alles irgendwie ähnlich an ...

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    VG, Thomas

  • Eine Spur auf der AB hat 4 Meter Breite. Die max. Breite eines Fzg. inkl. Ladung darf nicht größer als 2,55 Meter sein. Ordnen sich also auf einer 2-spurigen AB jeder links und rechts bis zum Spurrand ein, dann verbleibt eine Mindestbreite von 2,9 Meter für eine Rettungsgasse, also mehr als ausreichend für Einsatzfahrzeuge, ohne die Standspur befahren zu müssen. Bei 3-spurigen Bahnen hat man noch mehr Platz. Standstreifen sind Pannenstreifen und sollen auch als solches beibehalten werden. Das lernt man eigentlich schon in der Fahrschule! ;)

    ich fotografiere es nächste mal. Dann siehst Du, wieviel Fahrzeug auf einer zweispurigen AB eine Rettungsgasse bilden "und mit ihrem Fahrzeug" so auf dem Standstreifen stehen, dass ein Pannenfahrzeug nicht mehr vorbei kommt. Trotz Fahrschule!

    Bisher habe ich die Pannenfahrzeuge immer durch die Mitte fahren sehen.

    Liebe Grüße aus Augsburg!

    Rainer


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  • genau Thomas! Die LKW auf der rechten Seite fahren so weit über den Standstreifen, dass kein Abschleppwagen durchkommt.

    Genau darum geht es. Zig mal gesehen.

    Liebe Grüße aus Augsburg!

    Rainer


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  • Mit Pannenfahrzeug ist ein Auto gemeint, das eine Panne hat und für die soll der rechte Pannenstreifen freigehalten werden - so denke ich ist das gemeint.

    Die Definition Pannenfahrzeug ist vielsagend :-))


    v.G. Schorsch

    ich hatte einen Abschleppwagen für ein Pannenfahrzeug gehalten..... :nae:

    Liebe Grüße aus Augsburg!

    Rainer


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  • Moin.


    Ich kann die Probleme hier nicht nachvollziehen, die es mit der Rettungsgasse gibt.


    Ganz einfach. Ein Bild sagt mehr als tausend Worte:



    freundliche Grüße


    Peter

    Ich glaube nicht alles, was ich höre und lese. Ich sage und schreibe nicht alles, was ich denke.

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    Das bessere Später ist - Jetzt:thumbup:

  • Scho

    Ja, für Pannenfahrzeuge


    v.G. Schorsch

    Schorsch - hast Recht!!!!


    1) Abschleppwagen, bestehend aus einem Lastkraftwagenfahrgestell, auch mit Ladepritsche, Hebezeug, wie nicht drehbaren Kran, Hebebaum, Flaschenzug oder Seilwinde zum Heben und Abschleppen von Pannenfahrzeugen.

    Liebe Grüße aus Augsburg!

    Rainer


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