Zusammenspiel Garantie - Gewährleistung Händler und Hersteller

  • Mich würde interessieren wie bei den größeren Herstellern das Zusammenspiel zwischen Garantie und Gewährleistung in der Praxis gehandhabt wird.

    Für Morelo finde ich z. Beispiel überhaupt keine Garantiebedingungen,, habe ich die nur übersehen?

    irgendwie sehe ich die Gefahr bei der Gewährleistung, dass ein Händler einfach mal nicht mehr da ist….

  • Gewährleistungen ist die Pflicht der Händler. Garantie ist eine freiwillige Leistung von den Herstellern. Bei Morelo würde ich mir zumindest keine Sorgen machen ;)

    schon klar..-ich finde die Garantiebedingungen bzw. eine Garantiezusage des Herstellers nicht ….

  • Wie denn auch, wenn sowas, wie bereits erwähnt, eine freiwillige Leistung des Herstellers ist!


    Ansonsten lese einfach §5 Mängelansprüche ;)


    Selbstverständlich habe ich das gelesen….aber meiner Meinung nach bezieht sich das darauf wenn man direkt einen Kauf bei dem Hersteller macht….


    Und gerade freiwillige Leistungen in Form von Garantie werde normalerweise publik gemacht ( alles Automobil Hersteller tuen das)…..

  • Das kannst Du leider nicht miteinander vergleichen! Mercedes, und auch andere PKW/LKW-Hersteller, haben ein Netz in Form von Niederlassungen. Dort gilt die Werksgarantie bindend und kann entsprechend mit einer Versicherung auf viele Jahre weiter verlängert werden. Sowas gibt es bei den Mobil-Herstellern nicht, da der Verkauf ausschließlich über deren Vertragshändlern abgewickelt wird, auch wenn man den Auftrag direkt beim Hersteller erteilt. Händler wiederum können nach der Gewährleistung eine Verlängerung in eingeschränkter Form anbieten.

    Übrigens Werksgarantien sind mit Bedingungen verknüpft! Z.B. bei Mercedes muss das Fzg. jährlich zum Kundendienst. Das gilt überigens auch für ein Mercedes LKW-Chassis. Dumm nur dass die Garantie an dem Tag beginnt, wo das Chassis an den WoMo-Hersteller ausgeliefert wurde.

    Also nochmal.....es gibt bei Morelo keine Garantie. Die einzige mir bekannte Garantie ist die Dichtigkeits-Garantie für 10 Jahre. Und auch diese ist wieder mit Bedingungen verbunden, nämlich mit der jährlich kostenpflichtigen Dichtigkeitsprüfung.


    Aber warum machst Du Dir Sorgen? Erfahrungsgemäß hat sich bisher Morelo selten lumpen lassen, wenn es um die Beseitigungen von Mängeln angeht, und das über die Gewährleistungszeit in Form von Kulanz hinaus. ;)

  • Das kannst Du leider nicht miteinander vergleichen! Mercedes, und auch andere PKW/LKW-Hersteller, haben ein Netz in Form von Niederlassungen. Dort gilt die Werksgarantie bindend und kann entsprechend mit einer Versicherung auf viele Jahre weiter verlängert werden. Sowas gibt es bei den Mobil-Herstellern nicht, da der Verkauf ausschließlich über deren Vertragshändlern abgewickelt wird, auch wenn man den Auftrag direkt beim Hersteller erteilt. Händler wiederum können nach der Gewährleistung eine Verlängerung in eingeschränkter Form anbieten.

    Übrigens Werksgarantien sind mit Bedingungen verknüpft! Z.B. bei Mercedes muss das Fzg. jährlich zum Kundendienst. Das gilt überigens auch für ein Mercedes LKW-Chassis. Dumm nur dass die Garantie an dem Tag beginnt, wo das Chassis an den WoMo-Hersteller ausgeliefert wurde.

    Also nochmal.....es gibt bei Morelo keine Garantie. Die einzige mir bekannte Garantie ist die Dichtigkeits-Garantie für 10 Jahre. Und auch diese ist wieder mit Bedingungen verbunden, nämlich mit der jährlich kostenpflichtigen Dichtigkeitsprüfung.


    Aber warum machst Du Dir Sorgen? Erfahrungsgemäß hat sich bisher Morelo selten lumpen lassen, wenn es um die Beseitigungen von Mängeln angeht, und das über die Gewährleistungszeit in Form von Kulanz hinaus. ;)

    Danke für die Erläuterungen....Sorgen mache ich mir eigentlich keine....finde es nur überraschend, dass es offiziell keine Garantiezusagen der Hersteller gibt...

    Gewährleistung ist von den Regelungen schon eingeschränkt, alleine die Beweislastumkehr nach 6 Monate ist nicht ohne, das nicht mehr da sein eines Händlers auch..


    Wie gesagt, mir ging hier einmal nur um das offiziell zugesagte....

  • Die Beweislastumkehr ist mittlerweile 1 Jahr.


    So regelt § 477 Abs. 1 BGB-E die Beweislastumkehr künftig ab 01.01.2022 wie folgt:

    Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der Sache, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des mangelhaften Zustands unvereinbar.

    Mit anderen Worten: Die Dauer der für den Händler doch sehr unbequemen Rechtsposition verdoppelt sich nun im neuen Jahr – von sechs Monaten auf ein Jahr

    • Offizieller Beitrag

    Dumm nur dass die Garantie an dem Tag beginnt, wo das Chassis an den WoMo-Hersteller ausgeliefert wurde.

    Tom, ich habe mich gerade nochmal vergewissert. Bei IVECO beginnt die Garantie auf Motor, Getriebe und Strang ab dem Datum der 1. Zulassung. Wie es bei anderen Fabrikaten ist kann ich nicht sagen. Es ist aber nicht vorstellbar, das z.B. ein Volkner mit einer Bauzeit von einem Jahr, die Garantie schon aus wäre wenn man das Fahrzeug mit 0 km übernimmt. Das ist mir Sicherheit anders geregelt.


    v.G. Schorsch

  • Kann ich bestätigen.

    Gewährleistung hin, Garantie her, wenn es etwas zu repariren oder besprechen gab, zeigte sich Morelo immer sehr kulant.

    Beste Grüße Peter

    Das sehe ich auch so. Wir reden ja nicht von irgendwelchen windigen Importeuren, die den Namen der Marke wechseln wenn dieser verbrannt ist. Ich würde nicht hinten anfangen, sondern vorne beim Problem. Zumindest bei Morelo habe ich das so erlebt: Wenn man in aller Ruhe ein Problem bespricht, gibt es auch eine Lösung. Daran haben alle Beteiligten ein Interesse und das spiegelt sich auch in den Gesprächen wider.