Hallo, mal eine Blöde Frage. Wo steht denn M1 in den Papieren.
habe auch gerade suchen müssen. oben links - ist kaum noch zu lesen
Hallo, mal eine Blöde Frage. Wo steht denn M1 in den Papieren.
habe auch gerade suchen müssen. oben links - ist kaum noch zu lesen
In der Schweiz, mind. bei mir steht dann unter 19 Art des Fahrezuges Schwerer Motorwagen und unter Ziffer 25 Karosserie Wohnwagen aber wir sind ja auch nicht in der EU.
Bei mir steht genau das gleiche.
Hallo Peter,
die strittige Frage mit der sich das Urteil befasst, behandelte ja nur das angebrachte Zusatzschild mit abgebildetem Pkw.
Wäre allein Zeichen 314 StVO da gewesen hätten gar keine Beschränkungen gegolten. So wurde jetzt vom AG festgestellt dass ein Womo bis 3,5 to zGG nicht als LKW i.S.v.. § 3 StVO und § 4 PBefG zu sehen ist.
Soweit auch alles gut.
Ich für meinen Teil würde das Urteil jetzt aber nicht als Freibrief sehen und auf Überholverbote anwenden, denn laut Ausführungen zu Zeichen 277 StVO gilt: Ist das eigene Wohnmobil über 3,5 t schwer, dann greift ebenfalls das Überholverbotsschild (Z. 277). Beim Gespann (Zugfahrzeug unter 3,5 t) sieht es anders aus. Hier darf auch mit einer Gesamtmasse von über 3,5 t überholt werden, da Pkw von diesem Verbot explizit ausgenommen sind.
Freundliche Grüße
Pit