Im neuen Magazin Stiftung Finanztest steht folgender Artikel, der für den einen oder anderen vielleicht interessant ist:
Sim-Karten dürfen auch in den Router
Mobilfunkanbieter dürfen ihren Kunden nicht vorschreiben, einen Tarif nur mit Smartphone oder Tablet zu nutzen. So urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) und kippte damit eine Klausel, die eine Nutzung mit kabelgebundenen Geräten wie Routern verbot (Az. III ZR 88/22). Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen den Anbieter Telefonica geklagt. Der hatte für seinen Mobilfunk-Tarif „O2 Free Unlimited" mit unbegrenztem Datenvolumen die Nutzung der Sim-Karten lediglich in mobilen Endgeräten erlaubt. Für stationäre LTE-Router war das ausdrücklich verboten.
VG Uli