Beiträge von OtternasenChef

    Moin zusammen,


    wir sind aktuell auf dem Weg in den Süden, nach Marokko, und cruisen jetzt gerade über die Autobahn in Frankreich in Richtung Lyon.


    Unser Scheibenwischer zickt plötzlich herum. Er wischt zwar richtig, parkt am Ende aber falsch. Und es wird immer mehr, das die beiden Arme beim Parken nach oben wandern.


    Ich frage mich, wie weit nach oben die noch wandern und ob das ein größeres Problem werden kann?


    Wenn wir heute ankommen, versuche ich mal, den Motortyp herauszufinden und hoffe, das eine der beiden Anleitungen im Archiv passt.


    Hat das schon mal jemand gehabt? Mitten in der Fahrt bei Regen fühlt sich das schon etwas komisch an.


    Gruß


    Peter

    Nur 3 Jahre später lachte keiner mehr bei VW. Tesla war 2020 ein mehrfaches des VW Konzerns wert. Heute liegen beide Kopf an Kopf bei den Neuzulassungen im Bereich e-Autos in Deutschland.

    War nicht das erste und auch nicht das letzte Mal, das angestammte Marktführer einen neuen Trend verpennt haben und entsprechend abgestraft wurden. Mancher verschwand in der Bedeutungslosigkeit.

    Hallo Peter,

    Bist du sicher das der Motor defekt ist? Nicht das der nur auf der Welle sich verdreht hat. Wenn er auf 12Uhr immer stehen bleibt stimmt ja die Endposition nicht mehr ;).

    Die Werkstatt hat es hinbekommen, nun ist alles wieder i.O.

    Was genau das Problem war, werde ich demnächst von Freddy erfragen. Danke für Eure Antwort.

    Moinsen,


    mein Freund Freddy, der am 9.2. mit uns zu einer Marokko Tour aufbrechen möchte, hat ein Problem mit seinem Scheibenwischer. Beim Abschalten bleiben die Wischer in 12:00 Uhr Stellung stehen….wischen tun sie, aber wenn sie nicht wischen, stören sie halt mitten auf der Scheibe.


    Nach Telefonat mit dem Hersteller BB-Systemtechnik haben die keine Ersatzteile oder Motoren auf Lager derzeit =O

    Die Teilenummer: 403868-12+CC.


    Er hat auch schon mit Aulendorf gesprochen, die haben auch keinen Motor über.


    Kann jemand aushelfen? Kontakt am besten direkt mit Freddy: 0170-9022822..


    Vielen Dank für jeden Tip!


    Gruß,


    Peter

    Hilf mir bitte mal kurz auf die Sprünge: was bedeutet PDC hier?

    Faszinierend…das klingt nach einer guten Lösung!

    Moin zusammen,


    ich habe auch das Angebot von der Versicherung für 2024 erhalten, es soll 11,22% teurer werden.

    Unabhängig davon stutze ich über die hier kommunizierten, niedrigeren Beiträge von Fahrzeugen, die deutlich teurer und größer als mein Carthago chic s-plus sind, den ich schon 3 Jahre bei der Versicherung laufen habe ohne Schaden bisher.

    Wenn ich die VK und TK so lasse, wie jetzt (500/150), soll ich für 2024 einen Beitrag von 1.410.,64 € zahlen. Ohne Schutzbrief und ohne Rabattretter o.ä.


    Erhöhe ich VK und TK auf je 1.000,- Selbstbeteiligung, reduziert sich der neue Jahresbeitrag auf 1.018,90 €. Einen Tausender im Schadenfall kann ich mir leisten.


    Was mich aber zusätzlich stutzig macht, ist eine Zusatzbedingung zu Hagelschlag:
    "

    (2) Bei Abrechnung eines Hagelschadens auf der Basis eines Sachverständigengutachtens oder

    eines Kostenvoranschlages werden abweichend von AKB A 2.5.2.1 50% des gutachterlich

    ermittelten Nettobetrages erstattet. Es denn, es liegt eine Zerstörung oder der Verlust des

    Fahrzeuges im Sinne AKB A 2.5.1.7 (Totalschaden) vor. Die vereinbarte Selbstbeteiligung wird

    von diesem 50% in Abzug gebracht.

    Erfolgt innerhalb von 6 Monaten nach der Regulierung des Schadens durch den Versicherer

    eine vollständige und fachgerechte Reparatur, die durch eine detaillierte Rechnung

    nachgewiesen wird (ggf. inkl. der ausgewiesenen Mehrwertsteuer), werden diese Kosten

    zusätzlich erstattet.

    (3) Sonderregelung bei Hagelschäden der Dachhaut:

    Bei Hagelschäden die die Dachhaut des Wohnmobils betreffen, wird die Reparatur durch

    Beschichtung des gesamten Daches mit dem PRC Durabull System als vollständig und

    fachgerechte Reparatur anerkannt. Wir entschädigen in diesem Fall die erforderlichen

    Reparaturkosten. In jedem Fall jedoch nicht mehr als die sich nach dem

    Sachverständigengutachten ergebenden Wiederherstellungskosten. Eine

    Kostenübernahmeerklärung vor Auftragserteilung ist zwingend erforderlich."

    Davon habe ich in den anderen Beiträgen bisher nichts gelesen...

    Was ist Eure Meinung zu der Versicherung (Beitrag und Sonderbedingungen)?