In #3 war von Gewährleistung die Rede. Das ist gesetzlich geregelt. Die Änderung muss dann zwingend für den Schadenseintritt verantwortlich sein. Das ist die Gesetzeslage.
Dann laß uns das mal in der Praxis durchspielen:
1. Kunde fragt Hersteller, ob er selbst was in der Gewährleistungsfrist an Batterie etc. ändern darf.
2. Hersteller sagt NEIN.
3. Kunde erleidet einen Defekt und fordert Nachbesserung
4. Hersteller lehnt alles ab, weil Veränderung durch Kunden am Fahrzeug gemacht wurden.
5. Kunde kann nun ewig lange dem Hersteller Fristen setzen, die der alle verstreichen läßt.
6. Kunde nimmt sich Rechtsanwalt, der dem Hersteller Brief schriebt mit nächster Frist.
7. Hersteller stellt sich tot und antwortet nicht.
8. Kunde kann die nächsten Jahre viel Geld in die Hand nehmen, um vor Gericht zu kämpfen und sich mit Gutachten auseinander zu setzten. All die Zeit steht sein Fahrzeug, weil er ja den Streitgegenstand nicht verändern darf.
UND? Lohnt sich das? Entweder akzeptiere ich die Spielregeln des Herstellers oder ich kaufe mir eine Gebrauchten, der aus der Gewährleistung draussen ist.