In den Gutachtenverzeichnissen des Tüv sind keine Schlüsselinformationen vorhanden. Entsprechend bestehen keine Prüfanweisungen, nach denen eine Zulässigkeit einer Hubstützenanlage begutachtet werden kann. Damit gibt es auch keine Vorgaben für etwaige Eintragungen. Wenn überhaupt kann eine solche Hubstützenanlage nur als SA "vermerkt" werden.
Habe heute die Zulassungsunterlagen für unseren Wochner bekommen. Bestehend aus.
- COC Fahrgestell (Mercedes)
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- TÜV Gutachten für Einzelzulassung
Interessant sind die Vermerke im Gutachten unter Punkt 22:
Es wird darauf verwiesen das das das Fahrzeug mit einem "Hubstützensystem" ausgerüstet ist!
Interessant ist auch der Hinweis das Satschüssel, Trittstufe, Hubstützen und Markise vor Fahrtantritt eingefahren werden müssen.
Nun meine Frage: Wenn nun die Schüssel oder die Hubstützen nicht ordnungsgemäß vor Fahrtantritt eingefahren sind (aus welchem Grund auch immer), ist das dann Fahren ohne Betriebserlaubnis?
Spaß beiseite, wir freuen uns auf jeden Fall auf die bevorstehende Auslieferung!