Verwarnung mit Verwarnungsgeld

  • Info für Alkovenfahrer

    Nach unserer kleinen Reise erwartete uns zu Hause folgendes Schreiben


    Da schon eine Erinnerung vorlag, habe ich sofort die 50€ überwiesen,

    obwohl ich nicht mit einem LKW unterwegs war.

    Da dies mir keine Ruhe ließ, habe ich bei der Behörde angerufen und siehe da: die freundliche Mitarbeiterin stellte fest, daß dies ein Wohnmobil ist und somit keine Ordnungswidrigkeit vorlag und folglich das Verfahren eingestellt wird.

    Das bereits bezahlte Verwarnungsgeld wird zurücküberwiesen.

    Gruß Harald

  • Moin, passiert gerade im Osten unseres Landes immer gern, da die Schreiben augenscheinlich ohne Kontrolle rausgeschickt werden.

    Ich lege dann Widerspruch ein und belege, dass es ein Womo unter 7,5 to. und somit andere Geschwindigkeiten gelten und höre dann nichts mehr.

    Gruß Uwe

  • Hallo Harald,


    das ist uns auch schon passiert, und nachdem wir angerufen haben haben wir das natürlich gelöscht,


    weiterhin gute Fahrt tschau

    Liebe Grüße Annette, Else & Dieter :-))


    Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand auch ansetzt,
    jeden Tag kommt jemand und marschiert "AUFRECHT" darunter durch........ :P

  • Hallo,

    über 7,5 t wird da aber nichts gelöscht, denn für ein WoMo über7,5 t gelten die gleichen Geschwindigkeitsregeln wie für LKW. Habe gerade meinen C-Schein gemacht, deshalb ist mir das noch geläufig.


    Gruss

    Heinz Peter

  • Es soll Liner Fahrer geben deren Fahrzeug 19 Tonnen hat und nach telefonischer Reklamation die Sachbearbeiterin den Vorgang der Geschwindigkeitsüberschreitung gelöscht hat. Sachen gibt´s :-))

  • Es soll Liner Fahrer geben deren Fahrzeug 19 Tonnen hat und telefonischer Reklamation die Sachbearbeiterin den Vorgang der Geschwindigkeitsüberschreitung gelöscht hat. Sachen gibt´s :-))

    Hast bestimmt klar gemacht das alle einen Sitzplatz hatten, oder ? :-))

  • Rheinland-Pfalz ist da nicht so entgegenkommend. Trotz haarsträubender Argumentation ("sie haben die

    Richtgeschwindigkeit für LKW bis 7 (!) to um xx kmh überschritten... ) und zweifachen Widerspruch konnte ich nur mit einem ADAC RA die Einstellung des Verfahrens bewirken. Da werden wegen 12 kmh, 92 anstelle angeblich geltender 80, Steuer- und Mitgliedsgelder rausgeschmissen, nur um solchen Blödsinn gerade zu rücken.

  • Ich hab' immer gedacht, für Wohnmobile über 3,5 t gelten dieselben Geschwindigkeitsbeschränkungen wie für LKW, mit Ausnahme von Autobahnen und Kraftfahrstraßen, wo Wohnmobile zwischen 3,5 t und 7,5 t 100 km/h fahren dürfen. Stimmt das denn nicht?

  • Danke, Schorsch, aber es ist doch schon so, dass Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder mit dem Zusatzzeichen Lkw von allen Wohnmobilen über 3,5 t beachtet werden müssen, oder?

  • Schilder sind grundsätzlich zu beachten. Wenn keine Schilder explizit auf irgend eine Beschränkung hinweisen, gelten die oben abgedruckten Geschwindigkeitsbeschränkungen.


    v.G. Schorsch

  • Danke, Schorsch, aber es ist doch schon so, dass Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder mit dem Zusatzzeichen Lkw von allen Wohnmobilen über 3,5 t beachtet werden müssen, oder?

    Du meinst :

    Zeichen 1010-51: Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.


    Und da Wohnmobile über 3'5t laut Stvo keine PKW sind muss das Schild beachtet werden.

  • Du meinst :

    Zeichen 1010-51: Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.


    Und da Wohnmobile über 3'5t laut Stvo keine PKW sind muss das Schild beachtet werden.

    Aber mein Verständnis nach, laut EU Recht nicht. Oder ihre ich mich?


    Gruß Jeff

  • Für Womos zwischen 3.5 und 7.5 to gilt in D immer noch uneingeschränkt die

    12. StVOAusnV.


    100 auf Autobahnen/4spurigen Schnellstrassen mit Fahrbahntrennung und 80 auf allen Bundes-, Land- und Kreisstraßen, sofern nicht eine weitere Geschwindigkeitsbeschränkung dies einschränkt.


    Wir sind übrigens in den letzten 7 Jahren mindestens 20 mal geblitzt worden, in den allermeisten Fällen Autobahn mit ca. 95 kmh. Bis auf RPF ist nie was gekommen.


    Gute und fotofreie Fahrt wünscht

    Günter

  • Hallo Günter,


    so kenne ich es hier in D auch, aber stimmt es nicht das EU Recht was anders sagt und D hat deren Gesetze

    einfach nicht angepasst haben?


    Bis jetzt nur einmal geblitzt worden, und nichts ist jeweils gekommen.


    Gruß Jeff


  • @BenD (Schorsch)

    Guten Tag Schorsch

    Kurze Verständnisfrage eines Ausländers zu deinem Link.

    Dieses Bild irritiert mich jetzt ein wenig, denn es suggeriert mir, dass eine spez. Einschränkung für WoMo >7.5T nur auf der Autobahn mit 80 km/h gilt.


    Anlässlich einer Probefahrt im Frühjahr in Aschbach hatte mir der begleitende Fahrlehrer gesagt, dass jegliche Fahrzeuge >7.5T unabhängig ihre Verwendungszwecks ausserorts nur 60 km/h fahren dürfen (Ausnahme 3-Spurig = 80 km/h) und eben wie die Abbildung wiedergibt auf der Autobahn nur 80 km/h.

    Ist das in D länderspezifisch oder was habe ich wo falsch verstanden?

    Grüsse, Jürg

  • Danke Hermann für deine Antwort, jedoch bezog sich meine Frage insbesondere auf "Ausserorts und 80" die Autobahn war auch mir soweit verständlich.

    Habe mich da wohl etwas missverständlich ausgedrückt.

    Bei "Ausserorts" wird 80km/h angegeben und keine Hinweise mit 2 Sternchen. Ich ging aber bis anhin davon aus, dass Ausserorts für >7.5T (auch ohne Anhänger) immer 60km/h gilt (ausser auf 3-Spurigen Strassen). Diese Einschränkung kann ich aber aus der Abbildung nicht entnehmen.

    Grüsse, Jürg