Flaschen zusätzlich zum Tank

  • der Hinweis, dass ein Gaskasten nicht zweckendfremdet werden darf. So zumindest eine Aussage einer Werkstatt. Ob das stimmt, weiß ich nicht. Ich wollte

    ich denke mal, das zählt nur bei gleichzeitiger Nutzung als Gaskasten, nicht aber wenn der Gaskasten eben nicht mehr gebraucht wird und kompromisslos gestrichen ist.

    Manche Leute haben immer so einen gewissen vorauseilenden Gehorsam, der den Sinn einer Massnahme aussen vor lässt, so scheint es.

  • Zum Einbau der Waschmaschine der Hinweis, dass ein Gaskasten nicht zweckendfremdet werden darf. So zumindest eine Aussage einer Werkstatt. Ob das stimmt, weiß ich nicht. Ich wollte dort eigentlich anstelle der Gasflaschen den kleinen Generator lagern. Hab's aber dann sein lassen und jetzt eben 2x11kg Reserve dabei.


    Gruß Axel

    Wenn keine Gasrelevanten Teile in dem Staufach sind darfst Du dort alles lagern oder einbauen.

  • Bitte bedenke, eine Gasflasche darfst Du nicht so ohne weiteres in der Heckgarage mitnehme. Eine Gasflasche darf nur in einem Fach transportiert werden in dem eine ausreichende Belüftung vorhanden ist!

  • Bitte bedenke, eine Gasflasche darfst Du nicht so ohne weiteres in der Heckgarage mitnehme. Eine Gasflasche darf nur in einem Fach transportiert werden in dem eine ausreichende Belüftung vorhanden ist!

    Alles gut, ich habe in der Heckgarage durch den Boden auch das runde 100er Gitter für das Stromkabel für den Stromanschluss. Das ist das gleiche Prinzip wie die Belüftung die ich weiter vorne im anderen Fach von dem Gastank habe.


    Ist auch im Moment erst in der Durchdenk-Phase, da ich dort eine Gasleitung habe, die aber wohl für einen externen Grill eher gedacht war. Und wenn ich da eine Flasche anschliesse, muss ich da dann ja wohl auch einen Druckregler dazu machen.


    Mal mit meinem Gasprüfer darüber reden, was der davon hält...

  • Es gab hier einen User, der mit seinem Wochner im Winter nach Finnland gefahren war. Er hatte keinen Gastank, sondern "nur" zwei 11kg-Flaschen. Mit dem Nachfüllen bzw. Wechseln der Gasflaschen hatte er in Finnland große Probleme bekommen, und hat daraufhin - soweit ich mich erinnere - die Reise abgebrochen bzw. ist in Richtung Süden "geflohen".

    Solltet Ihr also jemals im Winter in den hohen Norden fahren (was sehr reizvoll sein soll!), ist zu berücksichtigen, dass man bei der Kälte dort sehr viel mehr Gas verbraucht, und die "Gas-Infrastuktur" bei weitem nicht dem entspricht, was wir hier in Miteleuropa haben. Zum Gastank zwei 11-Kg-Flaschen zu haben, ist in solchen Fällen eher eine Grundvoraussetzung.


    Gruß

    Martin

  • Bitte bedenke, eine Gasflasche darfst Du nicht so ohne weiteres in der Heckgarage mitnehme. Eine Gasflasche darf nur in einem Fach transportiert werden in dem eine ausreichende Belüftung vorhanden ist!

    Gasflaschen sind, wenn ordnungsgemäß mit dem Kunstoffdeckel über dem Ventil in der Garage eines Reisemobils Ladung und müssen gesichert werden damit sie nicht während der Fahrt unkontrolliert hin und her „wandern“.


    Sonst gibt es keinerlei Vorschriften, außer der Mengenbegrenzung ab der ADR Vorschriften in Kraft treten. Da müßten dann aber mehr als 19 Flaschen a 11 kg transportiert werden.

  • Danke an Gasprofi! Wenn es um Vorschriften geht, ist man immer gut beraten wenn man einen Profi fragt! Ich wurde diesbezüglich wohl nicht ganz richtig informiert, meinte aber genau die Situation wie sie akany beschreibt! Gasanschluss in der Garage!

  • Alles gut, ich habe in der Heckgarage durch den Boden auch das runde 100er Gitter für das Stromkabel für den Stromanschluss. Das ist das gleiche Prinzip wie die Belüftung die ich weiter vorne im anderen Fach von dem Gastank habe.


    Ist auch im Moment erst in der Durchdenk-Phase, da ich dort eine Gasleitung habe, die aber wohl für einen externen Grill eher gedacht war. Und wenn ich da eine Flasche anschliesse, muss ich da dann ja wohl auch einen Druckregler dazu machen.


    Mal mit meinem Gasprüfer darüber reden, was der davon hält...

    Wenn Dein Gasprüfer Ahnung hat, wird er Dir sagen, daß das nicht zulässig ist.


    Allein die „Anwesenheit“ Deiner 230 V Leitung ist schon Ausschlußkriterium. Weiter darf eine angeschlossene und betriebsbereite Flasche ausschließlich in einem dafür geeigneten Raum ohne jeglichen weiteren Inhalt betrieben werden.


    Wenn Du in Deiner Garage eine feste, gasdichte Einhausung für Deine Gasflasche machst, wäre das in Ordnung. Frei stehend nein.

  • Wenn Dein Gasprüfer Ahnung hat, wird er Dir sagen, daß das nicht zulässig ist.


    Allein schon die „Anwesenheit“ Deiner 230 V Leitung ist schon Ausschlußkriterium. Weiter darf eine angeschlossene und betriebsbereite Flasche ausschließlich in einem dafür geeigneten Raum ohne jeglichen weiteren Inhalt betrieben werden.


    Wenn Du in Deiner Garage eine feste, gasdichte Einhausung für Deine Gasflasche machst, wäre das in Ordnung. Frei stehend nein.

    Eigentlich logisch, was Du schreibst - da hätte ich auch draufkommen können.

    Wäre ja bei der vorgesehenen Nutzung vom Prinzip her nix anderes als die Umdrehung der oben beschriebenen Fremdnutzung des Gaskastens...


    Gut dass wir darüber gesprochen haben :D