der Hinweis, dass ein Gaskasten nicht zweckendfremdet werden darf. So zumindest eine Aussage einer Werkstatt. Ob das stimmt, weiß ich nicht. Ich wollte
ich denke mal, das zählt nur bei gleichzeitiger Nutzung als Gaskasten, nicht aber wenn der Gaskasten eben nicht mehr gebraucht wird und kompromisslos gestrichen ist.
Manche Leute haben immer so einen gewissen vorauseilenden Gehorsam, der den Sinn einer Massnahme aussen vor lässt, so scheint es.