Hallo,
ich hätte mal eine Frage:
wir wohnen in Baden-Württemberg und hier gibt es angeblich eine Garagenverordnung....
unter der Baunutzungsordnung Punkt(3) 2. steht: unzulässig sind: "Stellplätze und Garagen für Kraftfahrzeuge mit einem Eigengewicht über 3,5 Tonnen sowie für Anhänger dieser Kraftfahrzeuge in Kleinsiedlungsgebieten und allgemeinen Wohngebieten"
hat evtl. jemand Erfahrung damit bzw. weiß, wie man evtl. eine Ausnahmegenehmigung bekommen könnte ?
Hintergrund ist der, dass wir gerade eine große Wohnmobilgarage bauen möchten, der Bau ist genehmigt, .......alles super, ......aber nun hat ein Nachbar uns auf diese Verordnung hingewiesen.
Ich finde, wenn man schon für seinen Liner eine "Garage" baut, damit dieser ordentlich steht und niemanden stört, dieses Bauprojekt genehmigt wird und dann die Auflage kommt, dass in diese Garage nur ein Fahrzeug mit max. 3,5 Tonnen parken darf.....?
Was gibt das für einen Sinn? Ich verstehe schon, dass man mit einem Liner vielleicht mehr Lärm verursacht, wenn man durch das Wohngebiet bis zu seinem Haus fährt, aber man macht es ja nicht täglich und die Müllabfuhr hat auch keinen Kleintransporter....
Hat hier jemand Erfahrungen?