Garantieverlust bei Tausch der Aufbaubatterie zu LiFePO?

  • Hallo zusammen,


    heb vorhin von jemqandem gehört, dier sich gerade einen neuen Van kaufen will und wegen zu wenig Akku im Aufbau die AGM Akku ( 96 AH) gegen einen Custom LiFePO4 mit 100Ah tauschen will.

    Der Händler meinte, dann würde die Garantie erlöschen.


    Kann das sein,? das wäre doch ein 1:1 Wechsel am gleichem werkseitigen Ladegerät. Die Verbraucher bleiben ja gleich und es würde die gleichen Ströme fließen. Kann ein Hersteller so etwas ausschließen?


    Der Händler selbst bietet aber ein Zusatz Hybridsystem an, welches für etwa 100 Ah Li 2.400 € kosten soll....

    Grüße

    Manfred


    P.S. Der Weg ist das Ziel,

    allerdings sitzt man auch insgesamt viel zu selten am Meer.

    Einmal editiert, zuletzt von Discovery () aus folgendem Grund: Tippfehler

  • Neben allen technischen und fachlichen Diskussionen gibt es die juristische Sicht der Dinge und da ist festgehalten dass der Hersteller die Garantiebestimmungen definiert. Und wenn da etwas vom Originalzustand der Elektroinstallation geschrieben steht als Grundlage der Garantie, dann ist das so. Da hilft auch kein Lamentieren oder sonstwie auf den Kopf stellen.

    Wenn der Händler da was eigenes strickt geht er da in Garantieleistung wenn etwas streikt. Die Aussage ist aus diesen Gesichtspunkten heraus nachvollziehbar 🤷🏼😞

  • Tja, das ist sicherlich nicht so. Niemand kann mir vorschreiben, das ich an meinem Fahrzeug keinerlei Änderungen vornehmen darf. Das beeinträchtigt auch nicht die Gewährleistung durch den Hersteller. Der müsste im Schadensfall nachweisen, das die Änderung ursächlich für den Schaden war und könnte dann natürlich die Gewährleistung ablehnen.

  • Tja, das ist sicherlich nicht so. Niemand kann mir vorschreiben, das ich an meinem Fahrzeug keinerlei Änderungen vornehmen darf. Das beeinträchtigt auch nicht die Gewährleistung durch den Hersteller. Der müsste im Schadensfall nachweisen, das die Änderung ursächlich für den Schaden war und könnte dann natürlich die Gewährleistung ablehnen.

    Wenn du dich da mal nicht auf dünnen Eis bewegst.

    Wir verweigern (Tischer Wohnkabine) auch die Garantie auf sämtliche Elektronischen Bauteile wenn de Kunde ein eigenen Regie Batterie oder Lade Booster tauscht.

  • Kleiner Hinweis: Garantie ist eine freiwillige Leistung im Gegensatz zur Gewährleistung. Bei den vorhergehenden Kommentaren wird dies etwas vermengt, kann aber in der Praxis einen erheblichen Unterschied machen. Deshalb sollte in der Diskussion immer fein getrennt werden, ob Garantie oder Gewährleistung gemeint ist. ;)

  • In #3 war von Gewährleistung die Rede. Das ist gesetzlich geregelt. Die Änderung muss dann zwingend für den Schadenseintritt verantwortlich sein. Das ist die Gesetzeslage.

  • In #3 war von Gewährleistung die Rede. Das ist gesetzlich geregelt. Die Änderung muss dann zwingend für den Schadenseintritt verantwortlich sein. Das ist die Gesetzeslage.

    Dann laß uns das mal in der Praxis durchspielen:


    1. Kunde fragt Hersteller, ob er selbst was in der Gewährleistungsfrist an Batterie etc. ändern darf.

    2. Hersteller sagt NEIN.

    3. Kunde erleidet einen Defekt und fordert Nachbesserung

    4. Hersteller lehnt alles ab, weil Veränderung durch Kunden am Fahrzeug gemacht wurden.

    5. Kunde kann nun ewig lange dem Hersteller Fristen setzen, die der alle verstreichen läßt.

    6. Kunde nimmt sich Rechtsanwalt, der dem Hersteller Brief schriebt mit nächster Frist.

    7. Hersteller stellt sich tot und antwortet nicht.

    8. Kunde kann die nächsten Jahre viel Geld in die Hand nehmen, um vor Gericht zu kämpfen und sich mit Gutachten auseinander zu setzten. All die Zeit steht sein Fahrzeug, weil er ja den Streitgegenstand nicht verändern darf.


    UND? Lohnt sich das? Entweder akzeptiere ich die Spielregeln des Herstellers oder ich kaufe mir eine Gebrauchten, der aus der Gewährleistung draussen ist.

  • Also kann ein Hersteller jeden anderen, sls den von ihm präferierten, einfach und wirksam ausschliessen. Auch wenn es handelsübliche und für solche Zwecke zugelassene Akku‘s mit Zertifizierung sind?

    Grüße

    Manfred


    P.S. Der Weg ist das Ziel,

    allerdings sitzt man auch insgesamt viel zu selten am Meer.

  • Hallo Christian,


    entschuldige bitte wenn ich Dein "Rollenspiel" stören muss, aber der Hersteller hat mit den Gewährleistungsansprüchen des Kunden überhaupt nichts zu tun, sondern verweist ihn an den Händler, wo das Fzg. gekauft wurde. Der Hersteller gibt lediglich freiwillig Garantie, dazu ist er aber nicht verplichtet vom Gesetzgeber her. Ich denke man muss das leider sehr deutlich voneinander trennen, denn sowas wird immer wieder erneut in einen Topf geschmissen.

  • Hallo Christian,


    entschuldige bitte wenn ich Dein "Rollenspiel" stören muss, aber der Hersteller hat mit den Gewährleistungsansprüchen des Kunden überhaupt nichts zu tun, sondern verweist ihn an den Händler, wo das Fzg. gekauft wurde. Der Hersteller gibt lediglich freiwillig Garantie, dazu ist er aber nicht verplichtet vom Gesetzgeber her. Ich denke man muss das leider sehr deutlich voneinander trennen, denn sowas wird immer wieder erneut in einen Topf geschmissen.

    Hallo Tom

    ich habe bewußt in meinem "Rollenspiel" NICHT das Wort Händler verwendet, eben um es nicht zu vermischen oder zu komplizieren. Denn man kann ja durchaus sein Womo direkt beim Hersteller kaufen und somit unterliegt der Hersteller der gesetzlichen Gewährleistungspflicht, als Verkäufer.


    Ich wollte nur darauf hinweisen, daß auch wenn man vermeintlich Recht hat, nicht unbedingt Recht bekommt, bzw. es sehr lange dauert, bis man Recht bekommt.


    Wenn also der Hersteller nicht will , daß Teile seiner Elektronik verändert werden, weil er der Ansicht ist, dies beeinflußt Vorgänge im Womo, dann muß man das akzeptieren oder aber einen Gebrauchten kaufen.

  • Eine pauschale Ablehnung von Garantie oder Gewährleistungsansprüchen ist nicht möglich. Dazu gibt es auch entsprechende Urteile. Der Hersteller oder. Händler muss schon Nachweisen, das die Änderung ursächlich für den Schaden war. Wie gesagt, dazu gibt es entsprechende Urteile.

  • Denn man kann ja durchaus sein Womo direkt beim Hersteller kaufen und somit unterliegt der Hersteller der gesetzlichen Gewährleistungspflicht, als Verkäufer.

    Das ist aber auch nur dann der Fall wenn der Hersteller selbst auch einen Shop hat (z.B. NiBi). Auch bei Morelo in Schlüsselfeld kann man z.B. direkt einen Kauf tätigen, aber die Rechnung geht immer über einen Vertragshändler. Und dieser übernimmt die Gewährleistung. Dass Morelo Arbeiten übernimmt ist eine freiwillige Leistung und hat nichts mit Garantie zu tun. Es gibt dort nur eine 10jährige Dichtigkeitsgarantie, die aber mit Verpflichtungen geknüpft ist.

    Versuche mal z.B. beim Kauf einen Knaus WoMo's beim Hersteller Garantieansprüche zu stellen. ;)

  • Garantie gibt es oftmals noch zusätzlich von den Herstellern der verbauten einzelnen Komponenten. So muß man sich nicht unbedingt mit dem Hersteller des Fahrzeugs auseinandersetzen sondern kann auch den direkten Weg zum Hersteller der Komponenten nutzen.. Beispiele, bei denen ich es selbst so gemacht habe, waren die Reparatur einer Hubstütze oder der Sat-Anlage.

  • Das ist aber auch nur dann der Fall wenn der Hersteller selbst auch einen Shop hat (z.B. NiBi). Auch bei Morelo in Schlüsselfeld kann man z.B. direkt einen Kauf tätigen, aber die Rechnung geht immer über einen Vertragshändler. Und dieser übernimmt die Gewährleistung. Dass Morelo Arbeiten übernimmt ist eine freiwillige Leistung und hat nichts mit Garantie zu tun. Es gibt dort nur eine 10jährige Dichtigkeitsgarantie, die aber mit Verpflichtungen geknüpft ist.

    Versuche mal z.B. beim Kauf einen Knaus WoMo's beim Hersteller Garantieansprüche zu stellen. ;)

    nicht immer 😉