Versicherungsschutz

  • Moin.

    Eine Frage an die Versicherungsfachleute hier in der Runde:

    Wenn ein Womo bei einem Freund in einer Scheune steht und z.B. das Dach der Scheune das Womo beschädigt, zahlt doch meine Versicherung den Schaden am Womo, oder?

    Und wenn ja, stimmt es, daß meine Versicherung danach versucht sich das Geld von der Gebäudeversicherung zurück zu holen?

    Wenn dem so sein sollte, müsste der Wert meines Womo's ja in die Gebäudeversicherung aufgenommen werden, was diese vermutlich sehr verteuern würde, oder liege ich damit falsch?


    Der umgekehrte Fall, daß mein Womo an der Scheune etwas beschädigt (z.B. einen Brand auslöst) wäre natürlich genauso denkbar.

    Vermutlich würde es dann ebenfalls so ablaufen?


    Beste Grüße Peter

  • Hallo, ich habe mir erlaubt Deinen Beitrag in 3 Fragen zu zerstückeln um hier besser darauf antworten zu können.


    Zu 1.

    Ja, aber natürlich nur dann, wenn Deine KFZ-Versicherung die Kaskoversicherung (Voll und/oder Teilkasko) beinhaltet. Glasschäden werden beispielsweise über die TK abgerechnet. Grundsätzlich gilt bei KFZ immer: Eigene Versicherung vor Fremdversicherung. Bedeutet auch: keine eigene Kaskoversicherung - keine Entschädigung.


    Zu 2.

    Auch ja :-). Es stimmt, dass die KFZ-Versicherung versucht sich das Geld wieder zu holen und den eigentlichen Schadenverursacher (wenn er denn haftbar zu machen ist) dann in Regress nimmt. Aber es ist nicht so, dass die WoMo's mit in die Gebäudeversicherung aufgenommen werden müssen. Eine Gebäudeversicherung ist halt die Gebäudeversicherung und zahlt nicht für den Inhalt eines Gebäudes. Dafür würde dann eine separate Inhaltsversicherung benötigt werden, wenn dann der Inhalt versichert werden sollte. Hier sollte dann auch geklärt sein, was das denn für eine Scheune ist und ob denn für diese auch eine Genehmigung vorliegt, dass darin WoMo's überwintert werden dürfen.


    Zu 3.

    Wenn Dein WoMo in der Scheune einen Schaden verursacht, ist Deine KFZ-Haftpflichtversicherung dran. Ganz einfach aus der sogenannten Gefährdungshaftung.


    Ich hoffe, ich konnte ein wenig Klarheit schaffen. Grundsätzlich muss man sich aber den Einzelfall (je nach Tarifwerk der Gesellschaft) ansehen und auch prüfen wer überhaupt haftbar zu machen ist...... aber das einmal so für die normale KFZ- und Gebäudeversicherung. Ich hoffe, Du kannst das ein wenig einordnen.


    Viele Grüße


    Kai

  • Hallo Peter, die Gebäudeversicherung der Scheune zahlt nicht für das Womo, höchstens die Haftpflichtversicherung des Gebäudeeigentümers wenn ein Verschulden des Eigentümers vorliegt. Z.B. der Eigentümer wusste, dass das Dach nicht in Ordnung war und hat es versäumt zu reparieren sowie euch zu warnen, dass dort was passieren kann (nur ein grobes Beispiel).


    Liegt kein Verschulden des Gebäudeeigentümers vor und z.B. ein Sturm deckt das Dach ab (welches eigentlich vorher in einem super Zustand war) und Ziegel o.ä. beschädigen das Womo, dann kommt im Normalfall die Teilkasko (Sturm) des Womo für die Schäden am Womo auf. Natürlich wird die Womo-Versicherung prüfen ob ein Regress beim Gebäudeeigentümer bzw. deren Haftpflichtversicherung möglich ist, das ist üblich und im Sinne der Versichertengemeinschaft auch deren Pflicht.


    Wenn dein Womo einen Brand verursacht und das Gebäude beschädigt wird, dann muss deine KFZ-Haftpflicht für den Schaden aufkommen. Hier spielt es keine Rolle, ob ein Verschulden von Dir vorliegt, weil KFZ-Halter unter Gefährdungshaftung fallen und man ohne Verschulden haftet.


    Der Gebäudeeigentümer sollte aber den Schaden an seinem Gebäude seiner Gebäudeversicherung (hier Feuerversicherung) melden, da diese i.d.R. Neuwert reguliert und die Haftpflichtversicherung nur Zeitwert. Die Gebäudeversicherung holt sich ggf. den Anteil von der Haftpflichtversicherung zurück.


    Die Aussagen nicht als Rechtsberatung verstehen, sondern nur als Gedankengang nach einem 13 Stunden Bürotag bzw. als Beispiele/grobe Info usw.. Endgültig kann man die Fragen nur beantworten wenn man die jeweiligen Versicherungsverträge kennt, die Miet-/Pacht-/Nutungsverträge, Risikoorte (In-/Ausland) usw. usw. usw.


    Wenn du sicher gehen willst, einfach die beteiligten Versicherer fragen.

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    Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.


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  • Du warst schneller :thumbup:

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