Also jetzt habe ich mich ein wenig in das Thema eingelesen und muss meine obigen Ausführungen relativieren. Bei dem Mieterrechten kommt es darauf an, ob die Garage im Zusammenhang mit der Anmietung eines Wohnraums erfolgt ist oder ob es ein separater Vertrag nur für die Garage ist. Bei ersterem gelten die sozialen Mieterrechte uneingeschränkt, so wie ich das oben dargestellt habe. Bei letzterem - und das ist für Manne hier wohl anzunehmen - gelten vereinfachte Kündigungsrechte und der Vermieter kann in der Tat nach eigenem Ermessen, unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist, den Vertrag beenden. Das ist doof aber das ist anscheinend so. Also hilft es doch nur, mit dem Vermieter zu reden und eine gemeinsame Lösung dafür zu finden.
VG, Thomas