Stromverbrauch Morelo Palace

  • Also jetzt habe ich mich ein wenig in das Thema eingelesen und muss meine obigen Ausführungen relativieren. Bei dem Mieterrechten kommt es darauf an, ob die Garage im Zusammenhang mit der Anmietung eines Wohnraums erfolgt ist oder ob es ein separater Vertrag nur für die Garage ist. Bei ersterem gelten die sozialen Mieterrechte uneingeschränkt, so wie ich das oben dargestellt habe. Bei letzterem - und das ist für Manne hier wohl anzunehmen - gelten vereinfachte Kündigungsrechte und der Vermieter kann in der Tat nach eigenem Ermessen, unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist, den Vertrag beenden. Das ist doof aber das ist anscheinend so. Also hilft es doch nur, mit dem Vermieter zu reden und eine gemeinsame Lösung dafür zu finden.


    VG, Thomas

  • Danke für die ganzen Meinungen hier. Leider ist es so, dass ich zwar einen Mietvertrag habe, der aber nur so knapp eine Seite beinhaltet. Darin steht eigentlich nur, dass ich die Scheune miete, ein Recht zur Untervermietung habe und das war es auch schon. Von Strom steht da gar nichts, wird auch in den Kosten nicht erwähnt. Als ich vor Jahren diesen Platz für meinen WW gemietet habe, gab es noch gar keinen Strom dort. Kam erst später.

    Ich habe jetzt erste einmal die Hälfte der Kosten (150 Euro) als "guter Wille" bezahlt und hoffe das damit Ruhe ist. Flattert mit trotzdem die Kündigung ins Haus, dann habe ich eben Pech gehabt. Zur Not kann ich den Dicken auch bei mir direkt in der Einfahrt parken. Im Sommer kein Problem, aber im Winter hätte ich schon gerne ein Dach darüber. Wie schon geschrieben, Unterstellplätze sind sehr selten hier, zumal auch bei der Länge.

    Sollte ich den Platz behalten können, dann kommt definitiv ein eigener Stromzähler and die Steckdose.