Stützlast beim Anhänger

  • Moin, moin,


    ich habe noch nicht wirklich Erfahrung im Gespann fahren und die Fahrstunden auf dem LKW sind schon verdammt lang her.


    Unsere alten LKW Führerscheine haben meine Frau und ich zwar in die Neuzeit retten können, das war es dann aber auch schon gewesen.


    Nun gut, eher nicht gut: So kommt aber - für mich immer wieder gerne - dieses Forum mit ins Spiel!


    Mir ist klar, dass ich zulässigen Gesamtgewichte des Zugfahrzeuges zu beachten habe und natürlich auch die des Anhängers. Ok, die Anhängelast habe ich auch verstanden.


    Die Stützlast habe ich im Prinzip auch verstanden, zumindest theoretisch.


    Aber was ist die Theorie ohne die Praxis wert? Nichts!


    Wie ermittelt Ihr denn Eure tatsächlich aufliegende Stützlast? Ermittelt Ihr die Stützlast einmal und dann ist gut, weil es ja keine Veränderungen gibt, es sei denn, ein neues Auto wird auf dem Anhänger verladen? Oder seht Ihr das mit dem blanken Auge, weil alles schön horizontal im Wasser liegt und es irgendwie passt?


    Wenn ich die Stützlast, wie auch immer, ermittelt haben sollte:

    Ist dann die Stützlast vom Anhänger oder die vom Zugfahrzeug entscheidend? Die dürften ja wohl unterschiedlich sein ... . Ich vermute mal, dass dann die geringe Stützlast des Anhängers zum Tragen kommt, oder?


    Hm, eher an die maximale Stützlast herangehen oder darunter bleiben (Auswirkungen auf den Fahrbetrieb)? Ich vermute mal, am Maximun zu bleiben ist optimaler, oder?


    Fragen über Fragen, sorry!


    Für Eure Beiträge sage ich schon einmal vorab ein herzliches Dankeschön ... .



    Viele Grüße


    Rolf

  • Der Fitzel Anhänger senkt sich beim verladen wenn die Stützlast erreicht ist.
    Bei anderen Anhängern hebe ich vorn nach dem Beladen etwas hoch (Bauchgefühl) und Prüfe damit ob es ca.75-100kg sind.

  • Hallo Rolf,


    Stützlast hat auch was mit der Fahrstabilität zu tun. Also versuche einfach über den Daumen gepeilt die 75 kg einzuhalten, da der Hänger am ruhigsten hinterherläuft. wenn Du die Stützlast zu niedrich machst, dann kann das zu einem Tänzchen hinten führen. Wobei das bei einem PKW recht unangenehm wird, aber bei unseren Dicken nicht ganz so ins Gewicht fällt.
    Trotzdem würde ich versuchen das Gewicht einzuhalten.


    Grüße
    Hartmut

    Grüße Hartmut und Ingrid


    Auch Alt kommt an und es dauert noch nicht mal länger :D

  • Hallo Rolf,


    bei einem 12 to Zugfahrzeug merkst Du von dem Anhänger, zumindest solange es "nur" ein Anhänger für PKW (bis 3,5 to) überhaupt nix. Hinter unserem 8 to findet unser Anhänger einfach nicht statt ;)
    Auch, was die Stützlast betrifft, unser Liner senkt sich nicht ab wie ein PKW es tut, nur weil die Stützlast höher als 75kg ist, damit siehst Du das dem Hänger auch nicht an.
    Wir haben die tatsächliche Stützlast noch nie gemessen, aber, wie gesagt, man sieht auch nix.
    Von den juristischen Fragen habe ich keine Ahnung.


    Edit:
    Habe gerade gelesen, dass Hartmut schreibt, der Anhänger könnte tanzen. Meiner Erfahrung nach ist das eher eine Frage der Geschwindigkeit und, viel einflussreicher, des Reifendrucks. Sollte er wirklich tanzen, Reifendruck auf 4 Bar hoch und Ruhe is.


    Gruss


    Rainer

    -----------------------------------------------------------------------------------
    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muss man sich verdienen!
    :saint:

  • Grundsätzlich wird man die Stützlast relativ gering einstellen, nicht jedoch unter 25 kg. Ich fahre seit Jahrzehnten mit ca.30-35kg durch die Gegend, damit liegt der Trailer auch jenseits aller speedlimits wie ein Brett. Ich rede jetzt vom Doppelachser.
    Mit der Anfahrschiene vom Fitzel findest Du heraus, wo diese beim Fahrzeugtransport positioniert sein muss, damit das passt.
    Eine Stützlastwaage kann man preiswert erwerben oder einfach entsprechend selber bauen mit einer Dachlatte auf einer Personenwaage. :D


    Interessant ist, dass es einige WoMos gibt, die eine sehr tief liegenden Kugelkopf haben, sodass der Trailer im beladenen Zustand nicht ungefähr waagerecht, sondern nach vorne geneigt steht.
    In diesem Falle muss der Zughaken getauscht werden gegen einen höheren.


    Hier eine Grunddarstellung zum Thema:


    https://www.boot.de/cgi-bin/md…7&lang=1&ticket=g_u_e_s_t


    Der Gesetzgeber hat noch etwas dazu zu sagen:



    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    § 44 Stützeinrichtung und Stützlast


    (1) An Sattelanhängern muss eine Stützeinrichtung vorhanden sein oder angebracht werden können. Wenn Sattelanhänger so ausgerüstet sind, dass die Verbindung der Kupplungsteile sowie der elektrischen Anschlüsse und der Bremsanschlüsse selbsttätig erfolgen kann, müssen die Anhänger eine Stützeinrichtung haben, die sich nach dem Ankuppeln des Anhängers selbsttätig vom Boden abhebt.
    (2) Starrdeichselanhänger (einschließlich Zentralachsanhänger) müssen eine der Höhe nach einstellbare Stützeinrichtung haben, wenn die Stützlast bei gleichmäßiger Lastverteilung mehr als 50 kg beträgt. Dies gilt jedoch nicht für Starrdeichselanhänger hinter Kraftfahrzeugen mit einem zum Anheben der Deichsel geeigneten Kraftheber. Stützeinrichtungen müssen unverlierbar untergebracht sein.
    (3) Bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 Prozent des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers betragen; sie braucht jedoch nicht mehr als 25 kg zu betragen. Die technisch zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs ist vom Hersteller festzulegen; sie darf – ausgenommen bei Krafträdern – nicht geringer als 25 kg sein. Bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 Prozent des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers betragen, sie braucht jedoch nicht mehr als 500 kg zu betragen. Die maximal zulässige Stützlast darf bei diesen Anhängern – ausgenommen bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern), die für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h gekennzeichnet sind (§ 58) und land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten – höchstens 15 Prozent des tatsächlichen Gesamtgewichts des Starrdeichselanhängers (einschließlich Zentralachsanhängers), aber nicht mehr als 2,00 t betragen. Bei allen Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) darf weder die für die Anhängekupplung oder die Zugeinrichtung noch die vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebene Stützlast überschritten werden.

    Die Zukunft war noch nie eine lineare Fortschreibung der Gegenwart

    3 Mal editiert, zuletzt von WDA ()

  • Ich gebe den Vorrednern recht, mit Ausnahme, dass ich die Stützlast immer mit einer Waage oder Stützlastwaage messen würde.
    Es macht schon einige Kilo Stützlast aus, wenn ich das transportierende Fahrzeug nur wenige Zentimeter weiter vorne oder hinten belade.
    Die maximale Stützlast ist der geringere Wert der Stützlast des Anhängers / der Anhängerkupplung.
    Die Stützlast kann vom maximalen Gesamtgewicht des Anhängers abgezogen werden ( Erhöhung der Nutzlast des Anhängers), muß jedoch der maximalen Nutzlast des Mobils hinzu gerechnet werden ( Veringerung der Nutzlast des Mobils).
    Bei den abgesenkten Heckgaragen veringert sich die Nutzlast der Garage und des Fahrzeugs um die Stützlast.

  • Hallo Rolf,


    ich habe die Stützlast einmal ermittelt und dann die Mitte der Hinterachse mit einem Edding auf dem Anhänger markiert (wir haben keine Anfahrstange). Dann steht der Smart an der gleichen Stelle.


    Beim ermitteln der Stützlast darauf achten, dass der Kupplungskopf auf der höhe der AHK ist.



    Gruß Niko


    Niesmann & Bischoff Arto 76 L - BJ 2018 - 7,68 m lang, 2,35 m breit, 2,97 m hoch

  • Ich habe reichlich Erfahrung mit schweren Anhängern und wechselnden Beladungen derselben.
    Vereinfacht kann man sagen; deutlich überhöhte Stützlast führt zu perfekter Straßenlage aber höherem Verschleiß.
    Bei zu geringer Stützlast schaukelt sich der Hänger schon bei geringer Geschwindigkeit (ab 70kmh) auf. Der Versuch das Gespann mit Beschleunigung zu stabilisieren führt unweigerlich zum Umsturz.
    Da hilft nur massives Bremsen.

    Gruß Jürgen


    Phoenix I 7800 RSL 70C21 hi-matic
    Bj. 2015 7,95 m 7,2 to


    Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, sucht Gründe.

  • Hi,


    selten findet man soviel geballtes Know-how zentral an einer Stelle wie in diesem Forum.


    Und was - gerade in der heutigen Welt von bisweilen auftretenden Egoismen - positiv auffällt: Das Wissen wird gerne weitergegeben!


    :00009397: , liebes Forum!


    Viele Grüße


    Rolf



    P.S. :


    Die Personenwaage hat mich seit Jahren nicht mehr gesehen (vielmehr tragen müssen) und wir haben im Verlauf des Lebens schon eine starke, unüberbrückbare Hass-Liebe entwickelt. Aber, wenn das Ding nun meine Stützlast ermittelt: :00009069:

  • Habe mir bei Amazon auch eine Personenwaage für 20.- gekauft.
    Fahre mit meinem Mover, auf einem Keil auf die Waage drauf, Messe die Stützlast und fahre auf der anderen Seite den Keil wieder runter, Fertig. :sleeping:

  • Jetzt muss ich leider ein älteres Thema nochmal hochholen.

    Wir haben uns einen Unsinn Absenkanhänger (1,5Tonnen) und ein Smart 451 Beiboot als Cabrio zugelegt

    (sieht dann bald im Urlaub bei meiner Körperlänge von 1,94m sicherlich putzig aus 🙈).

    Da ich jetzt kurz vor Abreise mich nochmal intensiv mit dem Thema Stützlast auseinandersetzt habe war ich doch etwas verunsichert und habe mir schnell eine Stützlastwaage organisiert.

    Trotz das der Smart rückwärts (also motorseitig zur Deichsel) beladen ist und dieser auch nur bis auf wenige Zentimeter an der Bordwand steht bekomme ich gerade einmal 48kg Stützlast auf die AHK.

    Laut Berechnung sollten es aber mindestens 60kg sein.

    Ich habe mir dann gleich mal angesehen wie ich das Gewicht erhöhen könnte, mit zum Beispiel einer Transportbox auf der Deichsel, dafür ist aber leider kein Platz. Ein Ersatzrad ist ebenfalls schon an der Stirnwand des Hängers montiert. Daher jetzt meine etwas laienhafte Frage:

    Wie bekomme ich in diesem Fall die Stützlast erhöht, ausser vielleicht noch 2 Sprudelkästen in den Kofferraum vom Smart zu deponieren 😂


    Vielen Dank vorab für eure Ratschläge

  • Hallo Michael

    Stützlast erhöhen geht nur durch Gewicht, also mehr Gewicht vor der Achse aufbringen, oder durch versetzen der Achse.

    Ich weiß nicht mit wieviel max. Stützlast der Anhänger angegeben ist, aber in diesem Bereich sollte die Stützlast auch liegen.

    Bei zu geringer Stützlast kann der Anhänger anfangen zu schwimmen.


    LG Wolfgang

  • Hallo Wolfgang,

    vielen Dank!

    Die Stützlast ist mit max. 100kg angegeben.

    Meiner Berechnung nach zufolge sollte die Stützlast bei 1500kg zGG bei mindestens 60kg liegen.

    Das Thema schwimmen habe ich schon hautnah erlebt, allerdings mit dem PKW+Anhänger, daher möchte ich dem schon vorbeugen.

    Welche Möglichkeiten gibt es denn noch die Stützlast zu erhöhen wenn die Ladung vom Schwerpunkt her schon maximal ausgereizt ist und kein Platz für eine Werkzeugbox oder ähnliches ist.

    Es bleibt ja dann fast nur den Smart im Heck zu beschweren oder?

  • Ja das ist was ich mit Gewicht meinte, aber die andere Möglichkeit ist die Achse nach hinten zu versetzen.

    Ein guter Wert ist 80 - 90 kg Stützlast. Aufpassen was das Wohnmobil an Stützlast haben darf.

    LG Wolfgang

  • Ja das ist was ich mit Gewicht meinte, aber die andere Möglichkeit ist die Achse nach hinten zu versetzen.

    Ein guter Wert ist 80 - 90 kg Stützlast. Aufpassen was das Wohnmobil an Stützlast haben darf.

    LG Wolfgang

    Danke Wolfgang,

    Achse versetzen wäre klar noch ein Thema, ich dachte es gibt einen einfacheren Weg😵‍💫

  • Hat er schon ;)


    Aber 48kg ist völlig ausreichend. Ich bin schon oft mit weniger gefahren und der Anhänger blieb absolut ruhig. Kein Schlingern o.ä.

    Ich habe schon mit meinem ehemaligen Fahrlehrer gesprochen. Er meinte auch das es völlig ausreichend ist. 25kg oder 4%, zumindest was der Gesetzgeber vorschreibt…

    Vielleicht bin ich einfach nur zu paranoid von der letzten Erfahrung mit demselben Gespann (allerdings mit dem PKW) auf der A81 bei 100km/h und der darauffolgenden Gefahrenbremsung weil der Anhänger ausgebrochen ist… dort mit dem Smart-> Motor allerdings hinten 🥺

    Danke Tom