Entäuscht werden kann ja nur jemand werden, der eine Erwartungshaltung hat!
Aber schon schade wenn alte Werte keinen Wert mehr haben. Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit scheint ihren Wert immer mehr zu verlieren. Ich finde es sehr schade.
Gruß
Thomas
Entäuscht werden kann ja nur jemand werden, der eine Erwartungshaltung hat!
Aber schon schade wenn alte Werte keinen Wert mehr haben. Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit scheint ihren Wert immer mehr zu verlieren. Ich finde es sehr schade.
Gruß
Thomas
Hallo, das ist auf keinen Fall die Feine englische Art.
Für mich gilt ohne Abstriche " Ein gegebene Zusage halte ich ein."
Wie rechtlich ein Handschlag heute bewertet wird ...........???????????
Wie rechtlich ein Handschlag heute bewertet wird ...........???????????
das BGB kennt den Grundsatz der "Vertragsfreiheit", d.h. den Parteien wird nicht vorgeschrieben in welcher Form sie ihre Verträge abschließen, damit sind auch mündliche Verträge, Handschlag etc rechtsverbindlich (Ausnahme z.B. Immobiliengeschäfte -> Notar)
Problematisch wirds halt im Streitfall, wenn Aussage gegen Aussage steht.........
grüße klaus
das BGB kennt den Grundsatz der "Vertragsfreiheit", d.h. den Parteien wird nicht vorgeschrieben in welcher Form sie ihre Verträge abschließen, damit sind auch mündliche Verträge, Handschlag etc rechtsverbindlich (Ausnahme z.B. Immobiliengeschäfte -> Notar)
Problematisch wirds halt im Streitfall, wenn Aussage gegen Aussage steht.........
grüße klaus
Außer wenn Zeugen die Annahme bestätigen können . In meinem Fall ein Gericht feststellen ob ein gültiger Vetrag besteht.
Wie schon gesagt, später mehr...
Grüße
Manfred