Beiträge von thomasd

    Hallo,


    wie funktioniert eigentlich die Drucklufthandbremse am LKW, fahre zwar seit 20 Jahren LKW, habe es aber noch nie probiert.

    Kann man die als Notbremse wie Seilzug mit langsamen nachziehen nutzen, oder steht man sofort ohne Verzögerung auf der Stelle still. Habe es schon mal bei ganz langsamen ausrollen genutzt, da steht man ja abrupt. Oder gibt es da einen Trick, wie man damit auch langsam im Notfall bis zum Stillstand verzögern kann?


    Gruß

    Thomas

    Vom fahren waren mir der EC 80E21 oder MAN 8.210/8.220 gleich gut.

    Wenn man sich die Details genauer ansieht, ist der MAN aber robuster und mehr.

    LKW.

    Beim MAN 8.240/8.250 ist es nochmal eine andere Nummer, alleine durch das

    12-Gang-Getriebe


    Als Gebrauchtwagen wäre es mir im VI egal, als Alkoven mag ich den EC nicht

    leiden, da kommt nur MAN oder Mercedes für mich in Frage.

    Hallo,


    ich kann den Wunsch nach einem Clou absolut gut verstehen, es sind absolut tolle Womos, auch noch nach vielen Jahren!

    Mein erster von 5 Clou`s war auch ein 750er Babyliner auf MB 814 mit Allison Automatik aus 1994.


    "Dein" 750er sieht auf den Bildern leider erschreckend aus, da muss geschätzt schon 10.000,- in die Aussenoptik investiert werden, um ihn wieder gesellschaftsfähig zu machen und dann relativiert sich der "günstige" Preis schon wieder.


    Sorry für die offenen Worte!


    Gruß

    Thomas

    würde mir auch eine Rinne/Kehle abkanten. Wegen der Länge aus 2 Teilen die ineinander geschoben werden. Dann ein paar Hängeösen wo eine Rafterstange durchgeschoben wird und das ganze hängt unter den beiden Markisenstoffen.

    Materialbedarf für 0,5er Alu vielleicht 25,- und 10 Minuten Arbeitszeit.


    Über die Rafterstangen könnte man auch wasserdichten Stoff legen und mit Rohrclips befestigen, erfüllt den gleichen Zweck.



    Gruß

    Thomas

    Ich gehe am Tank bzw. Flasche vor dem Regler mit der separaten Leitung an einen 50 mbar Regler und von dort auf die Steckdose. So ist zumindest der Plan.

    wissen tu ich es nicht, glaube aber, dass 2 unterschiedliche Drücke von einer Quelle im Fahrzeug nicht zugelassen sind? Deswegen wohl auch der Aufkleber im Gasfach oder am Tank mit 30 oder 50 mb?


    Mit einer 2. Quelle, einer Flasche mit seperater Leitung mag es vielleicht gehen, aber dann kommt ja ein normaler 50 mb-Flaschenregler dran.


    Mein Draußenkocher ist für 30 und 50 mb zugelassen, den kann ich also an der 30 mb-Dose vom Fahrzeug nutzen, oder an dem 50 mb-Flaschenregler. ob es sowas auch für Grills gibt, weiß ich nicht?

    wenn es mal vorkommt, dass ich den Kocher zusätzlich zum Grill betreiben will, muss ich eine Flasche

    neben der Außensteckdose aus dem Fach holen und anschließen.


    Eine 2. Außensteckdose geht natürlich auch, hier hätte ich aber die Befürchtung, dass irgendwann vielleicht der Regler an seine Grenzen stößt und bei 2 Quellen habe ich ja auch 2 Regler.

    wie sind denn bei Dir die 2 Tanks verbunden? Verstehe ich Dich richtig das Du jeden Tank einzeln betankst?

    Verbunden nur über eine Schlauchleitung. Für die Fahrt völlig ausreichend, aber wie Hartmut schreibt, würde der Ausgleich beim tanken sehr lange dauern. Deswegen bei 2 Tanks auch immer 2 zugängliche Tankeinfüllstutzen planen.

    ich denke umschalten und umpumpen ist gar nicht zulässig?


    Die beiden Tanks hintereinander eingebaut haben für mich den Vorteil, dass ich beide gleichzeitig betanken kann, über den Ausgleichschlauch würde es auch zulange dauern.

    An der Tankanzeige wurde nichts geändert, nur bewegt sich die Tankanzeige wesentlich langsamer....mir reicht das.

    Die Tankklappe wurde nach Umbau nicht mehr benutzt, zum tanken wurden nur noch die Stauklappen geöffnet.



    Der Verkäufer meinte dass das nicht möglich ist, weil ursprünglich die Fahrgestelle für 6,0 t gebaut worden sind. Die 7,0t sind schon eine Auflastung. Dann habe ich mich gemeldet und sagte, dass es für Wohnmobile eine 7,5t Zulassung geben soll. Das hat der Verkäufer auch so bestätigt. Für Wohnmobile macht Iveco eine Ausnahme. Er sagte aber auch nochmal ganz deutlich, dass Motor, Getriebe, Kupplung und die Bremsen nur für 6,0t konzipiert sind. Er kann es selber auch nicht verstehen, warum Iveco solch eine Freigebe gemacht hat.

    die Hersteller sind doch nicht blöd, die wollen auch ihre Verkaufszahlen nach oben bringen, die geringe Kilometerleistung von Womos ist bekannt und das Problem mit ein paar Garantiefällen kalkulierbar.

    Warum die hohe Auflastung im gewerblichen Bereich nicht machbar ist, ist also nachvollziehbar.



    Meine Fahrzeugwahl fängt bei der Basis an und die soll in jeder Beziehung ausreichend Sicherheiten bieten!

    Eine Basis, die schon mit sich selbst überfordert ist, die hohe Auflastung nur durch Augen zudrücken aller Tüver geschehen ist und alles auf Kante mit der heißen Nadel genäht und bis zum letzen Kilo ausgereizt ist, ist für mich keine gute Basisqualität!

    Für kurze Strecken zB, es ist schon ein Unterschied von 80 Ah (ohne Gen) zu 260 Ah (mit laufendem Gen) was da rein kommt.

    vor 20 Jahren habe ich auch den Generator während der Fahrt und beim Einkaufen auf dem Parkplatz laufen lassen. Die 50A-Lima mit der schlechten Ladekurve hat die Batterien nie über 80% gebracht. Heute wo es Limas mit 250A und vernünftigen Ladekurven gibt, halte ich das nicht mehr für notwendig.


    Kommt selten vor, dass ich den Generator brauche, aber OHNE fahre ich nicht los. Ob Eingebauter oder Honda Handy ist nur eine Komfortfrage und haben ist immer besser als brauchen! Benzingestank beim Honda in der Garage ist mir nie aufgeallen.

    Moin,

    es geht hier eindeutig um den §12 der Baunutzungsverordnung und nicht um irgendwelche Befindlichkeiten der Nachbarn!


    "

    (3) Unzulässig sind

    1.Stellplätze und Garagen für Lastkraftwagen und Kraftomnibusse sowie für Anhänger dieser Kraftfahrzeuge in reinen Wohngebieten,
    2.Stellplätze und Garagen für Kraftfahrzeuge mit einem Eigengewicht über 3,5 Tonnen sowie für Anhänger dieser Kraftfahrzeuge in Kleinsiedlungsgebieten und allgemeinen Wohngebieten."

    https://lxgesetze.de/baunvo/12


    Da hilft wohl nur eine Ausnahmegenehmigung oder guter Anwalt?


    Gruß

    Thomas