Endlich Überholverbot für LKW aber nicht für Wohnmobile A 661

  • ich hatte das Thema Überholverbot i.S. WOMO vor einiger Zeit hier eingebracht.

    Wenn ich jetzt die Kommentare lese, glaube ich, sollte die Polizei mich nach dem Überholen anhalten,

    wird der schriftliche Beweis der Polizei und der Rechtmäßigkeit so lange dauern, dass der TÜV meines WOMO

    abgelaufen ist und ich das Fahrzeug stehen lassen muß..........

    Liebe Grüße aus Augsburg!

    Rainer


    Ein Freund ist ein Mensch, vor dem ich laut denken darf.

  • Höchstgeschwindigkeit für Wohnmobile ohne Anhänger bis 7,49to. ist 100km/h, richtig?

    Im Kfz Schein steht 125km/h ;) was sagt dies aus?


    Im "normalen" LKW Überholverbot ohne Zusatzzeichen dürfen wir (Womo bis 7,49to.) überholen? Ja/Nein?

    Bin total verunsichert...


    Danke!

  • Kurz und bündig .... gilt in D


    Lkw ab 3,5t zGGW auf Autobahnen max 80km/h. Inzwischen dauerhafte Ausnahmegenehmigung für Wohnmobile bis 7,49t erlaubt 100km/h auf Autobahnen.

    "Für Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 bis 7,5 Tonnen gilt außerhalb von Ortschaften Tempo 80, auf Autobahnen 100 km/h. Dickschiffe mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen dürfen höchstens 60 km/h und auf Autobahnen 80 km/h fahren."


    Das LKW Überholverbot ist im Detail ein Überholverbot für mehrspurige Fahrzeuge mit einem zGGW über 3,49t (ab 3,5t), ausgenommen PKW und Kraftomnibusse.

    Ist dein Wohnmobil ein PKW, dann überholen Ja - ist es ein sonstiges KFZ (LKW) dann Nein, ist es ein KOM (Kraftomnibus) dann wieder Ja ....

    Auf zunehmenden Strecken gibt es Zusatzschild "ausser Wohnobile" ... das macht das Chaos perfekt, das es den Fshrzeugtyp Wohnmobil in der StVZO nicht gibt :/ und damit "alle Wohnmobile" ( auch 40t als Wohnmobil) überholen dürfen ...


    vG

    Martin

  • wird immer eine verwirrende Frage bleiben. 😉

  • Dass manche M1-Fans das immer noch nicht kapieren wollen.:rolleyes:Die "EG-Fahrzeugklasse" , in der "M1" ein Wohnmobil als PKW definiert ist, wird in DEUTSCHLAND nach deren StVZO nicht anerkannt! Da kann man sich auf die Strasse stellen und mit den Füssen auf den Boden stampfen wie ein kleines Kind, es nützt leider nichts. Es hat leider den ein oder anderen schon erwischt, die ihren Prozess vor Gericht verloren haben. In den EU-Nachbarländern wird das schon lange anerkannt, bei uns leider nicht. Wir können uns alle bei dem Verkehrsministerium und unserem Föderalismus in D bedanken, denn unsere Verkehrsregeln sind leider LÄNDERSACHE! ?(

    Und ganz ehrlich....diese immer wiederkehrende Diskussion nervt langsam, weil dies hier zu keiner Lösung führt. Das soll jeder für sich selbst entscheiden. Wer meint das Recht zu haben, überholen zu dürfen, weil er sich in einem 7,49Tonner WoMo in einem PKW fühlt, kann das gerne tun. ;) Es kostet 70.-€ + Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühren und einen Punkt, wenn man erwischt wird.

  • Ich finde die 80 km/h auf der Autobahn jetzt nicht so richtig schlimm.

    Viel nerviger sind die vorgeschriebenen 60 km/h auf der Landstraße.

    Zumal mir scheint, 99% aller Führerscheinneulinge haben dies beim Rausgehen aus der Fahrschule verdrängt. Dementsprechend sind die Reaktionen der Nicht-Lkw Lenker dann, weil sie uns als Hindernis ansehen.

    Beste Grüße Peter

  • Hallo.

    Hallo.....

    was ist denn mit dem Satz.....reisen statt rasen????

    Hätte ich rasen wollen würde ich kein Wohnmobil fahren.

    100 km/h ist doch vollkommen ausreichend Leute.

    Und das ist sooooo schön entspannend....^^

    Mir z. B.: geht nicht in erster Linie um das Rasen.


    Mich stört in erster Linie,, das ich beim LKW Überholverbot bei einem kilometerlangen LKW Stau auf der rechten Autobahnseite mich dort anstellen muss und nicht auf der mittleren Spur vorbeifahren kann. oder bei einem LKW der den Berg mit 60 km/h hochfährt, ich nicht überholen darf, obwohl ich in 30 Sekunden vorbei wäre.


    Die Geschwindigkeiten, die ich fahren darf, reichen mir völlig aus.


    freundliche Grüße


    Peter

    Ich glaube nicht alles, was ich höre und lese. Ich sage und schreibe nicht alles, was ich denke.

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    Das bessere Später ist - Jetzt:thumbup:

  • Dass manche M1-Fans das immer noch nicht kapieren wollen.:rolleyes:Die "EG-Fahrzeugklasse" , in der "M1" ein Wohnmobil als PKW definiert ist, wird in DEUTSCHLAND nach deren StVZO nicht anerkannt! Da kann man sich auf die Strasse stellen und mit den Füssen auf den Boden stampfen wie ein kleines Kind, es nützt leider nichts. Es hat leider den ein oder anderen schon erwischt, die ihren Prozess vor Gericht verloren haben. In den EU-Nachbarländern wird das schon lange anerkannt, bei uns leider nicht. Wir können uns alle bei dem Verkehrsministerium und unserem Föderalismus in D bedanken, denn unsere Verkehrsregeln sind leider LÄNDERSACHE! ?(

    Und ganz ehrlich....diese immer wiederkehrende Diskussion nervt langsam, weil dies hier zu keiner Lösung führt. Das soll jeder für sich selbst entscheiden. Wer meint das Recht zu haben, überholen zu dürfen, weil er sich in einem 7,49Tonner WoMo in einem PKW fühlt, kann das gerne tun. ;) Es kostet 70.-€ + Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühren und einen Punkt, wenn man erwischt wird.

    Hi Tom,

    du bist der einzige der sich aufregt. Es ist und bleibt verwirrend was nicht zu verleugnen ist 😉.

    Da es mittlerweile 500 neue Mitglieder gibt könnte es ja auch neue Ansatzpunkte geben.

    Sollten alle geführten Diskussionen nicht wiederholt werden, beschränken wir uns in Zukunft auf Begrüßungen. 🤟