Rücktritt von einem Vertrag

  • Hallo ,
    Ich habe letzten Samstag einen Vertrag bei einem für mich seriösen großen Händler für Concorde und Phönix Wohnmobile abgeschlossen es handelt sich um einen 3 Jahre alten Concorde ich könnte jetzt den Vorbesitzer ausfindig machen der mir gravierende Mängel geschildert hat die auch immer noch vorhanden sind diese wurden mir bei Abschluss des Vertrages durch den Verkäufer verschwiegen wie komme ich da jetzt wieder raus❓
    Ich hoffe auf schnelle Tips von euch
    Danke

  • Nimm Dir einen guten Anwalt. Nichts verändern, nicht fahren, nichts am Reisemobil machen.


    Setz den Händler unter Verzug, Er soll die Mängel bis Termin in 14 Tagen die Mängel abstellen, Einschreiben mit Rückschein.
    Rede mit dem Händler evtl. ist Er einsichtig, vermute aber nicht.

  • ein Rücktritt vom Vertrag ist schwierig, letzten Endes kommt es auf den Inhalt des Vertrags an


    Du hast von einem Händler gekauft ("hoffentlich nicht als Bastlerfahrzeug unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung"), also ist der Händler zunächst zur Gewährleistung (= Mängelhaftung) verpflichtet, d.h. Du hast einen Anspruch auf Nacherfüllung


    ein 3 Jahre alter Concorde war sicher nicht billig, also investiere noch mal etwas und beauftrage einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen


    http://www.wohnmobilrecht.de/ hat in der Branche einen guten Ruf


    Zitat: "Verhandeln Sie aus einer Position, in der Sie sich vorab über die Ansprüche oder Pflichten haben beraten lassen. Nur die frühe Information vermeidet kostenintensive Fehler und verbessert die Erfolgsaussichten."


    Ich würde auch zuerst mit dem Händler reden, grundsätzlich jedoch alles schriftlich dokumentieren. Lies in diesem Zusammenhang auch mal unter obigem Link: "Beweis Zugang einer Willenserklärung" (Einschreiben mit Rückschein? Leider war im Umschlag nur ein leeres Blatt Papier)




    grüße klaus

  • ... " Rücktritt vom Vertrag u.U. bei Wegfall der Vertragsgrundlage" ...


    Hat dieser Händler tatsächlich Kenntnis über diese Mängel?
    Wenn ja --> "Arglistige Täuschung mit Vorsatz"


    Wenn nein --> "Recht auf Mängelbeseitigung, Nachbesserung, Wandlung"


    Die Aussagen bezgl. der vorhandenen Mängel vom Vorbesitzer schriftlich und unterschrieben bestätigen lassen, sofern dieser den Händler über diese Mängel aufklärte, oder die Umstände wie dieser Händler Kenntnisnahme über die vorhandenen Mängel hat nehmen können ebenfalls vom Vorbesitzer erklären und bestätigen lassen.


    Daher einen guten Anwalt (Vertragsrecht) suchen.


    Drück dir die Daumen.


    VG, Thomas

  • Hoffentlich schiesst sich der ehemalige Besitzer nicht selbst ein Eigentor!


    Auch bei Privatverkauf an einen Händler müssen bestehende Mängel angegeben werden.
    Auch muss ein Privatverkäufer an einen Händler die Gewährleistung ausschliessen sonst könnte es passieren, dass der Händler die Mängelkosten eindfach nur weiter reicht!

    "Wer eine Jogginghose trägt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren!" Karl Lagerfeld

  • Bei einem Vertrag vom letzten Samstag würde ich mal den Vertragsabschluss Rückseite oder im Verbraucherschutz lesen.
    Trotz einem Fahrzeug das auf dem Hof steht, sollte man innerhalb von 7 Tagen vom Vertrag zurücktreten können, sollte das Fahrzeug noch nicht übernommen worden sein.
    Hast du ihn schon übernommen und der Händler oder Vorbesitzer wusste von den Mängeln, muss der Händler diese ob bekannt oder unbekannt beseitigen.
    Sollte er es ablehnen würde ich nach ablehnung der Mängelbeseitigung vom Vertrag zurütreten und alles dem Anwalt abgeben.


    viel glück

  • Wie wäre es mit Klartext gegenüber dem Verkäufer?
    Sag ihm was Du weißt, aber nicht von wem, und ermögliche ihm so Stresszu vermeiden, den er bekommt wenn er die Erfüllung des Kaufvertrages erzwingen will.
    Sollte das nicht fruchten: schriftlich den Rücktritt vom Vertrag erklären wegen des dringenden Verdachts auf arglistige Täuschung.
    Dann muss er kommen, und das wird er sich zweimal überlegen.....