Lappentausch: Ab 2022 gibt es neue Führerscheine für alle

  • Hat ja fast was von Clickbait ;)


    Relevant ist und die Mühe habe ich mir jetzt mal gemacht ;)


    Umtauschfrist von Führerscheinen die bis 12/1998 ausgestellt wurden:


    Geburtsjahr
    Fristablauf
    vor 1953 (lustiger Ausreiser :D)01/2033
    1953 - 195801/2022
    1959 - 1964
    01/2023
    1965 - 1970
    01/2024
    1971 oder später
    01/2025


    Alles was nach 1998 ausgestellt wurde liegt noch weiter in der Zukunft.


    Wer zwischenzeitlich seinen FS erneuert hat (etwaig durch zusätzliche Klasse) hat ohnehin spätere Fristen.


    Zu dem vorgenannten kommt noch hinzu dass es speziell für das "Übertragen" der alten Klassen 2 und 3 je nach Ausstellungsort und Datum verschiedene Regeln gelten und man teilweise explizit darauf achten muss was man beantragt (zb. FS Klasse 2 nach 85 erteilt gibts eine Klasse C (hier ja durchaus relevant) nur auf expliziten Antrag.


    Also .. Frist 2022 betrifft zunächst mal nur ein paar Jahrgänge, "der Rest" hat länger Zeit. Beim Wechsel vom FS aber eben darauf achten das/welche Klassen man erhält, nicht dass der Liner plötzlich Zwangspause machen muss :D

  • Die alten Führerscheine werden abgeschafft.


    https://www.bmvi.de/SharedDocs…-von-fuehrerscheinen.html


    Gruß, Gregor


    II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:

    AusstellungsjahrTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
    1999-200119.01.2026
    2002-200419.01.2027
    2005-200719.01.2028
    200819.01.2029
    200919.01.2030
    201019.01.2031
    201119.01.2032
    2012-18.01.201319.01.2033

    *Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

    Nach Ablauf der o.g. Frist wird ihr alter Führerschein ungültig.

    Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Sie bestehen awürde ich auch uch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung. Der neu ausgestellte Führerschein wird - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.


    Habe das dem Link von Gregor so entnommen, ob es stimmt würde ich auch gerne wissen. bin Jahrgang 1953 und habe den neuen Schein seit

    2002

    Gruß Theo

    • Offizieller Beitrag

    Ja, liebe Führerschein-Neulinge. Das betrifft tatsächlich alle Führerschein-Inhaber, also auch diejenigen, die schon einen Scheckkarten-"Lappen" haben. Es geht bei der Geschichte darum, dass die Führerscheine auf den europäischen Standard umgestellt werden sollen. Wahrscheinlich ist der Unterschied, dass das Feld X nun oben rechts statt unten links steht und irgendwo noch ein Punkt eingefügt wird oder sowas. Eben so, wie sich das jemand in Brüssel ode Straßburg ausgedacht hat. Ich denke nicht, dass man gleich ins Gefängnis kommt, wenn man den Termin verpasst aber sicher wird einen die Rennleitung bei einer Inspektion darauf aufmerksam machen, wenn das DIngens getauscht werden muss.


    Die Begrenzung auf 15 Jahre sollte man übrigens nicht mit "Gültigkeit" verwechseln. Die 5-Jahres-Regelung für den Gesundheits-Check bleibt bestehen und der Führerschein soll dann immer nach spätestens 15 Jahren getauscht werden, damit man ein zumindest halbwegs aktuelles Foto darauf hat.


    Also, das Ganze ist ein bürokratischer Akt, den wir der europäischen Standardisierung zu verdanken haben. Einheitiche Steckdosen und andere wirklich relevante Dinge können wir in Europa nicht gemeinsam hinbekommen aber wenigstens haben wir dann ab 2033 alle einen gleich aussehenden Führerschein. Was für ein Glück! ;)


    VG, Thomas


    P.S.: StruDu (Theo) Theo, als Jahrgang 53 mit einem Führerschein aus 2002 musst du das Ding also bis 2027 getauscht haben. Also dann mal fix ran an die Geschichte. 6 Jahre sind schnell rum. :D

    • Offizieller Beitrag

    Die Begrenzung auf 15 Jahre sollte man übrigens nicht mit "Gültigkeit" verwechseln. Die 5-Jahres-Regelung für den Gesundheits-Check bleibt bestehen und der Führerschein soll dann immer nach spätestens 15 Jahren getauscht werden, damit man ein zumindest halbwegs aktuelles Foto darauf hat.

    alle die C oder CE haben bekommen zwangsweise alle 5 Jahre eine neue Führerscheinkarte, die Gesundheitsprüfung alleine reicht nicht - wenigstens in Bayern ist das so. Damit haben die immer ein aktuelles Bild zur Gesichtserkennung von mir X( . Den Regierungspräsidenten von Karlsruhe freut das besonders, der schreibt nämlich öfters und in jedem Schreiben hat der ein Bild beigefügt.......


    v.G. Schorsch