Bisherige Verbandskästen auch ohne das Nachrüsten von Masken gültig!

  • Zu eurer Information:



    Verbandkästen nach alter DIN: Austausch nicht notwendig


    Verbandkästen mit den bislang gültigen Ausgaben der DIN 13164 Januar 1998 und Januar 2014 dürfen weiterverwendet werden. Sie müssen nicht ausgetauscht werden. Auch eine Ergänzung mit zwei Masken ist nicht notwendig.

  • Es gibt kein Problem 2 Masken in den Kasten zu legen, das hätte man auch vor 10 Jahren schon machen können wenn man das möchte,

    In einen Verbandskasten darf man zusätzliches Material natürlich hineinlegen.

    Zur Zeit muss man es nur nicht, weil nur in neu verkauften Verbandskästen welche sein müssen! Die einzigen die sich also bisher darum einen Kopf machen müssen sind die Hersteller der Verbandskästen.

    Die Vorschrift ist nicht in die StVO bisher eingeflossen, daher keine Pflicht zur Nachrüstung.

    Aber wer will, der kann natürlich 😊

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    Es ist nicht deine Schuld das die Welt so ist wie sie ist, es wär nur deine Schuld wenn sie so bleibt….

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    🙈🙉🙊


    No Racism


    Gegen falsche Alternativen

  • Woher hast Du diese Information?


    Die DIN 13164 hat sich nicht geändert, wurde nur ergänzt. Dazu ist auch kein kpl. Austausch notwendig. Wo ist denn das Problem 2 Masken in den Verbandkasten zu legen?


    KLICK

    Und genau deswegen (Link) habe ich euch das geschrieben.


    Es gibt einen „Bestandschutz“ und somit müsst ihr euch erst darum kümmern, wenn ihr neue VK kauft…


    Wir haben immer Masken dabei, so ist die Zeit eben im Augenblick…


    Aber der Artikel ist SACHLICH falsch!


    Hier steht es auch nochmal:


    Verbandkasten im Auto
    Ein Verbandkasten ist in jedem Pkw Pflicht. Nach der neuen DIN sollen unter anderem zwei Gesichtsmasken enthalten sein. Alles zum Verbandkasten erfahren Sie…
    www.adac.de


    LG und mögen wir alle die VK niemals brauchen…..

  • Bei uns liegen in jedem Fahrzeug Masken rum.

    Also auch im Vario, keine Problem ist immer eine zur Hand.

    Ganz ehrlich man weis ja nie wann man sie wieder brauchen wird....


    VG LKaro

    Bei uns auch.


    Wenn ich hier doch mal nur eine habe weiß ich aber nun ich muss keine Strafe erwarten… 😉👍

  • Es gibt kein Problem 2 Masken in den Kasten zu legen, das hätte man auch vor 10 Jahren schon machen können wenn man das möchte,

    In einen Verbandskasten darf man zusätzliches Material natürlich hineinlegen.

    Zur Zeit muss man es nur nicht, weil nur in neu verkauften Verbandskästen welche sein müssen! Die einzigen die sich also bisher darum einen Kopf machen müssen sind die Hersteller der Verbandskästen.

    Die Vorschrift ist nicht in die StVO bisher eingeflossen, daher keine Pflicht zur Nachrüstung.

    Aber wer will, der kann natürlich 😊

    Tatsächlich ist sie es schon. Alle neuen müssen diese haben. Aber die jetzigen welche noch gültig sind muss man nicht nachrüsten…


    Siehe auch:


    Verbandkasten im Auto
    Ein Verbandkasten ist in jedem Pkw Pflicht. Nach der neuen DIN sollen unter anderem zwei Gesichtsmasken enthalten sein. Alles zum Verbandkasten erfahren Sie…
    www.adac.de


    Ich wollte nur informieren und niemanden verärgern… 👍

  • Woher hast Du diese Information?


    Die DIN 13164 hat sich nicht geändert, wurde nur ergänzt. Dazu ist auch kein kpl. Austausch notwendig. Wo ist denn das Problem 2 Masken in den Verbandkasten zu legen?


    KLICK



    Naja. Das ist mein Job.. 😉


    Nachlesen kannst du es aber unter anderem ich hier:


    Verbandkasten im Auto
    Ein Verbandkasten ist in jedem Pkw Pflicht. Nach der neuen DIN sollen unter anderem zwei Gesichtsmasken enthalten sein. Alles zum Verbandkasten erfahren Sie…
    www.adac.de


    Leider gibt es tatsächlich immer wieder anders lautende Falschmeldungen…


    Daher wollte ich es für euch klarstellen….


    LG und frohes Neues,


    Chris

  • Chris hat hier recht (wenn auch ein Thread gereicht hätte ;) )


    Die DIN 13164.1998 und DIN 13164.2014 liefen/laufen nach Karenzzeit durchaus ab.

    Und die Karenzzeit für die DIN 13164.2014 läuft nach in der DIN selbst stehendem Text zum 31.01.2023 ab..
    D.h. praktisch ist die gültige DIN 13164 nach dem 31.01.2923 eben die DIN 13164.2022 welche die 2 Masken inkludiert.


    Aber! für uns relevant.. verankert ist das ganze in der STVO § 35h und der ist tatsächlich bislang nicht aktualisiert. Dort drin sind sowohl DIN 13164.1998 als auch DIN 13164.2014 nach wie vor "erlaubt". Ergo, alte Kästen müssen nicht! nachgerüstet werden.


    Allerdings tut man sich auch nicht weh 2 Masken reinzulegen und spart sich damit weitere Bytes, Gedanken daran und die Diskussion mit wem auch immer :D