Ich stelle das auch hier mal zur Diskussion rein. Nach meiner Meinung ein wichtiger Beitrag von Markus und Rainer.
Wobei ich den Punkt mit dem generellen Verlust vom Versicherungsschutz im Schadenfall allerdings so nicht unterschreiben würde.
In diversen Versicherungsbedingungen von Versicherungsgesellschaften / Maklerkonzepten ist hierzu der Ausschluss gestrichen.
Allerdings bei einem 300.000 € (+/-) Feuerschaden durch die L-Battiere, kann das trotzdem schnell zur Diskussion mit dem Versicherungsgesellschaft führen und ggf. vor Gericht landen.