Rückweg über Schweiz

  • Ich bin an dieser Stelle tiefenentspannt Allzu häufig gibt es solche merkwürdigen Aussagen von offiziellen Stellen, die sich mit der Gesetzeslage dann so manches Mal wenig in Einklang bringen lassen. Man frage einfach mal 10 deutsche Polizisten, wie schnell ein Wohnmobil auf der Landstraße fahren und ob ich mit dem Wohnmobil im LKW Überholverbot überholen darf :D ... Wenn man sich zu Ende gewundert hat dann vielleicht noch die Frage, ob man mit seinem Mobil durch die Straße mit dem LKW Durchfahrtverbot durchfahren darf. Richtig kurios wird es dann, wenn die Ordnungsbehörden das bejahren und ein halbes Jahr später offiziell zurückrudern müssen ( unlängst in Hagen geschehen)


    Man darf sich geflissen über die Antworten wundern ...


    7 von 10 Polizisten geben übrigens bei den oben zitierten Fragen regelmäßig falsche Antworten. :saint: (eigene Erfahrung)


    vG

    Martin

  • Hallo,

    Die Schwerlastabgabe geht jetzt ganz einfach über die App Via

    Der Campingplatz in Tenero hat uns sehr gut gefallen.

    Beste Grüße Matthias

  • und by the way…..-


    ich musste vergangene Woche erfahren das eine 2019 getroffene Aussage eines Schweizer „Grenzer“ falsch war.


    Zugfahrzeug 7,49to mit Autoanhänger unter 3,5to , wenn Schwerlastabgabe für das Zugfahrzeug bezahlt sei der Anhänger „gratis“. Das war leider falsch. Am Hänger muss eine Vignette geklebt sein. Ob freiwillig oder unfreiwillig Maut geprellt wird ändert an der Höhe der Strafe nichts.😔

  • Egal was dir ein Zöllner antwortet, es ist klar und eindeutig geregelt: jeden Tag Schwerverkehrsabgabe bezahlen. Im Gegenzug kann ich als Schweizer per Online Formuler für jeden Tag den ich nicht in der Schweiz bin Geld zurückfordern von der Schwervekehrsabgabe. Macht bei mir jedes Jahr ein paar Hundert Franken aus da wir ja die letzen zwei Jahre jeweils nur knapp 1 Monat in der Schweiz waren.

    Aber wenn du gerne 500 Fr. riskierst dann höre ruhig auf den unwissenden Zöllner ;)

    Hallo Jürg, das mit der Rückforderung wusste ich nicht. Falls Du gerade, so zufälligerweise den Link zur hast könntest Du ihn reinstellen? Auch wenn es bei uns noch nicht so viel zurück gibt ^^


    LG Urs

  • Da wir bald durch die Schweiz nach Bella Italia fahren wollte ich mal nachfragen wie die aktuelle Geschwindigkeit für Wohnmobile zwischen 3,5to - 7,5 to mit Anhänger ist?


    Weil früher war das wohl einfach - wie in Deutschland

    50km/h innerorts, 80 km/h außerorts, 80 km/h Autobahn


    Am 01.01.2021 trat die Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von leichten Motorwagen mit einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht 3.5t nicht übersteigt (3.5t Gesamtgewicht des Anhängers, ohne Zugfahrzeug), auf 100 km/h auf Schweizer Autobahnen und Autostrassen, in Kraft.


    Alle Infos die ich dazu finde, geht immer nur auf das Gewicht vom Anhänger. Soweit ich das verstehe, muss das Zugfahrzeug 100km/h fahren dürfen, der Anhänger 100km/h und der Anhänger unter 3,5 to sein.


    Habt Ihr da irgendwo 100% saubere Informationen?

  • Du findest die Infos auf der TCS Seite (Automobilclub Schweiz) hier :

    Mit dem Wohnmobil durch die Schweiz
    Verkehrsregeln, Vorschriften, Informationen und Tipps, die Sie beachten und kennen sollten, wenn Sie mit dem Wohnmobil durch die Schweiz reisen.
    www.tcs.ch


    Wohmobile über 3.5t Gesamtgewicht:


    • 50 km/h innerorts
    • 80km/h ausserorts
    • 100km/h auf Autostrassen
    • 100km/h auf Autobahnen

    Mit Anhänger auf Landstrasse und Autobahn 80 km/h. Siehe auch hier:

    https://www.ur.ch/_docn/211033/Wohnmotorwagen_leichte_schwere_Vers._1.2.pdf


    Schöne Fahrt durch die Schweiz.

    Herzliche Grüsse aus CH

    Thomas & Sandy mit Bonsai


    Schön mit euch unterwegs zu sein 😊

  • Hallo zusammen,


    die App „Via“ ist die perfekte Lösung - und günstiger als die Maut in

    allen anderen Ländern. Du wählst bis zu 10 x im Jahr die Tage, an

    denen du mautpflichtige Straßen in der Schweiz nutzt. Fertig.

    Tolle Lösung.


    Giordano :-))

    Liebe Grüße aus am liebsten „Immer Unterwegs“


    Astrid & Jürgen :-))