Beiträge von Schoentje

    Hallo naamgenoot,


    Welkom, en jullie WoMo is er een die als ik iets anders zou zoeken (is niet zo heb die van ons pas 23 jaar 😉) hoog op mijn lijstje zou staan.


    Groeten,


    Twan


    Hallo Namensvetter,


    Willkommen, und dein WoMo ist einer, der, wenn ich nach etwas anderem suchen würde (nicht daß das der Fall ist, wir fahren unser erst 23 Jahre 😉) hoch auf meiner Wunschzettel stehen wurde.


    Grüße,


    Twan

    Hallo Hajo,


    Das ist correct. Habe selber den C in 2001 gemacht und den CE in 2009..


    Im der „Sprache“ in NL wird öfters gesagt „E bij C“


    LG

    Twan

    Hallo,


    Das stimmt, und in NL wird das von der Fahrschule als einen "CE" Ausbildung angeboten:


    Vrachtwagen + Aanhangwagen (CE)
    Haal je vrachtwagen + aanhangwagen (CE) rijbewijs met vertrouwen bij LEEUW opleidingen. Snel starten met altijd dezelfde rijinstructeur.
    www.leeuwopleidingen.nl


    LG

    Twan

    Hallo, habe, wie bereits in einen Bericht auf diesem Forum in 2022 gemeldet, bei uns die Daewoo Mini Waschmaschine im Innenraum wo vorher die Truma Gasheizung verbaut war eingebaut. Den Platz ist frei gekommen nach Umrüstung auf einen 4KW Autoterm Dieselheizung.


    Die Wasserversorgung ist in der Basis warmes Wasser vom Truma Gasboiler oder Elgena 12v Boiler (Alternative zum Gasboiler, wenn genügend Sonne vorhanden ist), aber kann (wenn die Boiler aus sind) auch mit kalten Wasser gefüllt worden, wonach die Waschmaschine selber für die Heizung sorgt.


    Nach der Waschung läuft das Wasser direkt mithilfe der Schwerkraft in den Schwarz Wassertank.


    Sowohl an der Zufuhr Seite als an der Abfluss Seite habe ich einen 12v Wasserventil (Blauer Unit auf die Fotos) montiert, so das im Fall des Falles keine unangenehmen Düfte eintreten können wenn der normalen Wassersperre austrocknet und es keine Überschwemmung geben wird.


    LG

    Twan

    Hallo Heinz,


    Hallo Twan, das hat weniger mit Sprachkenntnissen zu tuen, weil im Rechtsstreit sowieso ein Anwalt mit Wohnsitz in den Niederlande beauftragt werden muss.

    In der meiste Rechtsbereichen ja, aber nicht in Bezug auf regulaire Niederländische Verkehrsangelegenheiten . Da braucht man keinen Anwalt und darf man selber Einspruch einreichen und Plädieren, unabhängig ob man die niederländische Nationalität, einen Wohnsitz in der Niederlanden wohnhaft hat und die Niederländische Sprache gut beherzt.


    Aber wen man es selber macht dan sind gute Sprachkenntnissen absoluut notwendig.


    LG

    Twan

    Hallo Heinz,

    Und sein Recht in den Niederlande als Deutscher, der nicht in den Niederlande wohnt, einzuklagen, ist aus eigener Erfahrung nicht einfach.

    Das ist überall so. Da spielt die Sprache und die Kenntnisse des lokalen Gesetzes eine große Rolle. Kann mich auch nicht vorstellend das eine Einklagen in Italien, Frankreich, Spanien etc. etc. einfach sein wird. Aber das ändert aber nicht das geltende Gesetz und die Rechtsprechung.


    Als Deutscher in den Niederlanden hat, man noch das Glück, daß die meisten Behörden ohnehin Englisch sprechen und oft auch noch Deutsch, aber einfach ist es sicherlich nicht.


    LG

    Twan

    Hallo Peter,


    "Mit dieser Info stellst Du klar, das man als Womofahrer mit über 80 km/h auf der Autobahn von der Polizei kontrolliert und angehalten werden kann."


    Ja, man kann immer kontrolliert und angehalten werden für eine vermutliche Geschwindigkeitsüberschreitung und wenn sich dann herausstellt, daß das WoMo Kategorie M1 ist, ist klar das man unter das Max für PKW keine Straffe bekommt. Natürlich kann es mal vorkommen, daß ein Polizist abweichende Gedanken hat, da ja nicht jeder alle Ausnahmen direkt in Bild hat. (Meine Kontrolle auf der Deutsche A61 wahr genau so, der erste Polizist hatte es nicht direkt in Bild, aber der Chef doch).


    Bei einer Blitzkontrolle geht die Beurteilung automatisch gut, wenn die Kategorie M1 ist, dafür braucht man nicht zu diskutieren.


    Natürlich ist es jeder sein recht, um aus Sicherheit immer Max 80KMH zu fahren (wie geschrieben achte ich +95KMH als unsicher für ein >3.500KG WoMo, und für die meiste <3,500KG auch). Es geht nur darum das es im niederländischen Gesetz nicht so eindeutig geregelt ist wie wir, das allen gerne hatten und das man sich nicht verwundern muß, wenn man in den Niederlanden durch ein WoMo mit deutlich +++80KMH ohne Gefahr auf Strafe für dieses WoMo überholt wird. Genauso wie vielen sich noch immer darüber wunderen, daß in der Niederlanden PKW's mit Anhänger eine Max von 90KMH auf der Autobahn haben und nicht 80KMH.


    LG

    Twan

    Hallo Schorsch,


    Das hast du 100% recht, aber leider ist im Niederländischem gesetzt nicht einfach aufgezeichnet, wie schnell man mit ein WoMo >3.500KG fahren darf ............ und gibt es unterschieden........ die letztendlich bedeuten straffe oder nicht Straffen bei Überschreitung von 80KMH.


    Viele WoMo fahren überschreiten, durch Unaufmerksamkeit die 80KMH, und dann ist es bei zum Beispiel bei einem Trajektorienkontrolle, oder wenn die Polizei dich zum Stoppen auffordert gut zu wissen, ob man ein Problem hat oder ob man mit Erfolg einer Geldstrafe widersprechen kann.


    Es geht nicht darum Wohnmobillisten auf zu Förderung schneller zu fahren. Ich halt +95KMH für ein WoMo als absolut nicht verkehrssicher.


    LG

    Twan

    Hallo Luna,


    Leider stimmt deine Interpretation und Übersetzung von ""Voertuigcatagorie M en opbouwtype SA" nicht. Am Ende steht nicht, daß "M1" mit "SA" gleich ist an "N2" mit Vermerk "Kampeerauto", sondern da steht:


    "Indien gewenst en wanneer deze oudere campers nog voldoend aan de Europese richtlijnen, dan kan de vermelding worden omgezet naar het hedendaagse 'Personenauto".


    Der Unterschied ist ""kan de vermelding worden omgezet......" für die Umsetzung muß man einen Antrag bei der RDW stellen und nur wenn das WoMo die Europäische Richtlinien Einhalt ist Anpassung möglich und erst nach der Anpassung wird er von der Kategorie "M1" mit Typ "SA" abgedeckt........ Also keine automatische Umsetzung und keine gesetzliche Gleichheit.


    Und auch bezüglich art 22 RVV "Originele wettekst" stimmt deine Interpretation und Übersetzung nicht. Das essenzielle ist hier " Kameerwagens die volgens het kentekenbewijs behoren tot de categorie bedrijfswagens" was bedeutet WoMo aus der Kategorie N1 oder N2 mit vermerk " Kampeerauto".


    Auf den vorstehenden Gründen ist die Schlussfolgerung nicht richtig. Würden dich bitten, hier die schriftliche/E-Mail Kommunikation mit der RDW zu posten, damit wir sehen können, was die RDW wirklich geschrieben hat.....


    Und das Gleiche gilt für deinen die schriftliche/E-Mail Kommunikation mit der Polizei. (Bin da mal neugierig, warum die das Urteil des Gerichtshofs abweichend urteilen).


    In den Niederlanden, wahrscheinlich gleich dem, was in anderen Ländern zutrifft, kann man sich nicht auf mündliche Mitteilungen verlassen, sondern nur schriftliche von den zuständigen Behörden…


    Was du bezüglich der VVN meldest, stimmt, die VVN hat in Reaktion auf meine E-Mail bestätigt das ihre Website nicht korrekt ist und Anpassungsbedürftig ist. (sehe meinen Beitrag #55 mit E-Mail von der VVN und Urteil des Gerichtshofs.)


    https://linertreff.com/board/wcf/attachment/62355-20230118-eml-antw-veilig-verkeer-nederland-correctie-info-op-website-pdf/

    https://linertreff.com/board/wcf/attachment/62354-hof-leeuwarden-wahv-05-00183-max-snelheid-camper-boven-3500kg-tmm-pdf/


    Das Urteil des Gerichtshofs ist hier eindeutig die Zusammenfassung, die am Anfang des Urteils angegeben wurde, ist:


    Maximumsnelheid kampeerwagen op autosnelwegen. In casu weegt de kampeerauto meer dan 3500 kg. Niet kan worden aangenomen dat een kampeerauto met een toegestane maximum massa van meer dan 3500 kg een vrachtauto is in de zin van het RVV 1990. Het hof is van oordeel dat voor kampeerauto's geen bijzondere maximumsnelheid geldt. Derhalve is art. 21, aanhef en onder a, RVV 1990 van toepassing, hetgeen betekent dat op autosnelwegen voor de onderhavige camper een maximumsnelheid van 120 km/u geldt. Inleidende beschikking vernietigd.


    Hier steht eindeutig, daß ein WoMo >3.500KG kein LKW in Rahmen des RVV 1990 ist, und das daher für eine WoMo keine besondere Höchstgeschwindigkeit gilt. Auch verweise ich nochmals auf die Teilen 3.18 und 3.19 des Urteils.


    Und bedenke, ein Urteil des Gerichtshofs ist, wenn keine Beurteilung der "Hoge Raad" gefragt wird und das Gesetz (Art 21 und 22 RVV) nicht geändert wird, das höchste Urteil.


    Das alles beutet nicht das man schneller als 80KMH fahren muß, und das bedeutet auch nicht das 130KMH eine sichere Geschwindigkeit ist, wenn dein WoMo >3.500KG ist (Frage ist sogar, ob bei <3.500 130KMH sicher ist.....) bedeutet es lediglich nur das, wen man eine Geschwindigkeit zwischen 80 und 100/130 (das max was in den Moment gestattet ist für M1) fahrt, es keine Strafe geben kann.


    Mit Vermerk bezüglich "Cruisecontrol" stimme ich 100% ein. Das ist ein Accessoire aus "Gold"

    LG

    Twan

    Hallo Frank,


    "interpretiere ich allerdings so, das ** 80 km/h nur für Camper/Wohnmobile gilt, die (N1) als Eintragung in den Papiern haben."


    Wenn du N2 (> 3.500KG) anstatt N1 (< 3.500KG) meinst, dann ist daß 100% korrekt.


    Für die EU Einteilung der Kategorien sehe:

    Voertuigcategorieën
    Hier vindt u per voertuigsoort de definitie en bijbehorende voertuigcategorie.
    www.rdw.nl


    Hallo Tom,


    "Keiner kann es mir verbieten in Holland nicht schneller als 80km/h (nach GPS) zu fahren"


    Auch das ist 100% korrekt.


    Hallo Luna,


    "Bei Trajekt-Kontrolle in NL macht es etwas schon etwas aus, ob du 80 km/h fährst oder 90 km/h."


    Und auch das ist 100% korrekt. 90KMH anstatt 80KMH, wenn es nicht erlaubt ist, wird es in den Niederlanden sehr teuer. Bei Fahrten im WoMo ist daher eine "cruisecontrol" ein sehr wertvolles Zubehör 😁.


    LG

    Twan

    Hallo Luna,


    Die von dir hochgeladen Anlage bestätigt meine Interpretation von art 21 und 22 RVV. M1 unabhängig des Gewichts 100/130KMH. N2 (N1 ist bis 3.500KG, N2 ist über 3.500KG) ist Max 80KMH.


    Schau dir den Text noch mal an.


    LG

    Twan

    Hallo allen,


    Habe gestern von "Veilig Verkeer Nederland" uber E-Mail die Mitteilung bekommen, daß die Info auf Ihre Website nicht stimmt und daß meine Interpretation von der Max Geschwindigkeit für ein WoMo mit M1, laut RVV, die richtige ist.


    Weiterhin habe ich auch noch ein Urteil vom Gerichtshof Leeuwarden (21.07.2005) gefunden aus 2005 (damals wahr das Max noch 120KMH und nicht 130KMH) wo in bestätigt wird (gelbe Markierung) das für eine WoMo Art 21 RVV gilt, da in Art 22 RVV keine Ausnahme für WoMo's aufgenommen ist.


    Anbei den E-Mail (leider in NL) und das Urteil vom Gerichtshof Leeuwarden.


    LG

    Twan


    20230118 eml antw Veilig Verkeer Nederland correctie info op website.pdf

    Hof_Leeuwarden_WAHV_05-00183_Max_snelheid_Camper_boven_3500KG_TMM.pdf