• Moin Zusammen.

    .

    Ich denke mal, solange es niemanden auffällt, mag es OK sein


    Ich stelle mir vor, es kommt zu einem Unfall und es fällt dann auf, das das Fahrzeug ohne gültigen TÜV unterwegs ist. Die Diskussionen und Auswirkungen (Versicherung) möchte ich nicht haben wollen.


    Das gleiche gilt doch auch, wenn man überladen unterwegs ist. Solange es nicht auffällt, ist alles ok. Mit einem überladenen Fahrzeug in einen Unfall verwickelt zu sein, ist dann nicht mehr lustig, wenn jemand behauptet, ohne Überladung wäre der Unfall nicht passiert (Versicherungsschutz).


    Ich würde mit diesen Gedanken ganz unruhig hinter dem Steuer sitze.


    Das ist aber nur meine persönliche Meinung.


    Freundliche Grüße


    Peter

    Ich glaube nicht alles, was ich höre und lese. Ich sage und schreibe nicht alles, was ich denke.

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    Das bessere Später ist - Jetzt:thumbup:

  • Moment.... ich spreche nicht von abgelaufenem TüV sondern - wie vermutlich die anderen auch - wenn der TÜV Heini aus versehen einen Stempel reingedrückt hat der 2 Jahre anstatt 1 Jahr gilt....


    Von dem mal angesehen. Jeder Dickschiffbesitzer ist von Haus daran interessiert dass das Fzg. unabhängig vom TÜV verkehrstüchtig ist. Die Prüfung sagt ja auch nur aus dass es zum Zeitpunkt der Prüfung verkehrstüchtig war.... Wir wissen alle dass es einen Tag später anders aussehen kann....

  • Moin Stefan spynick


    Moment.... ich spreche nicht von abgelaufenem TüV sondern - wie vermutlich die anderen auch - wenn der TÜV Heini aus versehen einen Stempel reingedrückt hat der 2 Jahre anstatt 1 Jahr gilt....

    Das Fahrzeug ist nach einem Jahr ohne gültigen TÜV unterwegs, wer auch immer dafür Schuld trägt. Beim neuen PKW bekommst du auch erstmals 3 Jahre TÜV. Was ist, wenn der Prüfer nach dem 3. Jahr wieder 3 Jahre TÜV gibt? Stellt man sich da auch unwissend.


    Mir kann's egal sein. Ich wollte nicht bei einem Unfall das klären wollen.


    Das war es von mir zu diesem Thema.


    Freundliche Grüße


    Peter

    Ich glaube nicht alles, was ich höre und lese. Ich sage und schreibe nicht alles, was ich denke.

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  • Ich glaube nicht, dass das Fahrzeug durch eine falsch geklebte Plakette plötzlich ohne gültige HU unterwegs ist. Zur Frage der Gültigkeit einer HU-Prüfung hat der BGH 2018 folgenden Leitsatz beschlossen:

    „Die an dem Fahrzeugkennzeichen angebrachte Prüfplakette beurkundet mit besonderer Beweiskraft im Sinne des § 348 Abs. 1 StGB neben dem Termin der nächsten Hauptuntersuchung auch die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Durchführung der Hauptuntersuchung“ (BGH, Beschluss vom 16. August 2018 – 1 StR 172/18 – LG Stuttgart)


    Demnach ist die Plakette eine Urkunde und hat aus meiner Sicht Bestand und gibt den Ablaufzeitpunkt vor. Die Argumentation bei einer irrtümlich verlängerten Prüffrist müsste man ja sonst auch umgekehrt auf eine irrtümlich verkürzte Prüfpflicht anwenden. Wäre spannend, bei einer Kontrolle dann zu erklären, warum man glaubt, zu recht ein Jahr lang mit offensichtlich abgelaufener Plakette durch die Gegend fahren zu können ^^

  • Ich bekomme bei meinem PKW immer eine Mail das die HU fällig wird.

    In irgendeinem Kalender muß es vermerkt sein.

    Ich würde mich auch um meine Kunden kümmern, bei diesem Lukrativen Preis. Es wäre sehr schade, wenn Du zum Wettbewerber abwandern würdest.

    Gruß Hajo

  • Genau so ist das. Unser Flair ist im Juni 6 Jahre alt geworden. Daher habe ich ihn bereits im Mai, also einen Monat früher zur HU vorgestellt und richtigerweise damit 2 Jahre bis zur nächsten, fälligen HU bekommen. Der Prüfer hat das bestätigt und angemerkt, dass ich nur ein Jahr bekommen hätte, wenn ich erst im Juni vorgeführt hätte.


    VG, Thomas

    wenn ich das so lese stellt sich mir folgende Frage:

    unrer ist 7,49t abgelastet. Also jedes Jahr zur HU. Fahre ich nun vor Ablauf der jährlichen HU

    zur selbigen bekäme ich 2 Jahre bis zur nächsten HU?

    oder verstehe ich das falsch?


    LG
    Rüdiger

    Getreu diesem Motto:

    "Ich war noch nicht überall, aber es steht auf meiner Liste". (Susan Sontag)

  • Hallo Rüdiger,


    ja, das hast Du falsch verastanden, Du musst kurz bevor dein Wohnmobil (über 3,5 To) 6 Jahre alt wird

    zur HU gehen, dann bekommst du nochmal (das letzte mal) 2 Jahre HU.

    Grüße Uwe

  • Hallo Rüdiger,

    das funktioniert nur einmal am Ende des sechsten Jahres und auch nur bis 7,5 to. Ob das auch für abgelastete Fahrzeuge möglich ist, vermag ich nicht zu sagen.


    Regulär ist es, dass wenn man nach genau 6 Jahren zur HU kommt, muss man nach einem Jahr, also dann nach 7 Jahren und dann jedes Jahr wieder vorführen.


    Wenn man das Auto aber nach 5 Jahren und 11 Monaten, also einen Monat „zu früh“ zur HU vorführt kann man nochmal 2 Jahre bekommen und muss dann erst wieder zum Ende des achten Jahres wieder zur HU, danach aber auch jedes Jahr. Man spart also die eine HU am Ende des siebten Jahres. Nur eine HU weniger, das aber immerhin. Wenn man an den Aufwand denkt, nehme ich das gerne mit.


    VG, Thomas

  • Vielen Dank für die Info‘s, hab zwar im August den ersten Termin, aber vier Jahre sind schnell rum. 🤗😎

    Viele Grüße Jutta und Jan


    Das Leben ist zu kurz für Irgendwann !!

  • Das ist aber nicht in jedem Fall richtig. Ich war 1 Monat vor Ablauf der 6 Jahre bei der HU und habe von der DEKRA trotz Beschwerde nur 1 Jahr bekommen. Es wird wohl von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich behandelt.

    VG Georg

  • ......... also dann nach 7 Jahren und dann jedes Jahr .........


    VG, Thomas

    also wieder / doch das "verflixte siebte Jahr". :D

    Dann bin ich ja raus aus der Nummer.

    Unser Barry hat , zwar nicht mit uns, das siebte Jahr doch schon eine Weile hinter sich.


    Danke für die Auklärung.




    LG
    Rüdiger

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