Frage an unsere Schweizer Freunde:

  • Letztes Jahr bin ich in Solothurn aus Versehen etwas zu schnell mit meiner Ducati gefahren. Das Ergebnis: Nach einem Brief mit der Aufforderung, meine Personalien weiterzugeben, was ich ordnungsgemäss getan habe, erhielt ich eine Busse von CHF 720.-. Dafür habe ich ordentlich bezahlt.Dann ein Brief mit einem Fahrverbot für 3 Monate. Gut, ich bleibe diesen Sommer der Schweiz fern.

    Aber dann... Ich erhalte eine Rechnung über CHF 320 für die administrativen Kosten. Ich finde, das ist zu viel Geld für das Versenden von ein paar Standardbriefen auf Deutsch.

    Ist das in der Schweiz normal? Wie gehen Sie damit um? Ich habe um eine Anpassung auf einen vernünftigeren Betrag gebeten, bekomme aber nur eine Erinnerung zurück. Bitte beachten Sie: Es handelt sich nicht um ein Bußgeld, sondern um eine Rechnung.

  • Bei uns in der Schweiz gibt es Bussgeld, Schreibgebühr und Spruchgebühr. Ist das Vergehen eine Bagatelle, kommt man mit Bussgeld davon und wird direkt von der Polizei eingezogen. Ansonsten gibt es eine Verzeigung bei der Staatsanwaltschaft und es werden alle 3 Gebühren fällig. Und je nach dem um wieviel km/h du die erlaubte Geschwindigkeit überschritten hast, geht es in den Strafbestand des Raserdelikt.

    Das Gleiche bezüglich Kosten musste ich letztes Jahr mit dem e-Scooter auch in D kennenlernen, nur war es dort etwas billiger - habe ich hier im Forum geschrieben.

    Grüsse aus der Schweiz (Sihltal Region Zürich)

    Haexli2 (Ueli)

  • ja, auch ich kann das so bestätigen. Nebst des Bussgelds mit Schreibgebühr kommen leider noch die zusätzlichen Kosten fuer die vom zustaendigen Strassenverkehrsamt vorgenommenen Adminstrativtätigkeiten wie z.B. "Bewährung" oder - wie in deinem Fall - direkt 3-Monatiges Fahrverbot. Siehe auch hier fuer Kanton Solothurn:


    Verfahren und Gebühren - Motorfahrzeugkontrolle - Kanton Solothurn


    Ich würde es zahlen oder alternativ die CH künftig meiden (sofern es zwischenzeitlich nicht schon über die dt. Behörden eingefordert wird).

    Herzliche Grüsse aus CH

    Thomas & Sandy mit Bonsai


    Schön mit euch unterwegs zu sein 😊

  • Guten Tag, also mir ist es auch schon passiert: bin mit dem Wohnmobil ins Radar gefahren; die Schweizer haben allerdings die Strafe nicht (wie innereuropäisch üblich) an die Strafbehörde des Wohnsitzlandes abgetreten sondern direkt an mich geschrieben. Ich habe nie reagiert (es kamen ca. 15 diverse Briefe) und natürlich auch nichts bezahlt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde dann offensichtlich gerichtlich relevant und ich wurde in Abwesenheit zu 16 Stunden gemeinnütziger Arbeit für den Kanton St. Gallen verurteilt. Sache ist verjährt und erledigt.

  • Guten Tag, also mir ist es auch schon passiert: bin mit dem Wohnmobil ins Radar gefahren; die Schweizer haben allerdings die Strafe nicht (wie innereuropäisch üblich) an die Strafbehörde des Wohnsitzlandes abgetreten sondern direkt an mich geschrieben. Ich habe nie reagiert (es kamen ca. 15 diverse Briefe) und natürlich auch nichts bezahlt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde dann offensichtlich gerichtlich relevant und ich wurde in Abwesenheit zu 16 Stunden gemeinnütziger Arbeit für den Kanton St. Gallen verurteilt. Sache ist verjährt und erledigt.

    Du kannst nun deine gemeinützige Arbeit bei mir abarbeiten - bin ab nächsten Montag wieder zuhause und das WoMo benötigt eine intensive Reinigung 🤣🤣🤣

  • Guten Tag, also mir ist es auch schon passiert: bin mit dem Wohnmobil ins Radar gefahren; die Schweizer haben allerdings die Strafe nicht (wie innereuropäisch üblich) an die Strafbehörde des Wohnsitzlandes abgetreten sondern direkt an mich geschrieben. Ich habe nie reagiert (es kamen ca. 15 diverse Briefe) und natürlich auch nichts bezahlt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde dann offensichtlich gerichtlich relevant und ich wurde in Abwesenheit zu 16 Stunden gemeinnütziger Arbeit für den Kanton St. Gallen verurteilt. Sache ist verjährt und erledigt.

    Ja, das war zumindest bis Ende 2023 so. Neu sollen auch Bussgelder aus der Schweiz in Deutschland vollstreckt werden können. Zum genauen Umsetzungstermin haben ich bishe rnoch nichts gelesen.


    Möglich macht die Vollstreckung der Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag, dem der Bundestag am 19.10.2023 und der Bundesrat am 24.11.2023 ohne Anrufung eines Vermittlungsausschusses zugestimmt haben. Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt wird das Gesetz rechtskräftig. Für die Veröffentlichung gibt es keinen festgelegten Zeitraum, sie dürfte jedoch Mitte Dezember erfolgen. Dort wird dann auch der Gültigkeitstermin genannt.

    Herzliche Grüsse aus CH

    Thomas & Sandy mit Bonsai


    Schön mit euch unterwegs zu sein 😊

  • Ok, meine Sache war schon 2021....

    Glücklicherweise verjährt, die Schweiz ist ja doch die billigste Variante in den Süden Frankreichs zu kommen!

    Schönen Abend noch!

  • Du kannst nun deine gemeinützige Arbeit bei mir abarbeiten - bin ab nächsten Montag wieder zuhause und das WoMo benötigt eine intensive Reinigung 🤣🤣🤣

    Ja! Das wäre doch eine Idee, Getränke sind ja sicher noch eingekühlt ;)