Klimaanlage auf Wechselrichter schalten

  • Die Fa. WCS hat genau die richtige Auskunft gegeben. Anruf von mir heute bei Truma. Gemäß der Richtlinie 2006/40 /EG ist der Betrieb einer Klimaanlage während der Fahrt mit einem Wohnmobil mit Hilfe des Wechselrichters verboten. Erst informieren, dann schreiben.

    :00008674:


    Kannst Du auch nicht lesen? Und darum fragst Du irgendjemanden am Telefon?
    Armes Deutschland..

    Die Zukunft war noch nie eine lineare Fortschreibung der Gegenwart

  • Um da nun wirklich mal einen Haken drunter zu machen. Wen es interessiert ...


    Das ist die für deutschland maßgebliche Ausarbeitung zur besagten EU Richtlinie:


    https://www.bundestag.de/blob/…/pe-6-079-13-pdf-data.pdf


    Die relevanten Passagen sind EU-Konform in Deutsches Recht implantiert worden:
    Die Regelungen der Rahmenrichtlinie wurden in Deutschland durch die Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge 14 (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung-FGV) umgesetzt.
    Die Erteilung der EG-Typengenehmigung ist dort in § 4 geregelt, während § 5
    EG-FGV vorschreibt, dass Inhaber einer EG-Typengenehmigung das KBA über Änderungen zu
    den in den Beschreibungsunterlagen enthaltenen Angaben zu unterrichten haben. Sollten die
    Änderungen Auswirkungen auf die Beschreibungsunterlagen haben, so erfolgt die notwendige
    Revision oder Erweiterung
    der zu Grunde liegenden Typengenehmigung nur auf Antrag. Das
    KBA nimmt Änderungen nach Art. 14-16 Rahmenrichtlinie
    vor.
    Die Kfz-Klimaanlagenrichtlinie
    wurde durch die Siebenundvierzigste Verordnung zur Änderung
    straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 10. Mai 2012 umgesetzt.
    15 Mit Wirkung vom 01.Juni 2012
    wurden §§ 47 e, 72 Abs. 2 Nr. 6
    Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
    16 erlassen


    Wer nun weiter recherchieren möchte, der möge die gesamte Richtlinie unter https://eur-lex.europa.eu/LexU…2006:161:0012:0018:DE:PDF elektronisch oder manuell durchsuchen. Da ist auch nicht nur ansatzweise oder per Interpretation etwas zum Thema Betriebsgenehmigung in Abhängigkeit von Fahrt und/oder Wechselrichter eine Regelung.


    Mit dem gleichen Recht kann man die Behauptung in den Raum stellen, dass Aufbauklimaanlagen bei Temperaturen über 21°C nicht betrieben werden dürfen :thumbdown:


    vG
    Martin

  • Martin, du hättest den Götz v. B.-Thread gar nicht schließen müssen :D
    Jetzt geht's hier lustig weiter weiter, selbst initiiert von einem seiner Jünger .......


    Ich glaube, ich kaufe jetzt ganz schnell Bier-, Coca-Cola- und Funny-Frisch-Aktien!

  • Die Fa. WCS hat genau die richtige Auskunft gegeben. Anruf von mir heute bei Truma. Gemäß der Richtlinie 2006/40 /EG ist der Betrieb einer Klimaanlage während der Fahrt mit einem Wohnmobil mit Hilfe des Wechselrichters verboten. Erst informieren, dann schreiben.


    Zumindest guten Tag wäre angebracht, was muss ich mir denn unter einem S-Liner auf Ducato vorstellen ?


    Gruß HaJo

  • Es hat inzwischen Telefonate mit Truma Service, Anfrage via eMail gegeben und ein Treffen auf der CSD ist eingeleitet.
    Wir haben uns erst informiert bevor geschrieben wurde ... Hast du denn auch mit dem richtigen Hersteller telefoniert bevor du hier schreibst?


    Oder bist du etwa der "besagte" Azubi ?


    vG
    Martin

    Und dieser vielleicht eventuelle Azubi darf auch die Texte für Den GÖTZ schreiben.
    Ich hab ein gutes Gefühl.
    Viele Grüße Thomas

  • jetzt hab ich gerade Chips nicht greifbar und es geht wieder los....



    Die Frage ist, ob ein externer Berater bei solchen Ausfällen noch helfen kann.


    Schreibt der, der in der nächsten Woche wieder tiefenenstspannt mit der Klima fährt....

  • Das Beleidigungsvideo ist leider immer noch online und der Beitrag von Martin immer noch gelöscht!
    Ich hätte wirklich gehofft, das er das Video löscht, wie kann man nur so peinlichsein sein! :dagegen2:

  • Martin, du hättest den Götz v. B.-Thread gar nicht schließen müssen :D
    Jetzt geht's hier lustig weiter weiter, selbst initiiert von einem seiner Jünger .......


    Ich glaube, ich kaufe jetzt ganz schnell Bier-, Coca-Cola- und Funny-Frisch-Aktien!

    Das wäre was, denn sonst gibs wenig ZInsen fürs Geld :D

    Der Azubi darf das schreiben was der Götz im Video sagt :D

    Das Buch das er schreibt wird ein Hit im Waschsalon

    Und wenn die beim Götz ausgelernt haben, wechseln die zu M und machen dort die Endkontrolle für die Spureinstellung ... :D

    Ja dann werde ich sicherlich in Zukunf bei Ahorn oder Miller bestellen :sagnix:

  • Der Berater schreibt dann die Texte für den GÖTZ ,und nicht mehr der Azubi.Der Götz darf nur noch ablesen .Alle Verbindungen ( Telefon,Internet )zur Außenwelt werden gekappt.

  • Lediglich seit 10 Jahren sehr zufriedener Kunde.

    Und dann glaubt man jeden Mist, den der Händler/Werkstatt einem erzählt, egal ob's wahr ist oder nicht? ?( Ich würde mal die rosarote Brille absetzen und gewisse Dinge objektiv hinterfragen und nicht immer alles blind glauben. Ausserdem Kneifen war noch nie eine Lösung. Man soll sich Kritik auch stellen können, auch wenn's schwer fällt. ;)

  • Und dann glaubt man jeden Mist, denn der Händler/Werkstatt einem erzählt, egal ob's wahr ist oder nicht? ?( Ich würde mal die rosarote Brille absetzen und gewisse Dinge objektiv hinterfragen und nicht immer alles blind glauben. Ausserdem Kneifen war noch nie eine Lösung. Man soll sich Kritik auch stellen können, auch wenn's schwer fällt. ;)

    Tom, für den zufriedenen (kritiklosen) Kunden müssen sich doch unsere Ergüsse wie Blasphemie anhören ....

  • @'diehen
    Das Du ein glücklicher und zufriedener Kunde vom Götz bist, ist doch gar kein Problem. Kann ja jeder so halten wie er möchte.
    Was allerdings zweifelhaft ist, ist die Tatsache, dass Du ohne Not behauptest, dass der Götz recht hat. Wenn dem so ist, zeig doch bitte mal auf, wo das Deiner Meinung nach in der Richtlinie steht! Nur dann kann man es prüfen.
    Kneifen ist keine Lösung. Wenn Du den Nachweis erbringen kannst, bist Du der Held und jeder Einzelne wird sich bei Dir entschuldigen!

  • Lieber Administrator,


    bitte streiche meine Mitgliedschaft.


    ;) Übrigens, weder verwandt noch verschwägert. Auch nicht angestellt. Lediglich seit 10 Jahren sehr zufriedener Kunde.

    Lieber diehen,


    in deinem Benutzerprofil, Profil - Verwaltung findest du eine Funktion zum Löschen deines Benutzerprofiles.


    vG
    Martin


    Nachtrag: Es geht im Übrigen in diesem Threat auch garnicht darum die Kompetenz eines Herrn Götz zu diskutieren, sondern eben um die sachliche Aussage eines nicht erlaubten betreibens eine Truma Klimaanlage via Wechselrichter während der Fahrt. Von Truma gibt es Serviceaussagen, die diese Behauptung nicht bestätigen und es werden Regelwerke zitiert, die keinerlei Bezug zu der These haben.
    Ich konstruiere mal nachfolgende Situation:
    - Man lässt sich eine Klimaanlage von WCS entsprechend den Angaben von Herrn Götz einbsuen und stellt dann fest, dass ein Betrieb der Klima während der Fahrt unbeschränkt zulässig ist und verlangt Nachbesserung wegen falscher Beratung.
    - Man ist Hersteller, der deutlich höhere Absatzzahlen bei Truma hat als die WCS und baut die Klimaanlage betriebsfähig via Wechselrichter auch während der Fahrt ein. Entsprechend hat man wegen der Aussage von Herrn Götz eine Lawine von Reklamationen, die einige Mitarbeiter bindet.
    - Wohnmobilausstatter erhalten bei Verkauf/Einbauaufträgen zunehmend eine Beauftragung von Konkurrenzprodukten, weil Truma ja nicht während der Fahrt betrieben werden kann.


    Diese Szenarien sollen lediglich die Konsequenzen einer solchen Aussage sarstellen und den Grund, warum auch ich der Meinung bin dieses Thema final zu klären.


    Nochmsl als Hinweis, hier heht es nicht um die Person oder Firma WCS/Götz sondern um die bisher unbelegte und riskante Aussage, die im Raum steht.