Versicherung wer haftet für welchen Schaden?

  • Wie viele ja inzwischen wissen bekommen wir ein neues Fahrzeug und gestern kamen ein paar Fragen auf betreffs der Versicherung


    Wir haben oder besser bekommen ein Reisemobil mit einer Heckgarage worin ein PKW seinen Platz findet.


    Hier beginnt nun das Spiel:
    1. PKW in Heckgarage, beide Fahrzeuge Vollkasko versichert
    Wer zahlt welchen Schaden wenn mir einer von hinten aufs Womo fährt? Ich denke den vom Womo der Verursacher,
    aber was ist mit dem PKW im Womo, wer zahlt einen Schaden daran? Die Versicherung vom Womo? oder der
    Schadensverursacher welcher das Womo andotzt.


    2. PKW in Heckgarage, die Vollkasko vom Womo zahlt ja auch Schäden am Womo wenn ich sie selbst verursache,
    aber wer zahlt den Schaden am PKW in der Garage wenn da was passiert


    3. Beim Verladen des PKW wird dieser Beschädigt, ist hier die Versicherung des Womos zuständig oder meine private Haftpflicht?


    Bei den ganzen Gedanken und beim Durchspielen der Möglichkeiten kam dann noch die Möglichkeit auf, was ist wenn der PKW
    in der Heckgarage nicht dem Eigner des Womos gehört, wie schaut das dann aus?
    Ist es hier vielleicht besser, das zu trennen?


    Habt ihr euch darüber schon mal Gedanken gemacht oder hat vielleicht schon jemand mal eigene Erfahrungen damit?
    Die Zahl derer, welche Beiboote mitnehmen wird ja immer größer


    Grus Dieter

  • Wir transportieren den Smart auf dem Anhänger.


    Unsere Frage war, ob die VK des Smart als Ladung überhaupt greift? Nach Aussage der Versicherung gelten die abgeschlossen Versicherungen des Smart weiterhin und treten im entsprechenden Schadenfall ein.


    Beantwortet zwar nicht Deine Frage, war für uns aber damals eine Überlegung wert, da man ja auch selbst einen Unfall verursachen kann.



    Gruß Niko


    Niesmann & Bischoff Arto 76 L - BJ 2018 - 7,68 m lang, 2,35 m breit, 2,97 m hoch

  • Servus,


    Wir haben ja einen Versicherungsfachmann in unserer Reihe.
    Aber eins habe ich mal gelernt, werd den Schaden verursacht zahlt. Also auch wenn das Beiboot in der Garage beschädigt wird. Wie es als Haftpflicht aussieht kommt da viel auf Deinen Versicherungsvertreter an, mit dem du die Schadensmeldung formulierst. Ein falsches Wort darin entscheidet oft zwischen Cash oder Ärger


    Grüße Hartmut

    Grüße Hartmut und Ingrid


    Auch Alt kommt an und es dauert noch nicht mal länger :D

  • Hey Dieter,


    eine , oder besser mehrere, gute Fragen !


    Die Kompetenten hier im Forum würde ich bitten ihre Antworten auch noch auszuweiten auf etwaige Formulierungen, die vorkommen sollten, oder auch besser nicht vorkommen sollten.
    Mit anderen Worten: worauf ist bei den Formulierungen zu achten, wo man als Normaldenkender überhaupt nicht kommen würde, dass es Einschränkungen gibt. Siehe auch letzter Satz von Hartmut.


    Besten Dank und ebensolche Grüße
    Peter

  • 3. Beim Verladen des PKW wird dieser Beschädigt, ist hier die Versicherung des Womos zuständig oder meine private Haftpflicht?

    diese Frage kann ich Dir beantworten:


    alles was mit dem Betrieb eines Fahrzeugs zu tun ist eine Frage der Fahrzeugversicherung,


    und der Begriff Betrieb ist sehr weit ausgelegt


    Beispiel: Du wäschst Dein Auto auf der Straße, es gibt eine Pfütze die nachts gefriert und ein Passant rutscht aus und bricht sich den Haxen -> Waschen gehört zum Betrieb des Fahrzeugs


    Hintergrund ist Schutz des Geschädigten, jeder Fahrzeughalter muß eine Haftpflichtversicherung haben, private Haftpflicht ist keine Pflicht


    grüße klaus

  • 1. Der Verursacher
    2. Die Vollkasko vom Beiboot
    3. Bei eigenen Beiboot die Vollkasko vom Beiboot, bei fremden Fahrzeuge u.U. die Haftpflicht vom Verlader, wenn man auf Nummer sicher gehen will, schliesst man für fremde Fahrzeuge ein Transportversicherung inkl. Be- und Entladerisiko ab. Freut sich der Versicherungsmakler... aber mal ehrlich, man kann sich auch zu Tode versichern.


    Persönliche Meinung. Vollkasko für das Womo und für das Auto, alles ist abgesichert. Sollte jemand anderes schuldig sein und trotzdem nicht zahlen oder bei unklärer Schuldfrage, tritt die Vollkasko ggf. in Vorleistung bzw. reguliert auch wenn der andere falsch oder gar nicht versichert ist.

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    Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.


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