Wohnmobil als mobiles Büro?

  • Hallo,


    ich überlege mein Wohnmobil als mobiles Büro für mein neues Unternehmen zu nutzen!
    Hat es schon jemand von Euch so angemeldet beim Finanzamt?
    Wenn ja, was für Auflagen oder Probleme erwarten mich?


    Beste Grüße
    Tim

  • Servus,


    ich hab es hinter mir. War richtig teuer...
    Empfehlung, wenn keine 1 % Regelung gewollt am besten Elektronisches Fahrtenbuch und viele Kilometer fahren....
    Lückenlos dokumentieren, dann funktioniert es auch mit dem Büromobil.


    Grüße Hartmut

    Grüße Hartmut und Ingrid


    Auch Alt kommt an und es dauert noch nicht mal länger :D

  • Unser Dickschiff ist ein 100% Firmenfahrzeug als mobiles Büro, Besprechungsraum.


    - Zulassung als Firmenfahrzeug
    - Finanzamtliche Genehmigung mit umfassender Begründung
    - Auch äusserlich eindeutig als Firmenfahrzeug zu identifizieren (Firmenbeschriftung)


    Falls da konkrete Fragen bestehen, dann bitte via Konversation!


    vG
    Martin

  • Mal ein kurzer Hinweis zu der von HartmutS angeführten 1%Regelung für den privaten Nutzungsanteil- diese gilt nach dem Erlass der Finanzverwaltung eindeutig nur für Pkw,
    d.h. selbst ein als Lkw zugelassener Kastenwagen ebenso wie ein Wohnmobil kann nicht
    hierunter fallen! Auch wenn die Finanzverwaltung gerne versucht dies so anzusetzen/nehmen!
    Maßgeblich ist die Eintragung im Fahrzeugschein. Trotzdem würde ich immer ein Fahrtenbuch führen damit ich Nachweise das keine private NutzuNr erfolgt, oder falls doch dass die Kosten dann anteilig gekürzt werden.


    Grundsätzlich ist die überwiegende betriebliche Nutzung ( heißt mehr als 50%) für jedes Fahrzeug (auch Pkw) von jedem Einzelunternehmer (nicht GmbH) für einen repräsentativen Zeitraum von mindestens drei Monaten durch nachvollziehbare Aufzeichnungen einmalig nachzuweisen- d.h, im ersten Jahr der Anschaffung. Diese Aufzeichnungen müssen kein kpl Fahrtenbuch sein sondern nur den km am Anfang und Ende der drei Monate und die km aller betrieblichen Fahrten mit dem Grund der Fahrt , Von/nach/Stecke und Kunde etc enthalten


    Empfehlenswert ist dann immer das mit deinem Steuerberater zu besprechen

  • @Onroad


    Tja, leider habe ich keine Lust nochmals 4 Jahre vor Gericht wegen meinem Womo`s zu gehen.
    Die nette Dame vom Finanzamt hat sämtliche Register gezogen um mich fertig zu machen. Inclusive Androhung von Strafanzeige und Antrag auf Insolvenz. Konnte ich alles abwenden, aber letztendlich hat es unendlich Nerven, Zeit und Geld gekostet.


    Also, es geht, aber bitte super absichern und alles Wasserdicht gestalten.


    Grüße Hartmut

    Grüße Hartmut und Ingrid


    Auch Alt kommt an und es dauert noch nicht mal länger :D

  • Mal ein kurzer Hinweis zu der von HartmutS angeführten 1%Regelung für den privaten Nutzungsanteil- diese gilt nach dem Erlass der Finanzverwaltung eindeutig nur für Pkw,
    d.h. selbst ein als Lkw zugelassener Kastenwagen ebenso wie ein Wohnmobil kann nicht
    hierunter fallen! .. .. ..

    Tja das Problem ist das ein Womo eben doch ein PKW ist ( Im Fzg. Schein steht M1 ) , was wir hier ja aus anderen Gründen ( Überholverbot) ja immer wieder zitieren.


    Die 1 % Regel kippst du nur mit Fahrtenbuch.


    Mein Betrieb wird von einem externen Medizinischen Dienst/Arbeitssicherheit betreut , der kommt 1 x im Jahr mit dem Womo und führt seine Besichtigung durch.
    Das Ding lief problemlos auf seine Firma , der fährt aber auch 2 Kinden Bundesweit pro Tag an.

    Liebe Grüße Mark
    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
    Das Leben ist zu kurz für irgendwann

  • Das ist so alles nur halb oder gar nicht richtig: das EStG kennt den Begriff des PKW nicht bei der Privatnutzung, sondern nur das Kraftfahrzeug - und man sollte sehr vorsichtig sein, andere vom jeweiligen Wohnsitzfinanzamt akzeptierten Modelle auch selber als streitfest anzuwenden.

    Die Zukunft war noch nie eine lineare Fortschreibung der Gegenwart

    Einmal editiert, zuletzt von WDA ()

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin da eher bei Mark, Zitat:


    „Tja das Problem ist das ein Womo eben doch ein PKW ist ( Im Fzg. Schein steht M1 ) , was wir hier ja aus anderen Gründen ( Überholverbot) ja immer wieder zitieren.“


    Wenn man das Womo immer/nur !!! als Arbeitsplatz nutzt, könnte Martins Erfahrung nutzen.


    Weil es sehr heikel ist, bzw von Finanzamt zu Finanzamt verschieden ist, obwohl es einheitlich
    geregelt sein sollte, habe wir es immer vermieden.


    Oftmals hat man mehr Ärger, Bürokratie und Lauferei am Hals, die Zeit verbringe ich lieber
    mit Urlaub.
    Aber wenn es denn sein muss, ich lasse mir bei solch heiklen Themen immer die Sache
    schriftlich vom Finanzamt bestätigen.
    Das war bisher in D , NL, und in CH so.


    Ständig Gesetzestexte hier herein zu kopieren hilft mMn wenig, Erfahrungen austauschen
    dafür um so mehr.


    LG Luna

  • Unsere letzten Wohnmobile waren alle Firmenfahrzeuge (ab 2008), es wurde vom ersten
    Tag an ein lückenloses Fahrtenbuch geführt. Es wurden alle Fahrten mit Datum, Uhrzeit, Orten,
    Km, Kunde und Grund des Besuches aufgeführt. Wenn die Gespräche zu einem Auftrag führten,
    gab es eine Spalte mit Angabe der Auftragsnummer bzw. Rechnungsnummer.
    Nach dem Verkauf der Firma kam zur Abschlussprüfung ein ganz penibler Prüfer.
    Der hat zwei Tage damit verbracht, alle Einträge mit Auftragsnummern oder Rechnungsnummern
    mit unserer Buchführung zu überprüfen. Die Enttäuschung war dem Betriebsprüfer an zu sehen.
    Er hat sich dann auf die Wasser-, Strom- und Gas-Abrechnungen der vermieteten Wohnungen
    in unserem Firmengebäude gestürzt, weil er vermutete, dass diese Kosten von der Firma getragen
    wurden. Hier wohnten ein Mitarbeiter und die Schwiegermutter.


    Walter

  • In der Tat ist das Thema etwas heikel und auch die Aussage, dass die Situation von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich betrachtet und bewertet wird, ist eben so. Sogar von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter gibt es da unterschiedliche Ansätze.


    Wenn jemand eine Bäckerei betreibt, dann braucht er einen Backofen. Kein Finanzamt kommt auf die Idee, dass man in diesem Ofen auch den Weihnachtsbraten garen könnte oder führt dieses Argument als private Nutzung ein. Bei unserem Wohnmobil ist es ähnlich. Es ist ein Werkzeug, welches ausschließlich als Arbeitsgerät beschafft und genutzt wird. Es ist ein mobiles Office meiner Firma in dem ich täglich arbeite. Und wenn man meint, ich ruhe - dann denke ich! Ich bin immer und überall, egal wo mein Büro gerade steht, am Arbeiten. Da ich dafür bestimmtes Equipment benötige und das Wohnmobil das Einzige Fahrzeug ist (Abgesehen von einem Wohnmobilähnlichen Sonderbau für ein vielfaches der Investition) konnte ich das auch verargumentieren. Sicherheit ist ein 24h/365Tage Thema. Da gibt es kein Wochenende oder Ferien oder ähnliches. Entsprechend bin ich stets und ständig in "Bereitschaft" und benötige für diese Bereitschaft auch immer mein Equipment.
    Dieser Argumentation hatte das zuständige Finanzamt wenig entgegenzusetzen, da ich diese Nutzung auch nachweisen konnte und kann. Ein Fahrtenbuch und/oder Dokumentation was ich für wen und wo mache, konnte ich mit Schützenhilfe des BSI/BKA und einigen Kundenschreiben abwenden.


    vG
    Martin

    • Offizieller Beitrag

    Mein 1. Wohnmobil hatte ich auch auf die Firma angemeldet, aber mit 1 % versteuert. Zu der Zeit war ich deutschlandweit für ein Energieunternehmen unterwegs und hatte eine Hotelbettenphobie.
    Das wurde vom FA auch so anerkannt


    Die Kiste damals kostet knapp 100 TE, da lässt sich die 1 % Besteuerung verschmerzen. Mit dem jetzigen Mobil würde ich das nicht mehr machen, wär mir unterm Strich zu teuer. Auf alle Fälle vorher mit dem
    FA abstimmen und schriftlich absegnen lassen.


    viele Grüße Schorsch