Update Überholverbot

  • ich kann es nicht sagen ob es an den unfähigen Verkehrsministern der letzten 20 Jahre liegt oder deren Mitarbeitern die den Mist zu verarbeiten haben.

    Genau das ist doch das größte Problem, nämlich Unfähigkeiten. Es wäre doch ein rel. Einfaches, Dinge zügig abzuarbeiten, auch mal über den Tellerrand zu blicken, anstatt das Rad immer wieder neu erfinden zu wollen (siehe Maut). Aber nein....da steht man sich selbst im Weg und weil es dann kompliziert wird, macht man erstmal garnix. Wenn ich hier z.B. in Italien sehe, dass ich in kilometerlangen Baustellen, die auch noch sehr übersichtlich und gefahrenlos gestaltet sind, bis 7,5T auf der Überholspur fahren darf, die Spur entsprechend breit genug ist, die Gefahrenzone damit stark reduzert ist, kann ich nicht verstehen, warum man das nicht einfach mal so übernimmt? Auch einfache Verkehrsleitsysteme in Österreich, um ein Reissverschlusssystem funktionieren zu lassen, funktioniert dort problemlos. Wir kämpfen hier mit tödlichen Auffahrunfällen, die auf diese Art und Weise reduzierbar wären. Aber anscheinend sind solche einfachen Maßnahmen, die in anderen Ländern schon seit Jahren funktionieren, unseren Ministerien nicht wichtig genug. X(

  • Der Petitionsausschuß des Bundestages hat ja eben solches festgestellt, nämlich dass die Wohnmobile den KOM gleichgestellt sind und die Aufgabe zur entsprechenden Beschilderung den Ländern als zuständige Behörde weitergereicht. Nun hapert es nur noch an der Beschilderung und da wird es schwierig. Bei einem Verkehrszeichen sind max. 2 Zusatzschilder zulässig und wenn da bereits das Überholverbot für Schwerverkehr mit 2 Zusatzschildern (Streckenlänge und Gültigkeitszeit) ausgestattet ist, dann klappts nicht mehr ...


    Ich bin da inzwischen rücksichtslos und verhalte mich gleich den Reisebussen, zumal ich das Gefühl nicht loswerde, dass die Rennleitung da auch nicht immer Bescheid weiß ...


    vG
    Martin

    • Offizieller Beitrag

    Ja, man könnte ob solchen Schwachsinn und der Unfähigkeit und Ignoranz der Politiker und Instanzen mal wieder in die Tischplatte beißen. :cursing: Da nutzt aber nix. Am Ende muss man leider erkennen, dass der Weg durch die Instanzen zu mühsam und langwierig ist, als dass ein Einzelner das durchhalten kann. Unterstützung seitens der Lobby-Verbände oder der Hersteller gibt es auch nicht.


    Auch wenn es frustrierend ist, ich hätte an dieser Stelle auch aufgegeben.


    VG, Thomas

  • Ohne die Details zu kennen, handelt es sich bei diesem Vorgang nach meiner unmaßgeblichen Meinung um einen eklatanten Fehler der Anwälte des Verurteilten:


    Art. 267 AEUV(ex-Artikel 234 EGV) hält für die Schnittmengen der Mitgliedsstaaten-Rechtsprechung mit dem EU-Recht das Vorabentscheidungsverfahren bereit.
    Wie der Begriff schon definiert "vorab".


    Die Sache ist nun beendet durch das OLG-Urteil und kann auch nicht mehr aufgerollt werden, insbesondere auch nicht mithilfe der EU.


    Um inhaltlich dennoch weiterzukommen, wenn man das denn wollte, müsste man vielleicht die Anwälte auf Schadenersatz verklagen und dann die versäumten Fundstellen im EU-Recht verifizieren.
    Das sollte keine Rechtsberatung sein, sondern nur eine Anregung... :D

    Die Zukunft war noch nie eine lineare Fortschreibung der Gegenwart

  • Ja, man könnte ob solchen Schwachsinn und der Unfähigkeit und Ignoranz der Politiker und Instanzen mal wieder in die Tischplatte beißen. :cursing: Da nutzt aber nix. Am Ende muss man leider erkennen, dass der Weg durch die Instanzen zu mühsam und langwierig ist, als dass ein Einzelner das durchhalten kann. Unterstützung seitens der Lobby-Verbände oder der Hersteller gibt es auch nicht.


    Auch wenn es frustrierend ist, ich hätte an dieser Stelle auch aufgegeben.


    VG, Thomas

    Das kann man durchhalten und sollte man auch !


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    Die Zukunft war noch nie eine lineare Fortschreibung der Gegenwart

  • Der Petitionsausschuß des Bundestages hat ja eben solches festgestellt, nämlich dass die Wohnmobile den KOM gleichgestellt sind und die Aufgabe zur entsprechenden Beschilderung den Ländern als zuständige Behörde weitergereicht. Nun hapert es nur noch an der Beschilderung und da wird es schwierig. Bei einem Verkehrszeichen sind max. 2 Zusatzschilder zulässig und wenn da bereits das Überholverbot für Schwerverkehr mit 2 Zusatzschildern (Streckenlänge und Gültigkeitszeit) ausgestattet ist, dann klappts nicht mehr ...


    Ich bin da inzwischen rücksichtslos und verhalte mich gleich den Reisebussen, zumal ich das Gefühl nicht loswerde, dass die Rennleitung da auch nicht immer Bescheid weiß ...


    vG
    Martin

    Kraftomnibusse sind explizit Personenkraftwagen mit mehr als 8 Sitzplätzen - Wohnmobile indessen sind auf max. 8 Sitzplätze plus Fahrer beschränkt.
    Und damit eine eigene Fahrzeugklasse, nämlich M1.
    Da können die Petitionsfritzen rumlabern wie sie wollen...

    Die Zukunft war noch nie eine lineare Fortschreibung der Gegenwart