Führerschein Pflichtumtausch

    • Offizieller Beitrag

    ich glaube man darf hier CE79 nicht mit CE gleichsetzen.


    CE braucht man nämlich schon, wenn man an seinem Wohnmobil >7,5 t einen Anhänger >750kg mitführen will.

    Hallo HaJo,


    für den Anhänger > 750Kg reicht der C1E. Damit kann man Gespanne fahren bis insgesamt 12to, wobei das Zugfahrzeug nicht über 7,5to liegen darf.


    CE 79 ist in der Tat m.W. keine eigene Führerscheinklasse, sondern so etwas wie eine "Berechtigung". Ob es eine ganz klare Definition dafrü gibt, weiß ich nicht aber das VG Hamburg hat dazu mal geschrieben:
    "Aus Gründen der Besitzstandswahrung kann jedoch auf Antrag die neue Fahrerlaubnis um die Klasse CE 79 ergänzt werden, die die ausgeschlossenen Berechtigungen wieder in die Fahrerlaubnis einfügt. Diese ist keine „reguläre“ Fahrerlaubnisklasse und wird deshalb auch in dem insoweit abschließenden § 6 Abs. 1 Satz 1 FeV nicht genannt. Ihre Einrichtung war erforderlich geworden, weil die (alte) Fahrerlaubnis der Klasse 3 auch zum Führen von Zügen bestehend aus einem Zugfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen und einem einachsigen Anhänger berechtigte. Soweit diese Kombination ein zulässiges Gesamtgewicht von 12 000 kg überschreitet, fällt sie in die Klasse CE, die ansonsten der (alten) Klasse 2 entspricht. Daher kann die Fahrerlaubnisklasse CE dem Inhaber einer Fahrerlaubnis der (alten) Klasse 3 nicht vollständig erteilt werden, sondern lediglich in dem Umfang, den er auch bisher mit Klasse 3 führen durfte. Diese Einschränkung wird auf dem Scheckkartenführerschein durch das Berechtigungsmerkmal „CE 79“ zum Ausdruck gebracht (vgl. amtliche Begründung, BR-Drucks. 443/98, S. 247 f.)."


    ... ob man das unbedingt verstehen muss ???


    VG, Thomas

  • Junge Junge können wir es hier in Deutschland nur noch kompliziert?

    Ja leider nur noch komplizierter.



    @all
    Es ist wie Liner es schrieb. Auch ich war am Montag beim STVA und der dortigen Führerscheinstelle. Der alte Klasse 3er bleibt im Bestand, alle anderen die CE79 oder weitere Führerscheine beantragen, oder weiterführen wollen ,welche für Fahrzeuge über 7,5T und oder Anhänger müssen die Gesundheitsrüfung und ein Augenärztliches Gutachten beibringen.
    Ich habe mit Gutachten und Untersuchung verlängert.


    Aber was da beim Hausartzt für eine Untersuchung reicht ist schon zum schmunzeln. Wer die nicht besteht ist für mein Verständniss eigendlich schon sehr am Limit und sollte überhaupt kein Fahrzeug mehr führen.

  • Der CE / 79 entspricht eigentlich genau dem alten 3 er Führerschein.


    Er berechtigt zum führen eines Fahrzeuges mit 7,49 to zGG und einem einachsigen ( das beinhaltet auch Zentralachshänger mit einem Achsabstand bis 1100 mm ) Anhänger bis 10,5 to ( vorrausgesetzt das Zugfahrzeug hat die nötige Anhängelast, diese ist wieder von der Motorleistung abhängig. Mindestens 8 Ps pro Tonnen Zuggewicht und der zwingend vorgeschriebenen 2 Kreis Bremsanlage )!


    In der Praxis hieß das früher meine Mitarbeiter dürfen mit einem MB 814 7,5 tonnen anhängen und mit einem MB 817 10,5 to !


    Das der C1E heute meist nur noch auf 12 tonnen ausgestellt wird ist die erste Beschneidung der damaligen Besitzstandsregelung.


    Das aber der Fahrer mit einem C Führerschein ( der darf z.Bsp. ein 4 achsiges Baustellenfahrzeug mit 32 Tonnen zGG fahren ) nur einen Hänger bis max 750 kg ziehen darf ?( ?
    Da sieht man wieder das die ganzen Regelungen leider vom Schreibtisch ohne irgendwelchen Bezug zu Realität getroffen werden.


    So nun setzt ich auch noch einen drauf, damit man sieht wie unterschiedlich die Regelungen getroffen werden im vereinten Europa !


    In Frankreich gab es nur die ursprüngliche Regelung mit den Klassen A-E. Wobei die jungen Franzosen in den 80er mit 16 Jahren schon Mopeds mit 125 cbm fahren durften . Die Klasse B erlaubte Fahrzeuge bis 3,5 to zGG. Bei der EU Harmonisierung der Fahrerlaubnisklassen hat man reagiert und den C1E auch mit aufgenommen. Der erlaubt "Franzosen" mit ständigem Wohnsitz in Frankreich das führen von Fahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen ! Egal ob mit oder ohne Anhänger.
    Aber wenn ich als deutscher Staatsbürger meinen Wohnsitz in Frankreich anmelde wird weder mein alter 3 er noch ein bereits umgeschriebener C1E anerkannt sondern lediglich in einen Klasse B Führerschein umgeschrieben ! <X


    Grüße Wolfgang

  • Aber was da beim Hausartzt für eine Untersuchung reicht ist schon zum schmunzeln.

    Ja Ulli, es gibt sie noch, die älteren Ärzte , die das nicht so eng sehen. Oder sich das angucken ob noch jemand zum führen von Fahrzeugen fähig ist.


    Ich hab letzten Oktober meinen CE verlängert bis 2023.


    Aber glaubst Du allen ernstes das bei den jungen neu zugelassenen Ärzten , mit durchorganisierten Praxen sich übehaupt noch jemand den "Patienten" anschaut ! Die verfahren dann nach dieser Liste


    linertreff.com/board/wcf/attachment/15984/


    und wenn Du die dir mal durchliest, siehst Du recht schnell wer da alles durchs Raster fällt ! Die lesen das dann aus der Kk-Karte aus,
    knöpfen Dir noch 50 Euro für das Gutachten ab und schicken dich nach Hause ! Durchgefallen !


    Grüße wolfgang

  • Hallo,
    ich bin gerade dabei meinen 2.er Führerschein zu verlängern.
    Den Augenarzttermin hatte ich schon, es war nicht so einfach hat ca. 1h gedauert und es wurden viele Test gemacht.
    -Nachsichtigkeit mit Blendwirkung
    -Räumliches sehen
    -Farberkennung
    -Augeninnendruck
    -Sehtest
    Das ganze hat dann 104€ gekostet.


    Rausgekommen ist bestanden, aber mit Sehhilfe.


    Frage: Muß das Passbild dann mit Brille sein?
    Wird das eingetragen?


    Gruß
    Ralf

  • Frage: Muß das Passbild dann mit Brille sein?
    Wird das eingetragen?

    Moin,


    habe gerade verlängert. Nun auch Brillenträger, was auch eingetragen wird.
    Bild wurde ohne Brille akzeptiert. Kontaktlinsenträger haben ja auch keine Brille.

    "Wer eine Jogginghose trägt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren!" Karl Lagerfeld

  • Nein brauchst Du nicht,


    Eingetragen wird das unter 12. links unten steht dann 0.1 . 06 oder je nachdem was eingetragen wird Brille /Linse .
    Du solltest aber immer eine griffbereit haben beim fahren, das gilt ja für alle Fahrzeugklassen.


    Grüße wolfgang

  • Nein brauchst Du nicht,


    Eingetragen wird das unter 12. links unten steht dann 0.1 . 06 oder je nachdem was eingetragen wird Brille /Linse .
    Du solltest aber immer eine griffbereit haben beim fahren, das gilt ja für alle Fahrzeugklassen.


    Grüße wolfgang

    Ist aber doch eigentlich nicht richtig, die Werte für klasse 2 sind doch strenger wie für den 3, aber trotzdem muß ich im pkw jetzt auch mit Brille fahren?

  • Ist aber doch eigentlich nicht richtig, die Werte für klasse 2 sind doch strenger wie für den 3, aber trotzdem muß ich im pkw jetzt auch mit Brille fahren?

    Ist aber so, rechts bei deinem Kartenführerschein steht 12 , gültig bis / Einschränkungen, hinter den einzelnen Klassen stehen dann unter 12 die Gültigkeit.
    ganz links unten stehen die Einschränkungen. Bei Brille 01.06. . Gilt also für alle Klassen.


    Wobei ich davon überzeugt bin das 80 % der evtl. kontrollierenten Beamten das überhaupt nicht wissen, bzw. übersehen. Es steht ja auch nicht drin wie stark die Brille sein muß. Also reichts wenn man immer ne Lesehilfe zur Hand hat.


    Grüße wolfgang

  • Ich hab da noch nix und war heute beim Augenarzt, deswegen die Frage und das alles wegen Fernsicht 0,25 und 0,75

    Ja aber das kann man entspannt angehen ! Du hast das sicherlich nicht mal selbst bemerkt ?


    Sieh`s mal so, zwischen 0,25 und 0,75 liegen o,5 Abstand. Wenn beim Tüv Dein Fahrzeug so unterschiedlich bremst kriegst Du auch keinen Tüv !


    Grüße , auch an die Optiker-Innung , wolfgang

  • Liebe Emmi,


    danke für den nochmaligen Hinweis! Ich habe meinen Termin am 3. 1..2022 und dann darf ich gespannt sein, wieviele Tage/Wochen/Monate es dann dauern wird bis ich meinen neuen FS in Empfang nehmen kann und ob dann wirklich alle Klassen drauf sind, die ich brauche um unser WoMo mit Anhänger bewegen zu dürfen.

  • https://www.autoscout24.de/inf…YFvaO1lsjuQkaAogiEALw_wcB


    Gab es in der Vergangenheit nicht schon diverse Hinweise dazu nicht nur hier im Forum?


    Oder irre ich mich?


    Irgendwie finde ich es teilweise verwirrend.


    Wäre es dann nicht sinnvoller diese in einem Thread zu vereinen?


    Ist halt meine Meinung und bitte nicht falsch verstehen.

    Grüße von der Elbe ⚓️

    Tschüss Sabine 🐝

    (mit Erwin ☃️ und Millie 🐾)


    „Das Leben hat keine Reset Taste„ wir sind mit dem was wir haben glücklich“

  • Moin Zusammen.


    Meine Informationen zum Führerscheinumtausch sind die folgenden:


    Besitzt man einen grauen oder rosafarbenen Führerschein ist das Alter der Person entscheidend für den Umtausch.

    Besitzt man bereits einen Plastikführerschein ist das Ausstellungsdatum dieses Führerschein verantwortlich für den Umtausch.


    Da wir bereits 2012 unsere alten Papierführerscheine in Plastikscheine getauscht haben, brauchen wir erst in 2033 einen neuen Führerschein. .


    Lest hier:


    Mehr dazu kann auch hier nachgelesen werden:


    Guckst Du hier


    Freundliche Grüße


    Peter

    Ich glaube nicht alles, was ich höre und lese. Ich sage und schreibe nicht alles, was ich denke.

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