Führerschein Pflichtumtausch

  • Hallo ins Forum,


    wie seit einiger Zeit bekannt, wird Einigen von uns der Pflichtumtausch unseres Führerschein auferzwungen. Bisher hieß es dass dies erst 2033 vonstatten gehen würde. Zwischenzeitlich wurde das vom Bundesrat nach Alter gestaffelt und damit zeitlich enorm vorgezogen. Nun schwirren in den Briefkästen solche Flyer herum:



    Ich bin also beim Umtausch bis 19.01.2022 dabei. Nächster Ärger ist, dass ich den FS 2037 erneut umtauschen muss. Bei 2033 wäre das nicht mehr nötig gewesen. Soweit so gut.....oder schlecht.
    Was mich aber noch weiter verärgert ist folgender Absatz, den ich im BMVI lesen musste:


    Die Berechtigung, mit Klasse 3 auch Fahrzeugkombinationen zu führen, die nach neuem Recht zur Klasse CE gehören erlischt mit Vollendung des 50. Lebensjahres (Hierzu zählen vor allem dreiachsige Züge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12.000 kg oder Züge aus einem Zugfahrzeug zwischen 3.500 kg und 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse und einem Anhänger.).

    Ich bin über diese Regelung mehr als erbost und würde gerne wissen, wie Ihr euch dabei verhalten würdet. Bitte dazu keine Grundsatzdiskussion bzgl. LKW-Führerschein! Dies hatten wir schon mehrfach und ist bzw. bleibt für mich keine Option!

  • Moin Tom,


    ich habe den neuen Führerschein seit gestern und bin auch verunsichert ohne Ende. Ich hatte die alte Klasse 3. Mein Gespann ist 6,5 Tonnen Zugfahrzeug plus 2,7 Tonnen Hänger gebremst. Das Gespann ist 14,2 Meter lang.


    Bin gespannt ob uns hier jemand Aufklären kann. Ich Blicke nicht durch..


    Liebe Grüße

  • das schlimmste am Führerscheintausch ist das neue Passbild......man sieht im Vergleich, dass die Jahrzehnte Spuren hinterlassen haben. :D

    "Wer eine Jogginghose trägt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren!" Karl Lagerfeld

  • Hallo Diego,



    ich meine mit dem alten 3er Führerschein darft man auch nach 50 Jahren und ohne Gesundheitsprüfung ein 7,5T Zugfahrzeug mit 3.5T Tandem Anhänger fahren.


    Bei einem Tandem Anhänger mit Maulkupplung und mehr als 3.5T ist die Gesundheitsprüfung erforderlich.


    Wenn ich falsch liege klärt mich bitte auf.

    • Offizieller Beitrag

    Das finde ich relativ verständlich.
    Mit dem umgetauschten Führerschein darf man demnach bis 7,5 t fahren mit einem
    Anhänger von max. 4,5 t.
    Logisch ab dem 50. Lebensjahr mit ärztl. Attest ( auch schon oft hier diskutiert ) .
    Zusatz Schlüsselzahl 79 würde , so lese ich es , dann bedeuten , das du 7,5 t Zugfahrzeug
    fahren darfst, Anhänger mehr als 4,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t, da das ja das Limit
    des Zugfahrzeuges ist und das nicht überschritten werden darf.
    Deswegen steht dort „ mehr als 12000 kg betragen darf „ .


    Zusatz 79 ist für uns aber doch gar nicht so von Bedeutung , da unsere AK
    auf 3000 kg oder 3500kg begrenzt sind, oder ?


    LG Luna

  • Mir wurde das seitens Strassenverkehrsamt so erklärt, dass sich bei meinem alten 3er nichts ändert, ausser dass ich nun nicht mehr bis 18t, fahren darf...


    Bei allen Zugfahrzeugen bis 7,49t dürfen inkl. Hänger bis max. 12 t fahren..


    Ohne jegliche Gesundheitsprüfung.


    Sollte ich 7,49t zuzüglich Hänger bis 18t fahren wollen, dann bedarf es ab 50Jahre einer Gesundheitsprüfung...


    Somit ist bei mir alles im grünen Bereich...

  • Beweis bin ich...


    Ich hatte vor 10 Tagen das Strassenverkehrsamt angerufen und dies wurde mir so mitgeteilt....


    Alles andere ist Blödsinn...


    PS: In Saint Tropez meinte jemand, dass der alte 3er Führerschein ohne Gesundheitsprüfung nicht mehr gelte, daraufhin rief ich als wir aus SF zurückkamen, das STVA in Köln an...
    Dort wurde mir dies bestätigt und alles andere als Blödsinn tituliert...

  • Für alle Älteren unter uns passiert eigentlich wenig. Klasse 3 hat Bestand, ausser die Kombination aus 7,49t Zugmaschine und 10 t Auflieger, ergibst im günstigsten Falle 18,5t Zugewicht. Diese muss bei der Umschreibung beantragt werden und ab 50 alle 5 Jahre mit Gesundheitsgutachten verlängert werden. Das gleiche gilt für grosse Traktoren. Dies steht auch so im neuen Führerschein , welche Bereiche begrenzt sind.



    Gruss Heinz :thumbup:

    • Offizieller Beitrag

    ich meine mit dem alten 3er Führerschein darft man auch nach 50 Jahren und ohne Gesundheitsprüfung ein 7,5T Zugfahrzeug mit 3.5T Tandem Anhänger

    Hallo Alex,


    ja, das ist so. Das ist dann die Führerscheinklasse C1E. Was Tom anspricht ist die Klasse CE (also ohne 1). Damit kann man auch schwerere Anhänger bis 11to ziehen. Diese Klasse ist z.B. für Schausteller relevant, die mit den "kleinen" Zugmaschinen (bis 7,5 to), ihre Fahrgeschäfte oder großen Wohnanhänger ziehen dürfen. Auch in der Landwirtschaft spielt das eine Rolle.


    Meinen Führerschein habe ich bereits 2003 umschreiben lassen. Auch damals gab es schon die Regelung, dass die Klasse CE nur bis zum 50. Geburtstag gültig ist, wenn man die nicht auf Antrag verlängert bekommen hat. Auch die Gesundheitsprüfung alle 5 Jahre ab dem 50.sten war da schon Pflicht. Ich habe den CE verfallen lassen, weil er für mich irrelevant ist. Solche großen Kombis brauche ich nicht und außerdem würde mir dafür die Übung fehlen. Aus Sicherheitserwägungen würde ich so etwas deshalb ohnehin nicht fahren wollen und dafür extra Trainings zu machen lohnt nur, wenn man das dann öfter braucht.


    VG, Thomas

  • Hallo Alex,
    ja, das ist so. Das ist dann die Führerscheinklasse C1E. Was Tom anspricht ist die Klasse CE (also ohne 1). Damit kann man auch schwerere Anhänger bis 11to ziehen. Diese Klasse ist z.B. für Schausteller relevant, die mit den "kleinen" Zugmaschinen (bis 7,5 to), ihre Fahrgeschäfte oder großen Wohnanhänger ziehen dürfen. Auch in der Landwirtschaft spielt das eine Rolle.


    Meinen Führerschein habe ich bereits 2003 umschreiben lassen. Auch damals gab es schon die Regelung, dass die Klasse CE nur bis zum 50. Geburtstag gültig ist, wenn man die nicht auf Antrag verlängert bekommen hat. Auch die Gesundheitsprüfung alle 5 Jahre ab dem 50.sten war da schon Pflicht. Ich habe den CE verfallen lassen, weil er für mich irrelevant ist. Solche großen Kombis brauche ich nicht und außerdem würde mir dafür die Übung fehlen. Aus Sicherheitserwägungen würde ich so etwas deshalb ohnehin nicht fahren wollen und dafür extra Trainings zu machen lohnt nur, wenn man das dann öfter braucht.


    VG, Thomas


    Hallo,


    ich glaube man darf hier CE79 nicht mit CE gleichsetzen.


    CE braucht man nämlich schon, wenn man an seinem Wohnmobil >7,5 t einen Anhänger >750kg mitführen will.


    Gruß HaJo